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Thema: Feuerwehr quittiert den Dienst

  1. #16
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    @ Alex22: Außerdem ist der Vergleich von FF und BF in diesem Bezug mehr mal hinkend...
    Gruß
    Axel

  2. #17
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    Man kann sich das ganze ja auch mit einer Resie nach Mallorca vorstellen, die den Hilfspolizisten einmal im Jahr zusteht und den FW´lern nicht - ist ebenso unfair... es geht ja mehr um die Geste

  3. #18
    HHI Gast

    Anerkennung für Ehrenamtliche

    Hallo!

    Ich denke, hierbei geht es um eine grundsätzliche Debatte.

    Eine ähnliche Geschichte war vor kurzem schon einmal aktuell, damals ging es um Steuererleichterungen für Ehrenamtliche - die allerdings nur für "freiwillige unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung mildtätiger Zwecke" gewährt wird. Ehrenamtliche in Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen bleiben dabei allerdings außen vor.

    Näheres auch hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,470906,00.html

    Meine Meinung dazu habe ich einmal in einem Leserbrief an den Spiegel verfasst:

    ___

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei aller Begeisterung über die von Minister Steinbrück geäußerten
    Versprechungen zur Förderung des Ehrenamts bleiben doch einige bittere
    Einwände.

    Das Ehrenamt in Deutschland besteht nicht nur aus Sporttreibenden und
    ehrenamtlich Tätigen in der Wohlfahrtspflege.

    Es gibt in Deutschland auch Ehrenamtliche, die einen sehr wichtigen
    Beitrag zur Gesellschaft leisten - nämlich in der sogenannten
    "Gefahrenabwehr". Dazu gehören insbesondere Menschen, die sich z.B. in
    der Freiwilligen Feuerwehr, den Sanitätsdiensten und dem Technischen
    Hilfswerk engagieren.

    Betrachtet man sich die von Minister Steinbrück vorgeschlagenen
    Änderungen, bemerkt man schnell, dass genau diese Menschen leer ausgehen:

    Die Steuererleichterung von 300 Euro soll ausschließlich für
    Ehrenamtliche gelten, die sich um "alte, kranke oder behinderte
    Menschen" kümmern.

    Die Anhebung der 'Übungsleiterpauschale' bringt für diese Ehrenamtlichen
    ebenfalls sehr wenig - kaum ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr
    bekommt für die geleistete Arbeit überhaupt einen Obulus - geschweige
    denn eine Aufwandsentschädigung, die überhaupt an die Pauschale - egal
    ob alt oder neu - herankommt.

    Viele örtliche Feuerwehren, Sanitätsorganisationen und THW verfügen über
    Fördervereine. Man möchte glauben, dass sich diese über die Anhebung der
    Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen freuen. In der
    Realität würden sich diese Fördervereine aber freuen, wenn sie in der
    Lage wären, die Hälfte der genannten Grenze überhaupt erwirtschaften zu
    können.

    Bei den genannten Organisationen werden viele hunderttausend Stunden
    ehrenamtlich geleistet - und auf diese Weise z.B. der Katastrophen- und
    Zivilschutz in Deutschland sichergestellt. Entgegen der vielfach
    verbreiteten Meinung, dass Sanitätsorganisationen, Feuerwehren oder THW
    staatlich großzügig bezuschußt oder getragen würden stellt sich in der
    Realität ein deutlich abweichendes Bild dar: Wenn überhaupt, werden dem
    einzelnen ehrenamtlichen Helfer allenfalls die Kosten für die Anfahrt zur Unterkunft ersetzt. Und selbst diese Gelder werden von vielen Ehrenamtlichen dann der Organisation überlassen bzw. wieder gespendet um z.B. dringend benötigte Anschaffungen zu ermöglichen.

    Demgegenüber stehen z.B. Sporttrainer und Platzwarte; auch sie leisten
    sicherlich einen wichtigen Beitrag zu unserer Gesellschaft, keine Frage.
    Dennoch werden sie für ihre 'ehrenamtliche' Arbeit teilweise fürstlich
    entlohnt. Manch ein Sanitäter, Feuerwehrmann oder THWler würde sich die Hände reiben, wenn er auch nur die Hälfte dessen bekäme, was ein Empfänger einer Übungsleiterpauschale empfängt.

    Die Frage, die sich bei mir dann stellt, ist diese: Einerseits werden
    Trainer und Übungsleiter von Ihren Vereinen für ihr 'ehrenamtliches'
    Engagement bezahlt und sogar noch staatlich bezuschußt; andererseits
    gehen z.B. Freiwillige Feuerwehrmänner - die in Ihrer Freizeit
    vollkommen unentgeltlich für das Gemeinwohl eintreten - die teilweise Ihr Leben, ab und zu mindestens Ihren Arbeitsplatz riskieren - vollkommen leer aus?

