Antwort: nein
Nach „irgendeiner“ Tabelle ist aber auch 9-48-2 374C , oder?
Ist im "Klingenbiehl'scher Erlass" nur NRW beschrieben?
Gilt der "Klingenbiehl'scher Erlass" auch für andere Bundesländer (Fahrzeugkennung)?
Ist im "Klingenbiehl'scher Erlass" die Fahrzeugkennung für andere Bundesländer beschrieben?
Grund meiner Fragen ist.
Die Feuerwehren in unserem Landkreis verwendeten bis jetzt kein FMS.
Nun, nach Zusammenschluss zur Regionalleitstelle „Nortwest“ (Land Brandenburg) wird FMS erwünscht.
Da einige FMS-fähige FuG in unserer Gemeinde vorhanden sind, wurden diese aktiviert.
Dabei ist mir aufgefallen das die Leitstelle zum Beispiel ein 9-48-1 364C und 9-48-2 374C zugeteilt hat. Nach welcher Tabelle wird da gegangen? NRW ist es nicht, oder?
Gruß René