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Thema: LED-Blitzer nach hinten raus wirklich verboten???

  1. #1
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    LED-Blitzer nach hinten raus wirklich verboten???

    Hallo Leute,

    bei unserer Organisation gab es jetzt mal beim Kauf eines RTW ein Problem! Dieser RTW besaß nach hinten raus die blauen LED-Blitzer anstatt eines herkömmlichen Blaulichts. Diese Blitzer mussten jedoch abmontiert bzw. ein extra Schalter angebracht werden, um sie während der Fahrt auszustellen, da soetwas garnicht zugelassen sei.
    Stimmt sowas oder ist das Blödsinn?

    MfG Martin

  2. #2
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    Drehen wir die Frage mal rum: Wozu sollten Heckblitzer im Fahrbetrieb denn sinnvoll sein? Ausserdem sind diese Heckblitzer absolut nervtötend, wenn man hinterherfahren muss.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    LED-Heckblitzer ersetzen Blaulicht!?

    also wozu das gut sein soll weiß ich auch nicht so ganz genau, nur dass viele die Variante wählen und sich das normale, vorgeschriebene, Heckblaulicht zu sparen.
    ich persönlich finde die erfindung als übertrieben! auch wenn sich die LED's durchsetzen, muss man sie doch nicht gleich am ganzen Fahrzeug verbauen und ob das nun wirklich zugelassen ist, ist gleich die nächste frage.

    mfg martin

  4. #4
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    Hallo,

    jedes hintere Blaulicht sollte abschlatbar sein, um ggf. nachfolgende Fahrzeuge nicht zu blenden.
    Vor allem aber müssen die nach StVZO geforderten Abstrahlwinkel nach hinten und zur Seite erfüllt werden, dies erfüllen häufig derartige Kontruktionen nicht. Im LK hier mussten z.B. bei einem Fahrzeug die LED´s ab und dafür eine RKL ran, um den geforderten Werte zu genügen.
    Anders sieht es aus bei Warneinrichtungen zur Heckabsicherung bei stehendem Fahrzeug, aber eben diese darf halt nicht im Fahren betrieben werden. Bei den Polizeifahrzeugen ist dies unkritisch, da die LED´s in der Kofferaumklappe verbaut sind und beim Öffnen automatisch schalten, bei "frei liegenden" im Aufbau eingelassener "frei liegender" Lichttechnik muss dann natürlich ein separater Schalter ran, um sie nur im Stand einzuschalten.

  5. #5
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    Blitzer am Fahrzeugheck schaltbar

    die Blitzleuchten an der Fahrzeugrückseite müssen schaltbar sein! sollen ja die Einsatz-,Unfallstelle für den nachfolgenden Verkehr sichern und nicht bei der Anfahrt dahinterfahrende "berieseln".

    nervt einfach nur wenn nachts Voraus"Fahrzeug" die Heckblitzer angestellt hat!
    (deshalb spricht man auch von "Straßenräumern") nach vorn freie Bahn !
    Der Rest hat am Einsatzort Sinn (Heckblitzbalken,LED-Flasher)

  6. #6
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    im werbevideo der feuerwehr vechta ist ein elw mit heck-led-blitzleuchten zusehen. sonst hab ich sowas noch nie gesehen.

  7. #7
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    Hallo ,
    ein Großteil der RTW´s in Saarbrücken haben Blitzer am Heck , jedoch kann ich leider nicht sagen ob diese extra schaltbar sind .

    Ich versuche mal etwas mehr zu erfahren !

    Gruß

  8. #8
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    Zitat Zitat von Ritsch
    Hallo

    Bei uns wurden die LED-Blitzer auch verbaut. Grund war, das die geforderten Abstrahlwinkel nach hinten durch den vorhandenen Signalbalken nicht abgedekt wurden.

    Was ihr mit eurem Signalbalken abdeckt ist völlig egal, die Heckblaulichter müssen in mehrere Richtungen strahlen und dürfen nicht nur nach hinten leuchten.
    An unserem HLF sind auch LED Heckblaulichter, diese haben aber LEDs angebraucht die in verschiedenen Richtungen strahlen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Superyoshi
    Hallo ,
    ein Großteil der RTW´s in Saarbrücken haben Blitzer am Heck , jedoch kann ich leider nicht sagen ob diese extra schaltbar sind .

    Ich versuche mal etwas mehr zu erfahren !

