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Thema: BF pflicht in RLP ?

  1. #1
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    BF pflicht in RLP ?

    So, jetzt muss ich ja auch mal was an unsere Juristen stellen *g*

    Wir grübeln gerade über das Brand und Hilfeleistungsgesetz in RLP !

    Hab ich das richtig verstanden, dass laut §8 ab 90.000 Einwohnern lediglich Hauptamtliche Kräfte pflicht sind und wie diese Organisiert sind (Als Hauptamtliche einer FF oder als BF) egal ist?

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Fast richtig Fabsi,
    das nennt sich dann hauptamtliche Wachbereitschaft und die besteht in der Regel aus 6 Figuren (Staffel) das ist aber noch keine BF.
    Das ganze spielt sich dann übrigens in der sog. Geschäftszeit, Mo-Fr zwischen 08:00 und 16:00h ab.

    ...noch Fragen???

    Gruß Carsten
    Geändert von Pille112 (05.06.2007 um 20:41 Uhr)
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    Also ich hab in meinem Grundlehrgang und Truppführer gelernt, dass es ab 90.000 Einwohnern eine BF geben muss.

    Selbst ein Nachbarort von uns mit 10.000 Einwohnern, aber ziemlich großer Verbandsgemeinde, hat schon 3 Hauptamtliche...

    Die Fw Frankenthal, die die größte FF in RLP sein soll, hat eine solche Staffel Hauptamtliche, wie sie Pille beschrieben hat.
    Leider weis ich nicht, wie viele Einwohner FT hat, aber die Infos stammen aus sicherer Quelle (Freund von de Schwester ist dort in der Fw)

  4. #4
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    wobei sich mir die Frage stellt was eine Feuerwehr mit 3 Hauptamtlichen will...

  5. #5
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    Zitat Zitat von CarstenDO
    wobei sich mir die Frage stellt was eine Feuerwehr mit 3 Hauptamtlichen will...
    Einer in die FEZ, 2 mit dem VRW bzw. ELW gleich ab!?

    Ich weis es selber nicht, wie die dann genau ausrücken, außer dass einer von denen die FEZ besetzt.

    Zumal einer davon auch noch der WeFü ist.


    Und: Besser 3 Hauptamtliche als gar keinen.

    Außerdem ist ein Ort mit 10.000 Einwohnern ja nicht sooo das große Gefahrenpotential...

  6. #6
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    Zitat Zitat von CarstenDO
    wobei sich mir die Frage stellt was eine Feuerwehr mit 3 Hauptamtlichen will...

    die frage sind das feuerwehrleute ( beamte) oder angestellte der stadt, die bei der feuerwehr als gerätewarte angestellt sind
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  7. #7
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    Zitat Zitat von CarstenDO
    wobei sich mir die Frage stellt was eine Feuerwehr mit 3 Hauptamtlichen will...
    das sind meist Angestellte der Stadt, die als Gerätewarte angestellt sind
    Gruß

    Eifelfunker

  8. #8
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Also ich hab in meinem Grundlehrgang und Truppführer gelernt, dass es ab 90.000 Einwohnern eine BF geben muss.

    Selbst ein Nachbarort von uns mit 10.000 Einwohnern, aber ziemlich großer Verbandsgemeinde, hat schon 3 Hauptamtliche...

    Die Fw Frankenthal, die die größte FF in RLP sein soll, hat eine solche Staffel Hauptamtliche, wie sie Pille beschrieben hat.
    Leider weis ich nicht, wie viele Einwohner FT hat, aber die Infos stammen aus sicherer Quelle (Freund von de Schwester ist dort in der Fw)
    Glaubste echt das FT größer ist als Worms?Das halt ich fürn sehr großes Gerücht

  9. #9
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    so ich hab mal recherchiert

    Frankenthal:

    Frankenthal-Kernstadt: 1.427,7 ha / 36.774 Einwohner
    Frankenthal-Eppstein: 719,2 ha / 2.579 Einwohner
    Frankenthal-Flomersheim: 481,5 ha / 2.775 Einwohner
    Frankenthal-Mörsch: 1.327,1 ha / 3.028 Einwohner
    Frankenthal-Studernheim: 422,9 ha / 1.390 Einwohner

    gesamt 46546


    worms
    Stadtteil Einwohner
    Abenheim 2.744
    Heppenheim 2.073
    Herrnsheim 6.368
    Hochheim 3.823
    Horchheim 4.770
    Ibersheim 692
    Leiselheim 1.983
    Neuhausen 10.633
    Pfeddersheim 7.414
    Pfiffligheim 3.668
    Rheindürkheim 3.021
    Weinsheim 2.800
    Wiesoppenheim 1.796

    macht 51785

    also net viel grösser

    die frage ist ob die ff in frankenthal noch für umliegende gemeinden irgendetwas mitmacht?

