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Thema: FMS-Zuteilung geregelt oder Willkür?!?

  1. #16
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    Zitat Zitat von Borsti
    1=Organisation, 2=Bundesland, 3+4=Landkreis - was mit den letzten vieren geschieht ist dem jeweiligen Landkreis überlassen. Dieser kann die letzten Stellen entweder sinnvoll vergeben oder auch mit den vier Ziffern des amtlichen Behörden-Kfz.-Kennzeichen...

    Nene .. mal bitte keine Verallgemeinerungen machen.
    In Bayern sind die ersten 5 Ziffern für die Feuerwehren festgelegt und nur die letzten 3 dürfen selbst vergeben werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #17
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    Zitat Zitat von poldy
    ... also wen man z.B. beim RD nach der 7 die 1 drückt, was ja logisch nicht geht, ohne die 8...
    Warum soll das nicht gehen?
    Folgendes Beispiel: Ich nehme einen Patienten auf und fahre ihn in ein Krankenhaus. Dazu drücke ich die 7. Das Krankenhaus befindet sich aber in einem völlig anderen Rettungsdienstbereich. Also wechsle ich den Kanal (wohlgemerkt noch in der 7), melde mich bei der dortige Leitstelle, drücke evtl. noch mal die 7, damit die mich auf dem Rechner haben und fahre zum Zielkrankenhaus. Dort drücke ich (auf dem Fremdkanal) die 8 (oder melde mich halt).
    Nach der Übergabe des Patienten mache ich mein Auto frisch und drücke die 1, fahre Richtung eigener Rettungsdienstbereich und melde mich vor und nach Kanalwechsel. Nach dem Wechsel drücke ich wiederum die 1. Für meine Leitstelle ist die Folge also 1-C-3-4-7-5-J-5-J-1 (die 5er und Js kann man natürlich bei Bedarf auch weglassen).

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #18
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    Ganz einfach

    du meldest dich auf dem Heimat Kanal ab. Dann "bereinigt" das der Dispo und gut ist

    wenn du dich anmeldest, selbes Spiel

    bei uns gibt es (Gott sei Dank) keine Plausibilitätsprüfung ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #19
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    Zitat Zitat von hannibal
    bei uns gibt es (Gott sei Dank) keine Plausibilitätsprüfung ...
    Bei uns auch nicht (zumindest keine elektronische). Allerdings kommt es doch relativ häufig vor, dass der ein oder andere Status nicht durchkommt. Da kommt dann dafür ab und zu mal das kleine "c". ;-)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #20
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Da kommt dann dafür ab und zu mal das kleine "c". ;-)
    Warum das ? hatte einmal ein Kleines "P" das war schon aufregend

    dann soll es RD Bereiche geben, wo der KTW Mittag auf dem kleinen "E"macht.

    meistens beim goldenen "M"
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #21
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    Zitat Zitat von hannibal
    Warum das ? hatte einmal ein Kleines "P" das war schon aufregend"
    "c" heißt bei uns "Status korrigieren"
    "P" heißt "Patientendaten"
    wie willst Du denn "P" und "p" auf einem solchen Display unterscheiden?
    ach ja, "E" heißt "Einsatzfahrt abbrechen"

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #22
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    Zitat Zitat von Alex22
    Nene .. mal bitte keine Verallgemeinerungen machen.
    In Bayern sind die ersten 5 Ziffern für die Feuerwehren festgelegt und nur die letzten 3 dürfen selbst vergeben werden.
    Interessant. Wo soll denn das so sein? Und wie will man da dann alle Fahrzeuge des Landkreises mit unter einen Hut bekommen?

  8. #23
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    Zitat Zitat von Borsti
    Interessant. Wo soll denn das so sein?
    Hab ich doch geschrieben. In Bayern.