    Gruß


    falsch

    nur die mehrzweckfahrzeuge haben led flasher am heck.
    die neuen ktw`s auf sprinterbasis haben die auch.
    die ktw`s der T4 reihe hatten normale blitzer für die heckabsicherung

    und schaltbar sind sie alle
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  10. #10
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    falsch

    nur die mehrzweckfahrzeuge haben led flasher am heck.
    die neuen ktw`s auf sprinterbasis haben die auch.
    die ktw`s der T4 reihe hatten normale blitzer für die heckabsicherung

    und schaltbar sind sie alle
    ok , da ich mich im RD nicht auskenne , und in Saarbrücken des öfteren Blitzer am Heck von RTW´s auf Sprinterbasis gesehen hab , nehme ich natürlich jede Verbesserung an . :D

    Schönen Tag noch , Gruß

  11. #11
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    falsch

    nur die mehrzweckfahrzeuge haben led flasher am heck.
    die neuen ktw`s auf sprinterbasis haben die auch.
    die ktw`s der T4 reihe hatten normale blitzer für die heckabsicherung

    und schaltbar sind sie alle
    Die erstenb Chargen der RTW (1335) hatten noch Blitzer am Heck
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  12. #12
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    Hallo,

    unsere Metz L32 war neulichst zur Inspektion im Werk, und hat da 2 Heckblitzer bekommen.

    Sind ca. doppelt so groß wie normale Frontblitzer, und jeweils ungefähr über den Stempel-Bedienfeldern angebracht.

    Nervt beim hinterherfahren schon gewaltig, sind aber abschaltbar.

    Bei Interesse mache ich ein Bild.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Max K.
    Hallo,

    unsere Metz L32 war neulichst zur Inspektion im Werk, und hat da 2 Heckblitzer bekommen.

    Sind ca. doppelt so groß wie normale Frontblitzer, und jeweils ungefähr über den Stempel-Bedienfeldern angebracht.

    Nervt beim hinterherfahren schon gewaltig, sind aber abschaltbar.

    Bei Interesse mache ich ein Bild.

    Diese strahlen aber sicher nicht nur nach hinten sondern auch zur Seite, oder?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
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    Abschalten während der Fahrt???

    Also wenn man die während der abschalten soll, dann muss man ja extra noch eine RKL anbringen da es soweit ich weiß so vorgeschrieben, dann wären aber die LED's ja total für'n Ar... .
    In unserer Stadt ist übrigens ein RTW auf Koffer der an der Rückseite und an den Seiten solche LED-Blitzer hat, so dass man sie von überall sehen kann (Ami-Style) und ich habe wieder in den Nachrichten etliche RTW's mit Heckblitzern gesehen (welche während der Fahrt in Betrieb waren), also muss dürfte es doch da keine Probleme geben.
    Mir geht's eigentlich auch nicht darum, dass der nachfolgende Verkehr geblendet wird, sondern ob das ganze überhaupt zugelassen ist (auch ohne es abstellen zu können).

    Ciao

  15. #15
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    Um das ganze mal etwas aufzulösen:

    Blitzer egal welche Bauart am Heck oder auch an der Seite sind generell Genehmigungspflichtig durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde...

    Diese möchte dann erstmal eine kurze Bestätigung durch einen Staatlich anerkannten Sachverständigen (meist örtlicher TÜV), in wie weit und unter welchen Vorraussetzungen diese von nöten sind.

    Da es in dieser Hinsicht "noch" keine eindeutige Regelung gibt, tendieren die meisten TÜV-Mitarbeiter dazu, dass:

    1. diese von nöten sind, wenn die vorhandene/n RKL/s nicht ausreichen in alle Richtungen sichtbar sind.
    (Hierbei ist zu beachten, dass diese nicht zur Seite abstrahlen müssen, wenn die vorderen RKLs zur Seite hin ausreichen sichtbar sind. Genau deshalb werden immer heufiger "Heckblitzer" eingebaut anstatt weiterer RKLs)

    -a Optional wie bei Polizei, wenn durch die Heckklappe die vorhandenen RKLs verdeckt werden.

    2. diese wegen des geringen Abstrahlwinkels seperat abschaltbar sein müssen, um Folgefahrzeuge nicht zu blenden.


    Unter diesen Gesichtspunkten ist es dann ohne weitere Probleme möglich, für besagtes Fahrzeug eine "Sondergenehmigung" zu erhalten.

    Dann steht auch einer Eintragung (nach TÜV-Abnahme) nichts mehr im Weg.


    Somit sind Maßgeblich: Was besagter TÜD-Mensch meint, es wäre Sinnvoll und vorallem Nötig ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Quellenangaben:
    - Örtliche Straßenverkehrsbehörde hier
    - TÜV Rheinland (Köln und hier vor Ort)
    - Lichttechnisches Institut des TÜV in Berlin

    Weitere Fragen auch gerne direkt an micht. (Hab die letzten Wochen stunden lang mit besagten Stellen diskutiert, wie wann warum usw.)

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