Hallo,
also ich glaube, ein 4m-HFG bekommt man viel viel einfacher genehmigt als eine ÜLE.
Aber die grundsätzliche Frage ist ja, was brauch ich eigendlich? Lösungen kann es meiner Meinung nach nur in einem einheitlichen Funkkonzept in dem Landkreis/Stadt geben. Dies sollte erstmal geklärt sein, bevor man einen einzelnen RTW mit irgendwelchen Geräten ausstattet.
Persönlich finde ich sinnvoller einen RTW zusätzlich mit Bündelfunk oder Mobiltelefon (auf deutsch: Handy) auszustatten. HFG ist bei vorhandenen Finanzmitteln als 3. Kommunikationsverbindung für Einsatzstellenfunk eine sinnvolle Ergänzung.
Der Hinweis von Alexander auf die BF Düsseldorf ist nur zu empfehlen.