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Thema: !!Finanzierung eines FME!!

  1. #1
    Exildor Gast

    !!Finanzierung eines FME!!

    Hallo Leute,
    ich bin seit diesem jahr in der Freiwilligen Feuerwehr in Gau-Odernheim im aktiven Dienst und wollte Fragen wie die Finazierung eines FMEs aussieht. Meine Kameraden haben sie sich teils selbst gekauft und andere habens sie von der VG bekommen. Nun will ich fragen wie das ist mit der beschaffung.

    Danke schon im vorraus.

  2. #2
    Registriert seit
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    2.841
    Der normale Fall ist, das du einen gestellt bekommst von der Gemeinde bzw. der Fw. Sollte es nicht so sein, hast du evtl. Glück und eure Sirene läuft immer mit.
    Und wenn das alles nicht so ist, gibts noch den weg der eigenen Beschaffung (ist aber Regelkonform).
    Also empfehle ich erstmal abwarten und wenns soweit ist kann man immer noch schauen...
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  3. #3
    Oggy512 Gast
    naja, wenn du keinen von deiner wehr bekommst, kommste wohl nicht umher die privat einen zu kaufen. wenn du unbedingt einen willst.

    entweder du bezahlst ihn halt gleich, oder shcaust mal in nem funkfachhandel (entweder bei dir in der nähe, oder siehe die links hier im forum) und fragst, ob du einen finanzieren kannst.

    alternative wäre noch was günstiges (alphapoc)oder was bei ebay....


    musst das ding halt dann nur noch bequarzen und proggen lassen.

    red vllt mal mit euerem funkbeauftragen, dass deine wehr wenigstens diese kosten übernimmt....

  4. #4
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    Hallo,

    das meiste wurde hier schon geschrieben!

    Warum brauchst du einen FME, wenn du gerade mal 16 Jahre alt bist???
    Mit 16 hat man nichts im Einsatz zu suchen.

    Oder soll der nur deine Neugier stillen, wie du schon im anderen Threat geschrieben hast, wie man den BOS-Funk abhören kann???

    Mfg
    Chris

  5. #5
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    Zitat Zitat von Chr881986
    Warum brauchst du einen FME, wenn du gerade mal 16 Jahre alt bist???
    Mit 16 hat man nichts im Einsatz zu suchen.
    Mfg
    Chris
    Hi Chris,

    andere (Bundes-)Länder, andere Sitten!
    In einigen BL kann man schon mit 16 in die aktive und auch regulär Einsätze fahren...

    Aber:
    @Exildor
    Warum fragst du nicht einfach bei deinem "Cheffe" direkt nach?
    Wenn einer Auskunft geben kann, dann der!

    Eine Allgemein verbindliche Regelung für alle gibt es nicht.
    Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, das bei Alarm eine ausreichende Menge an Personal kommt! Das sagt das Gesetz - mehr nicht.
    Wenn Ihr eine Sirene habt und die reicht aus, dann ist das so.

    Habt Ihr keine Sirene, es haben aber genug FW´ler einen Melder, dann ist das auch so.

    Wenn Ihr keine Sirene habt (oder die nicht genügend sicher höhren) und auch nicht genügend MElder vorhanden sind, dann hat die GEMEINDE genügend Melder zu beschaffen. (Aber nicht für alle, Sie muss nur soviele das eine Ausreichende Stärke gewährleistet ist!)
    Diese Melder werden dann aber wohl zuerst an AGT´s, Maschinisten und Führungsdienstgerade ausgegeben. (Einsatzwert!) Dann, je nachdem wie viele noch vorhanden sind an volljährige Aktive und dann vieleicht noch an nicht volljährige Aktive.

    Du selber MUSST in keinem Fall dir selbst einen Melder kaufen.
    Einige ERLAUBEN dieses, manchmal gibt es sogar einen kleinen Zuschuss, aber oft ist es auch STRIKT UNTERSAGT!

    Also: Cheffe fragen!

    Gruß
    Carsten

  6. #6
    Registriert seit
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    846
    Zitat Zitat von DG3YCS
    Hi Chris,

    andere (Bundes-)Länder, andere Sitten!
    In einigen BL kann man schon mit 16 in die aktive und auch regulär Einsätze fahren...
    ...


    Gruß
    Carsten
    Ist das denn dann auch Versichert, wer haftet wenn dem 16-jährigen was passiert.
    Oder was ist, wenn der 16-jährige auf der Anfahrt verunglückt, evtl. mit Eltern die Ihn bringen. Wer haftet da??

    Haftet in solchen und anderen Fällen immer die Unfallkasse der Feuerwehren????

    Mfg und danke im vorraus
    Chris

  7. #7
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    220
    Es gilt eine (bei uns) Regelung, die besagt das a) der Feuerwehrmann min Truppmann I - Ausbildung haben muss und b) nicht weiter als zum Verteiler darf.

  8. #8
    Registriert seit
    12.10.2006
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    1.025
    STRIKT UNTERSAGT!
    ...was bei mir nicht so ganz in den kopf reingeht. wenn er den melder doch beim lgf wl o.ä. "anmeldet"... versteh nicht wieso manche wehren da so ein theater draus machen. hat doch nur vorteile.

    -geld gespart
    -kamerad kann alarmiert werden

    Es gilt eine (bei uns) Regelung, die besagt das a) der Feuerwehrmann min Truppmann I - Ausbildung haben muss und b) nicht weiter als zum Verteiler darf.
    bei uns offiziell auch

  9. #9
    Registriert seit
    15.04.2006
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    793

    Auch in RLP mit 16!

    Hallo zusammen,

    also bei uns in RLP kann man nach Grundausbildung mit 16 in den Einsatzdienst.

    Und ich gehe mal stark davon aus, dass auch unsere "jungen Kräfte" voll versichert sind ;)

    Von dem her erst mal informiern, wie es in anderen Bundesländern abgeht bevor man da groß rumtönt.
    Gruß
    Sebbel2

    Sebastiand(..)funkmeldesystem.de

    __________________________________________________ _______
    „Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)

  10. #10
    Registriert seit
    01.12.2003
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    314
    Bei uns ins Bayern (ich weiß die Uhren laufen hier anders :-) darf man ab 16 außerhalb des Gefahrenbereiches unter Aufsicht eines erfahrenen Volljährigen mitwirken. Ich finde diese Regelung besser, da man dann erstmal zu einem Einsatz mitkommt und sieht wie sowas abläuft, anstatt mit 18 ins kalte Wasser geschmissen zu werden.

  11. #11
    Registriert seit
    28.11.2002
    Beiträge
    1.289
    Du wirst auch mit 18 nicht ins kalte Wasser geschmissen.
    Zuerst kommt ja mal die Truppmannausbildung (Grundlehrgang). Sowie diverse Übungen mit der eigenen Wehr. Da ist schonmal reichlich Gelegenheit, Erfahrungen zu sammeln.
    Bei den ersten Einsätzen werden Dich Deine Kollegen als 'Frischling' wohl kaum ohne einen erfahrenen Truppführer an die vorderste Front schicken.
    Bei Brandeinsätzen ist ohne AGT Ausbildung sowieso kein Innenangriff oder Tätigkeiten innerhalb der Rauchgrenze möglich.
    Von daher kann von kaltem Wasser nun wirklich keine Rede sein.

    Gruß,
    ahk

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