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Thema: Ersthelfer

  1. #1
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    Ersthelfer

    Bin seit neustem Sicherheitsbeauftragter in unserem kleinen launigen Dienstleistungsunternehmen.

    Als erste Amtshandlung möchte ich die Ersthelferei reformieren.

    Neben dem Verbandbuch möchte ich eine "Einsatzdokumentation" erstellen.

    ~ Wer verwendet schon so was?
    ~ Gibt es irgendwo Vorlagen?
    ~ Hat jemand das Feld für RR, HF etc (Divi Protokoll) als Grafik?
    ~ Sonstige Ideen?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #2
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    Sicherheitsbeauftragter

    1. Uni-Klinik Heidelberg , Uni-Heidelberg
    2. Verbandbuch GUV 40.6 http://www.luk-nrw.de/praev/thema/thema_03_11.asp
    3. wird bloß Name, Datum, Ort und Verletzung eingetragen

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    Bin seit neustem Sicherheitsbeauftragter in unserem kleinen launigen Dienstleistungsunternehmen.
    Moin moin,

    wie groß ist denn Euer "kleines launiges Dienstleistungsunternehmen"? Wieviele Mitarbeiter, wieviele zu versorgende Standorte (Gebäude), wieviele Verletzungen über die letzten Jahre gemittelt, und vor allem: Welche zu erwartende Schwere der Erkrankungen/Verletzungen etc? Wie schnell ist der RD da, oder habt Ihr vielleicht einen Betriebs-Rettungsdienst? Wie sind die Ersthilfer ausgebildet, was für Material steht zur Verfügung?

    Fragen über Fragen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Um es kurz zu fassen

    reichlich EH aller Ausbildungsstufen vorhanden (von RA bis SAN)
    RD ausreichend schnell da
    auch genug Material (Verbandkästen + erweiterte Ausstattung)
    95 % der beteiligten gehen wegen Klimaanlage "nur" die Beine weg

    also das ist alles kein Problem

    Es geht nur um die Doku über das Verbandsbuch hinaus ...
    weil es da kein wirklichen Vordruck gibt
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #5
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    Da ist dann wirklich die Frage, ob eine ausführliche Einsatzdokumentation wirklich Sinn macht.
    Erstens wird die Dokumentation meist erst im Nachhinein gemacht, und da kann es sehr wahrscheinlich sein, dass der Patient schon weg ist.
    Zweitens wirst Du kaum einen Verlauf habe, sprich mehr als zwei Blutdrücke wirst Du nicht messen können in der kurzen Zeit, bis der RD da ist.
    Ich würde also folgendes vorschlagen:

    Briefkopf der Firma – mit Adresse, Telefonnummer etc
    Datum, Uhrzeit
    Personalien des Patienten
    Beginn der Arbeitszeit, Beginn des Arbeitsverhältnisses
    Unfallhergang
    Maßnahmen
    Berufsunfall: ja/nein, wenn ja: zuständige BG
    Rettungsdienst: ja/nein, wenn ja: Rufname, Transportziel
    wenn nein: weitere Maßnahmen: (Arbeit eingestellt, etc)
    Name des Ersthelfers, Telefonnummer wg. Rückfragen
    Unterschrift

    Das Ganze als zweifache Ausfertigung, einmal für Verbandsbuch,- ordner oder wie auch immer, das zweite fürs Krankenhaus, Arztpraxis etc.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS:
    Zitat Zitat von hannibal
    (von RA bis SAN)
    Die Reihenfolge gefällt mir! ;-)

  6. #6
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    Es gibt auch eine Menge die wir ambulant oder hin zum Hausarzt abkaspern

    auch kann man im Nachhinein immer noch was schreiben

    dachte mir eine Ausfertigung in einen Ordner, ins Verbandbuch dann nur einen Vermerk

    Rekord 3* RTH in 5 Tagen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  7. #7
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    Zitat Zitat von hannibal
    Rekord 3* RTH in 5 Tagen
    Dann solltest Du vielleicht Dein Augenmerk als Sicherheitsbeauftragter auf ein anderes Gebiet fokussieren als auf die Dokumentation ;-)
    Schließlich heißt es ja Unfallverhütung und nicht Unfallbeschreibung...
    Zitat Zitat von hannibal
    auch kann man im Nachhinein immer noch was schreiben
    Ja, aber es ist nicht schlecht, wenn auch die Nachbehandelnden schon über die erfassten Daten verfügen kann.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Dann solltest Du vielleicht Dein Augenmerk als Sicherheitsbeauftragter auf ein anderes Gebiet fokussieren als auf die Dokumentation ;-)
    Schließlich heißt es ja Unfallverhütung und nicht Unfallbeschreibung...

