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Thema: BF pflicht in RLP ?

  1. #16
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    Zitat Zitat von Flesch
    Was selbstverständlich möglich wäre, dass die 3 HA auf die ersten 3 ehrenamtlichen warten und dann mit dem LF mit 1/5 ausrücken. Das wird nur niemand machen...
    Wieso denn nicht?

    In Rheinland-Pfalz liegt die Hilfsfrist übrigens nur bei 8 Minuten für die Fw, aber das ist für die Diskussion hier eigentlich ja nicht relevant.

  2. #17
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Wieso denn nicht?
    Weil man schnell helfen muss. Wie viele Feuerwehren fahren denn mit Truppfahrzeugen im Erstangriff (TLF, RW, VRW) obwohl es völliger Nonsens ist?
    Viele Grüße

    Christian

  3. #18
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    Zitat Zitat von Flesch
    Weil man schnell helfen muss. Wie viele Feuerwehren fahren denn mit Truppfahrzeugen im Erstangriff (TLF, RW, VRW) obwohl es völliger Nonsens ist?
    Toll und was mache ich mit 3 Leuten an der Einsatzstelle?

    Verletztenbetreuung bzw. Brandschutzsicherstellung oder Absperren (was einem am meisten Spaß macht) beim VU oder Verteiler beim Brand hinstellen oder Wasserversorgung aufbauen.

    Das wars ja schon, Atemschutz kannste mit 3 Leuten sowieso knicken...

  4. #19
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    Ich heiße es ja nicht gut, aber man darf die Augen vor der realität in Deutschland nicht verschließen.

    Schau nach Niedersachsen mit den tollen TW... Wie viele Feuerwehren haben TLF und LF ohne Wasser im Stall? Wie viele davon fahren mit dem TLF als Erstangreifer? Verdammt viele, wenn icht sogar di egroße Mehrheit. Vgl. dazu die häufigen Diskussionen in diversen Foren.
    Vgl. den EInsatzbericht aus Aschaffenburg im letzten (?) Jahr, HA auch unterbesetzt raus, man wartet nicht auf die FF, dann ging denen massiv der Arsch auf Grundeis...
    Es wird zu 80% so sein, wenn 3 HA da sind, dann fahren die alleine raus. Und damit VERLÄNGERT man die Zeit bis effektiv Hilfe geleistet werden kann ganz erheblich.
    Viele Grüße

    Christian

  5. #20
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    Zitat Zitat von Flesch
    Ich muss hier wieder das HBKG heranziehen:

    "Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs
    innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann."

    nach den entsprechenden Kommentaren reicht es NICHT aus innerhalb der 10 min mit einem ELW oder LF mit 3 Mann vor Ort zu sein.
    Es muss in dieser Zeit zwingend mind. eine Staffel vor Ort und die Erkundung durch den GF eingeleitet sein.

    Was selbstverständlich möglich wäre, dass die 3 HA auf die ersten 3 ehrenamtlichen warten und dann mit dem LF mit 1/5 ausrücken. Das wird nur niemand machen...
    ...und genau darum sprach ich ja auch von einer hauptamtlichen Wachbereitschaft in Staffelstärke...

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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