Hallo,

die "neue" Euronorm 1789 für die Ausstattung und Eigenschaften von Krankenkraftwagen sieht unter der Kommunikationsausstattung unter anderem ein Handfunkgerät für jeder RTW vor. Dies wurde bei uns so allerdings noch nicht umgesetzt. Jetzt mit der Indienststellung eines neuen RTW´s müssen wir uns allerdings mit dieser Problematik auseinandersetzen. Folgende Probleme ergeben sich dabei:

1.) Mit einem 2m - Handfunkgerät kann man ja nie bis zur Leitstelle funken, fällt also als Lösung weg.

2.) In Bad.- Würt. bekommt man ein 4m - Handfunkgerät vom I.M. nicht genehmigt.

3.) Wir werden eine 2m - 4m - Funkaufschaltung einbauen. Allerdings macht dies vermutlich größere Probleme, wenn zwei Fahrzeuge nebeneinander stehen und beide diese Funkaufschaltung geschaltet haben. Auch ist dies die sicherlich teuerste Methode, da man dafür ja neben dem 4m Fahrzeuggerät die Aufschaltung und 2 Stück 2m-HFG benötigt.


Wie habt ihr dieses Problem bei euren Fahrzeugen gelöst ?? Oder ignoriert ihr die EN einfach. Vielleicht hat ja jemand eine gute Idee, so dass wir doch noch zu einer vernünftigen Lösung kommen.


Oder hat jemand eine Ahnung, mit welchem Argument man in B.W. doch noch ein 4m-HFG genehmigt bekommt.

Bin für jede Antwort dankbar


Gruss


ESCHON