Es spräche nichts gegen diese Regelung, wenn das Innenministerium garantieren kann, daß POL und Autobahnmeisterei grundsätzlich VOR den Rettungskräften an der Einsatzstelle sind und diese gemäß RSA95 absichern.

Davon sind wir aber vermutlich in allen Bundesländern weit entfernt. Von daher ist die Regelung (die es in Sachsen schon seit ein paar Monaten gibt) gröbster Schwachsinn und letztendlich eine latente Gefährdung der Verkehrsteilnehmer und der Einsatzkräfte.
Selbst Anlagen, die vom Pumpenbedienstand aus schaltbar sind, erfüllen ihren Zweck nur teilweise, da zum Aktivieren angehalten werden muß und Fußgängerverkehr erzeugt wird. Das ist Quatsch mit Soße! In den Sommermonaten geht die optische Wirkung des Blaulichts tagsüber gegen 0, es kann nur mit Gelblicht vernünftig gewarnt werden. Auch eine Fahrtrichtungsanzeige ist durchaus sinnvoll, wenn z.B. auf mehrspurigen Autobahnen nur links gesperrt ist und der Verkehr, entgegen der üblichen Verhaltensweise, nach rechts ausweichen muß.

Ein schwacher Trost bleibt allerdings. In der Kasteiung der Einsatzkräfte durch die Behörden sind wir maximal vorletzter, da es den Belgiern vorenthalten blieb, ihre Feuerwehrleute von ihren Polizisten verprügeln zu lassen ...


MfG

Frank