    Ja, aber es ist nicht schlecht, wenn auch die Nachbehandelnden schon über die erfassten Daten verfügen kann.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ja, ich lasse einen Hubschrauberlandeplatz einrichten

    junge Frauen, warmes Wetter, extreme Klimaanlage

    da sind mir die Hände gebunden
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  9. #9
    absar Gast
    Zitat Zitat von hannibal
    junge Frauen, warmes Wetter, extreme Klimaanlage
    Da fällt mir doch was ein:

    http://www.myvideo.de/watch/262244

  10. #10
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    Hallo,

    Du musst Dir die frage stellen wofür Du die Dokumentation brauchst.
    z.B als Übergabeprotokoll an RD dann sind sicherlich alle Patientenbezogenen Daten und werte wie RR,HF,BZ usw... interessant ( spart Zeit ).

    brauchst Du die Dokumentation im Rahmen von Nachweispflichten gegenüber Berufsgenossenschaften sind in erster Linie (für Dich als SB ) die Umstände die zu dem Unfall geführt haben relevant.
    Da es natürlich nicht zu weiteren Fällen kommen sollte, analysiere die sogewonnenen Daten nach gemeinsamkeiten.

    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Teletector
    Hallo,

    Du musst Dir die frage stellen wofür Du die Dokumentation brauchst.
    z.B als Übergabeprotokoll an RD dann sind sicherlich alle Patientenbezogenen Daten und werte wie RR,HF,BZ usw... interessant ( spart Zeit ).
    In die Richtung geht es, ist halt ne Ergäntung zum Verbandbuch da wir viele Sachen "Ambulant" behandeln

    Zitat Zitat von Teletector
    brauchst Du die Dokumentation im Rahmen von Nachweispflichten gegenüber Berufsgenossenschaften sind in erster Linie (für Dich als SB ) die Umstände die zu dem Unfall geführt haben relevant.
    Dafür habe ich mein Verbandbuch

    Zitat Zitat von Teletector
    Da es natürlich nicht zu weiteren Fällen kommen sollte, analysiere die sogewonnenen Daten nach gemeinsamkeiten.
    93 % Internistisch weil Klimananlage
    4% absolute lapalien (geschnitten an Papier)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  12. #12
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von hannibal
    Dafür habe ich mein Verbandbuch
    für die Art der Verletzungen und Eingeleitete Maßnahme sicherlich ausreichend.

    Wichtig für die BG ´en sind aber nicht nur diese Daten. So z.B hatten wir den Fall wo so Dinge nachgewiesen werden mußten wie:

    Mitarbeiter geschult in der Tätigkeit, Werkzeug in Ordnung, Beleuchtung ausreichend, Maschine abgesichert usw usw....

    Was ich meine ist für die Herren mit weißem Helm ist man nie genau genug.
    Deine Idee ist natürlich sehr gut, versteife Dich aber nicht auf deine Erfahrungen im RD.

    Was betreibt ihr Präventiv? Mitarbeiter aufklärung usw....
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  13. #13
    absar Gast
    In diesem Zusammenhang ist es sicherlich sinnvoll, sich mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit Eures Betriebes zu unterhalten...

  14. #14
    Registriert seit
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    Servus!

    Da darf ich mal den Eingangsbeitrag zitieren:

    Zitat Zitat von hannibal
    Bin seit neustem Sicherheitsbeauftragter in unserem kleinen launigen Dienstleistungsunternehmen.
    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  15. #15
    absar Gast
    Richtig.

    Und der Sicherheitsbeauftragte ist nicht die "Fachkraft für Arbeitssicherheit" gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, § 5ff - siehe dazu alleine schon die Anforderungen, die § 7 nennt.

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