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Thema: Die Feuerwehr hat ausgeblinkt

  1. #31
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    sowas in der art
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  2. #32
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    sowas in der art
    Hmmm in dem anderen Thread kam raus, dass das wohl ok wäre.
    Ob das eine besondere Genehmigung erfordert: ?

  3. #33
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    Bei diesem Bild fallen wiederum die rot-weißen Kanten-Beklebungen auf. So weit ich weiß, sind die doch auch nicht zulässig.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #34
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    Und was ist mit Springlicht???? Hat hier so gut wie jede Streife....is doch eigentlich auch verboten oder???
    Felix
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  5. #35
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    Ich stell mir grad vor, wie sich die Cops gegenseitig die Streifenwagen still legen ^^

  6. #36
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    wenn man jedes Sonderfahrzeug still legen würde, welches gegen irgend eine Vorschrift oder Gesetz verstößt, kann man wohl 80% aller Fahrzeuge egal ob Pol RD oder FW aussortieren.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  7. #37
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    ...ich würde die, nicht von den Forum-Mitgliedern, begonnene "Amtsschimmelreiterei" gerne noch mit weiteren provokanten Fragen auf die Spitze treiben.

    Wo steht es geschrieben das Fahrzeuge mit Blaulicht keine "Gelblichtwarnanlage" haben dürfen??? http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...1096&l=deutsch

    Welche Voraussetzungen muß ein Fw-Fahrzeug erfüllen um eine "Gelblichtwarnanlage" genehmigt zu bekommen??? http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...868e&l=deutsch

    Warum bekommen EVU-Fahrzeuge eine "Gelblichtwarnanlage" und Blaulicht genehmigt???
    Gruß Carsten
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  8. #38
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    Wo steht es geschrieben das Fahrzeuge mit Blaulicht keine "Gelblichtwarnanlage" haben dürfen???
    Nirgends. Sie bekommen in Sachsen und Bayern halt keine Ausnahmegenehmigungen mehr für die Anlagen. Der Tri-Blitz, als einzige Anlage mit KBA-Zulassung, darf nicht fest montiert sein und ist somit nur wenig sinnvoll. In der Ausführung Festmontage/während der Fahrt bedienbar ist die Zulassung erloschen und man bedarf wieder der Ausnahmegenehmigung.

    Welche Voraussetzungen muß ein Fw-Fahrzeug erfüllen um eine "Gelblichtwarnanlage" genehmigt zu bekommen???
    Es muß aus einem Bundesland kommen, in dem noch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

    Warum bekommen EVU-Fahrzeuge eine "Gelblichtwarnanlage" und Blaulicht genehmigt???
    Warum dürfen Abschleppunternehmen und Kanalreinigungsdienste ihre Arbeitsfahrzeuge mit leuchtroten Streifen/Markierungen versehen?
    Warum ist die Banane krumm?

    Ansonsten gilt, nach wie vor, die eiserne Regel für den Umgang mit der Behörde:
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    (®Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 1802-1875)

    MfG

    Frank

  9. #39
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    sowas in der art
    Da sag ich doch nur "Lilo, Tiffy, GEILO" :D

    *gleich mal bei Nissen wegen den blauen Blenden für seine beiden Leuchten hier anfrag*

    War das eins ausm Saar-Ausland? ;-)

    MfG Fabsi

  10. #40
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    Zitat Zitat von Fabpicard

    War das eins ausm Saar-Ausland? ;-)

    japp
    habs per zufall gefunden
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  11. #41
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    Moin moin,

    mal eine grundsätzliche Frage zum TriBlitz: Ist die Effektivität denn wirklich so hoch?
    Ich gehe mal von zwei Situationen aus: 1) Sichtbedingungen gut, tagsüber: Ein großes rotes Auto steht auf der Fahrbahn. 2) Sichtbedingungen schlecht, nachts: Ein Fahrzeug mit Blaulichtern steht auf der Fahrbahn.
    Ich denke halt, wer sowohl 1) als auch 2) nicht bemerkt, wird sich auch von einer gelben Warnleuchte nicht abhalten lassen, in die Unfallstelle zu fahren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #42
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    ...diskussionsunfähig?!

    Zitat Zitat von F64098
    Warum dürfen Abschleppunternehmen und Kanalreinigungsdienste ihre Arbeitsfahrzeuge mit leuchtroten Streifen/Markierungen versehen?
    Warum ist die Banane krumm?
    ...sehr qualifizierte Kommentare...
    Mir ist durchaus bewusst, dass es hier Leute gibt die eine kontoverse Diskussion nicht weiterführen können wenn ihnen die Antworten ausgehen und/oder das nötige Hintergrundwissen fehlt.

    Aber nun mal zum ernst der Sache zurück...
    ...da es sich bei der, wie sicherlich den meisten hier bekannt sein dürfte, StVZO um eine Bundesverordnung handelt müßte diese hier voll zum tragen kommen. Da, trotz unserer föderalistischen Staatsstruktur, immer noch Bundesrecht über Landesrecht steht ist es eigentlich unmöglich das eine "Anweisung" eines Landes eine Bundesverordnung aushebelt.

    Ich denke das man manchmal auch um sein Recht streiten muß - auch gegen Behörden und Ämter ggf. auch mal bis zum BVG

    ...übrigens hier mal eine gelb/blaue Warneinrichtung eines Fahrzeuges einer Bundeseinrichtung (auch in Bayern im Einsatz) ==> http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...7da&l=deutsch/

    Gruß Carsten
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  13. #43
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    ähm
    meines wissens nach steckt unter der gelben abdeckung die antenne für den abgleich mit dem mautsystem
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  14. #44
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    ähm
    meines wissens nach steckt unter der gelben abdeckung die antenne für den abgleich mit dem mautsystem
    ...das würde dann aber der StVZO vollens widersprechen: ...alle am Fahrzeug angebrachten Lampen müssen auch funktionstüchtig sein... (von mir frei zitiert)

    Gruß Carsten
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  15. #45
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    net unbedingt
    es steht aber nirgends das ich meine antenne net unter eine orangefarben abdeckhaube stecken darf
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