    Zitat Zitat von Borsti
    Und wie will man da dann alle Fahrzeuge des Landkreises mit unter einen Hut bekommen?
    Wo soll das Problem sein? bei uns ist der Ortskenner 3 stellig und dieser Ortskenner ist Gemeindebereich bezogen.
    Hier nachzulesen.
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...ng_fw_anl1.pdf
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #24
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    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Hallo,

    es ist mitnichten "frei Schnauze" vergeben.

    Vielmehr gibt es einen Erlass des IM NW vom 11.03.1993 "Klingenbiehl'scher Erlass".

    Dort ist exakt geregelt wie die Vergabe von FMS Kennungen auf Basis der Funkrufnamen zu erfolgen hat.

    Habe dieses 50 Seiten-Pamphlet nur als gedrucktes Dokument. Es kann jedoch bei der ZPD Duisburg angefordert werden.
    Hallo,

    gibt es den "Klingenbiehl'scher Erlass" auch wo anders?
    (mich interessiert vor allen die Umschlüsselung der Fahrzeugkennung von 9-48-2 auf 374C, aber nicht nach System NRW da ist es dann 3798 )
    Danke!
    Gruß René

  10. #25
    Christian Gast
    Hallo,

    wieso hast Du Angst vor der Polizei ??? ;-)

    3798 ist auf jeden Fall nach o.g. Erlass für NRW gültig und richtig !

  11. #26
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    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wieso hast Du Angst vor der Polizei ??? ;-)
    Antwort: nein


    Nach „irgendeiner“ Tabelle ist aber auch 9-48-2 374C , oder?
    Ist im "Klingenbiehl'scher Erlass" nur NRW beschrieben?
    Gilt der "Klingenbiehl'scher Erlass" auch für andere Bundesländer (Fahrzeugkennung)?
    Ist im "Klingenbiehl'scher Erlass" die Fahrzeugkennung für andere Bundesländer beschrieben?

    Grund meiner Fragen ist.
    Die Feuerwehren in unserem Landkreis verwendeten bis jetzt kein FMS.
    Nun, nach Zusammenschluss zur Regionalleitstelle „Nortwest“ (Land Brandenburg) wird FMS erwünscht.
    Da einige FMS-fähige FuG in unserer Gemeinde vorhanden sind, wurden diese aktiviert.
    Dabei ist mir aufgefallen das die Leitstelle zum Beispiel ein 9-48-1 364C und 9-48-2 374C zugeteilt hat. Nach welcher Tabelle wird da gegangen? NRW ist es nicht, oder?

    Gruß René

  12. #27
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    Zitat Zitat von obst13e Beitrag anzeigen
    Nun, nach Zusammenschluss zur Regionalleitstelle „Nortwest“ (Land Brandenburg) wird FMS erwünscht.
    Da einige FMS-fähige FuG in unserer Gemeinde vorhanden sind, wurden diese aktiviert.
    Dabei ist mir aufgefallen das die Leitstelle zum Beispiel ein 9-48-1 364C und 9-48-2 374C zugeteilt hat. Nach welcher Tabelle wird da gegangen? NRW ist es nicht, oder?

    Gruß René
    Hi,
    also eigentlich sollte Klingebiehl angewendet werden. Gut zu wissen, dass da nun von Potsdam abgewichen wird. Die Potsdamer Fahrzeuge selbst sind nach Klingebiehl.
    Der zuständige Kollege für die Regionalleitstellen des Landes sitzt zwei Zimmer neben mir, Thema werd ich Montag mal ansprechen.

    Schickst du mir bitte mal deine Mailadresse per PM?
    Viele Grüße und noch ein schönes WE!

    Knut

  13. #28
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    Noch mal eine Frage:

    Ist der Bereich Fahrzeugkennung (Block 5-8) im "Klingenbiehl'scher Erlass" gleich den Bereich Fahrzeugkennung (Block 5-8) auf der Seite
    http://funkmeldesystem.de/download/m...loadfile&i=201 ?

    Danke!

    Gruß René

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