@Marlon
Die "vorläufige Festnahme" ist doch explizit im § 127 I S.1 StPO als Legaldefinition für diese Handlung angegeben.
Also ist die Verwendung des Begriffes vorläufige Festnahme hier völlig in Ordnung.
@Marlon
Die "vorläufige Festnahme" ist doch explizit im § 127 I S.1 StPO als Legaldefinition für diese Handlung angegeben.
Also ist die Verwendung des Begriffes vorläufige Festnahme hier völlig in Ordnung.
Früher konnte man zwischen Fichten und Föhren Hirsche röhren hören.
Doch Röhrentechnik ging verloren, längst haben Hirsche Transistoren.
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