Schau Dir bitte mal www.brandweerstriping.nl und www.ambulancestriping.nl an.Zitat von Pille112
Dann verstehst Du, was ich meine, wenn ich sage daß die Liberalisierung der optischen Gestaltung, wie sie hierzulande betrieben wird, große SCHEISSE (in Worten: Scheiße) ist!! 10 Farbvarianten für die Polizei, gelbe Löschfahrzeuge ;-) und 1000e Farbvarianten beim Rettungsdienst.
Nichts desto trotz bin ich aber froh, daß dieses hornhautumbra langsam verschwindet.
Die hatten doch aber (HH & B) grötenteils ihre "landeseigene" Lackiervorschrift....und wer hat sich daran seit Jahrzehnten schon nicht gehalten ---Die Feuerwehr--- mit ihrer Ganzlackierung in Tagesleuchtrot
Ich meine auch Tagesleuchtrot, sorry. Die Fa. hat allerdings keine Homepage und auch die Google-Bildersuche findet nichts.Im §52 StVZO ist allerdings nur von "Tagesleuchtrot" die Rede.
Die Unfallhilfsfahrzeuge von Verkehrsbetrieben mit Schienenfahrzeugen und/oder O-Bussen sind in §35 StVO erwähnt und dürfen demzufolge Sonderrechte ausüben.z.B. div. Verkehrsbetriebe (DB-"Notfallmanager", Unfallhilfsfahrzeuge etc.) da frage ich mich dann allerdings auch nach dem Sinn des ganzen
Energieversorger fallen da (leider?) nicht drunter.
MfG
Frank