    wundern tut es mich nicht, in völklingen gibt es auch 6 städtische angestellte für die feuerwehr
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  10. #10
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    Zitat Zitat von CarstenDO
    wobei sich mir die Frage stellt was eine Feuerwehr mit 3 Hauptamtlichen will...
    ...das ist einfach und schnell erklärt => Hilfsfristen (Hilfsfrist ist eingehalten wenn das erste Fahrzeug vor Ort ist) einhalten.
    Gruß Carsten
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  11. #11
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    so ich hab mal recherchiert

    Frankenthal:

    Frankenthal-Kernstadt: 1.427,7 ha / 36.774 Einwohner
    Frankenthal-Eppstein: 719,2 ha / 2.579 Einwohner
    Frankenthal-Flomersheim: 481,5 ha / 2.775 Einwohner
    Frankenthal-Mörsch: 1.327,1 ha / 3.028 Einwohner
    Frankenthal-Studernheim: 422,9 ha / 1.390 Einwohner

    gesamt 46546


    worms
    Stadtteil Einwohner
    Abenheim 2.744
    Heppenheim 2.073
    Herrnsheim 6.368
    Hochheim 3.823
    Horchheim 4.770
    Ibersheim 692
    Leiselheim 1.983
    Neuhausen 10.633
    Pfeddersheim 7.414
    Pfiffligheim 3.668
    Rheindürkheim 3.021
    Weinsheim 2.800
    Wiesoppenheim 1.796

    macht 51785

    also net viel grösser

    die frage ist ob die ff in frankenthal noch für umliegende gemeinden irgendetwas mitmacht?

    wundern tut es mich nicht, in völklingen gibt es auch 6 städtische angestellte für die feuerwehr
    Einwohner gesamt: 83.957 (Stand: 31.12.2006)

    Du hast die Innenstadt vergessen :D

    Genaue Statistik such ich nachher raus muss jetzt zur Übung*g*

  12. #12
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    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

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  13. #13
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...das ist einfach und schnell erklärt => Hilfsfristen (Hilfsfrist ist eingehalten wenn das erste Fahrzeug vor Ort ist) einhalten.
    Nicht wirklich...
    Viele Grüße

    Christian

  14. #14
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    @ Flesch:
    Sorry, dass ich Dir widersprechen muß - aber DOCH!

    Begründung:
    An normalen Wochentagen stehen, manchmal nicht genügend Einsatzkräfte, in der geforderten Zeit zu Verfügung.
    Diese resultiert meistens aus räumlich und zeitlich größeren Anfahrtswegen (rein rechnerisch)
    Da sich die Anfahrtszeit (in diesem Fall von Alarmierung bis Eintreffen an der Einsatzstelle gerechnet) des Fahrzeuges, im alltäglichen Verkehrsaufkommen, zu den sog. geschäftsüblichen Zeiten so erhöht, das es wiederum rein rechnerisch, nicht in der geforderten Hilfsfrist die Grenze seines Wachgebietes erreichen würde.

    Die einrichtung einer hauptamtlichen Wachbereitschaft hat rein gar nichts mit den tatsächlich erzielten Alarmierungs-/Ausrückezeiten zu tun und ist vor einigen Jahren von Fa. Vo...... in einem Gutachten so ermittelt worden. Daraufhin hat es auch eine "wilde" Umstruckturierung etlicher RD-Bereiche gegeben wo Wachen geschlossen, eröffnet oder verschoben worden sind.

    Nach diesem Gutachten wurden die Länder angehalten ab einer Einwohnerzahl X, in Abhängigkeit zur infrastrukturellen Örtlichkeit, eine hauptamtliche Wachbereitschaft einzurichten und dieses wiederum haben die Länder den Kreisen und kreisfreien Städten genau so 1:1 weitergegeben.

    ...es lebe der Bürokratismus...

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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  15. #15
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    Ich muss hier wieder das HBKG heranziehen:

    "Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs
    innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann."

    nach den entsprechenden Kommentaren reicht es NICHT aus innerhalb der 10 min mit einem ELW oder LF mit 3 Mann vor Ort zu sein.
    Es muss in dieser Zeit zwingend mind. eine Staffel vor Ort und die Erkundung durch den GF eingeleitet sein.

    Was selbstverständlich möglich wäre, dass die 3 HA auf die ersten 3 ehrenamtlichen warten und dann mit dem LF mit 1/5 ausrücken. Das wird nur niemand machen...
    Viele Grüße

    Christian

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