    Einen Teil der Antwort könnte ich mir fast schon selbst geben - die
    Berücksichtigung dieser Ehrenamtlichen wäre einfach zu teuer: Der
    Deutsche Feuerwehrverband gibt an, dass in Deutschland mehr als eine
    Million Feuerwehrleute ehrenamtlich tätig sind. Die Sanitätsdienste
    (Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund,
    die Johanniter) haben noch einmal deutlich mehr als 500.000 aktive Mitglieder, das Technische Hilfswerk mehr als 60.000.

    Wollte man jedem dieser aktiv ehrenamtlich tätigen Helfer nun lediglich
    eine Steuererleichterung von 300 Euro gewähren, kämen schnell mehr als
    die geplanten 400 Millionen Euro zusammen.

    Aber: wie kann man den Feuerwehrmännern und -frauen, den Sanitätern und
    Sanitäterinnen, den Helfern und Helferinnen des Technischen Hilfswerks
    erklären, dass sie zwar eine wichtige ehrenamtliche Arbeit verrichten, trotzdem aber finanziell / steuerlich nicht so begünstigt werden wie ein Übungsleiter (Trainer) einer Jugendfußballmannschaft? Wie kann man ihnen erklären, dass jemand, der sich um alte und kranke Menschen kümmert, steuerlich begünstigt wird, jemand, der viele Stunden ehrenamtlich tätig ist um Menschenleben zu retten jedoch nicht?

    Unter dem Strich ist diese Initiative sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung; dennoch würden sich auch und gerade die Mitglieder der Hilfsorganisationen sehr freuen, wenn auch sie mit einbezogen würden - sie hätten es verdient!

    Mit freundlichen Grüßen

    HHI

  4. #19
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    Senf abgeben

    Schöner Leserbrief ! :)

    Was mich erstaunt das da jetzt die erste Feuerwehr ''mucken'' macht und sich darauf beruft das der freiwillige Polizeidienst ''entlohnt'' wird.

    Mal ganz ehrlich (Nein.. ich bin kein freiwilliger Polizeidienstler), aber da soll man sich als Feuerwehr bzw. innerhalb der Kommune erstmal selbst an die Nase greifen.

    Beispiel BSD:

    Hier bei uns im Kreis gibts da schon unterschiede.

    Pro Stunde erhält eine BSD-Kraft stolze 10€ an Aufwandsentschädigung für den Dienst, während 5km weiter in der Wehr kein Cent bezahlt wird.

    Und das geht schon seit eh und je so... beschwert sich auch keiner drüber.
    Man ist froh darüber einen gut vorhanden und ausgerüstetetn Fuhrpark zu haben. Ich denke das ist das wichtigste.

    Wenn die Feuerwehren jetzt nach und nach auf die Barikaden gehen wird es irgendwann in Deutschland (wird aber unabhängig davon sowieso kommen) immer mehr Pflichtfeuerwehren einberufen werden.

    Das Argument das in jedem Stadtteil ein Gerätehaus vorhanden ist und Kosten verursacht die durch Einsätze nicht immer abgedeckt sind, ist nicht immer unberechtigt.

    Schon jetzt ist doch kaum auf dem Land die gesetzliche Hilfeleistungsfrist von 10 Minuten einzuhalten.

    Also ich würde mich da als Feuerwehr nicht all zu viel drüber auslassen.. wirft in meinen Augen auch nicht gerade ein seriöses Bild einer freiwlligen Feuerwehr gegenüber den Bürgern da..
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  5. #20
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    klar wird es immer Unterschiede geben, das ist das ganze Leben, aber es geht hier nicht um eine Leistung innerhalb eines Kreises sondern einer Gemeinde!!!

    Innerhalb des Kreises wird es immer unterschiede geben, weil jede Gemeinde einen anderen Haushalt hat! Ist wie in der freien Wirtschaft das eine Unternehmen hat mehr Geld das andere weniger! Ist so!

    kleines Beispiel: also du arbeitest in einer Firma machst freiwillig Überstunden weil dir deine Arbeit Spaß macht!!!Bekommst NICHTS dafür und von deinem Chef noch die Aussage: sei froh das du hier arbeiten darfst!!!!!
    dann stellt das Unternehmen jemand ein der auch FREIWILLIG Überstunden macht und der bekommt sie bezalt oder in Form von Freizeit ausgeglichen!!!!
    Würdest du dich nicht auch ungerecht behandelt fühlen???? und zu deinem Chef gehen und ihn fragen warum der und ich net???

    Nur so als Denkanstoß worum es geht!

    Und Thema Plicht und Freiwillige Feuerwehr: Auszug LBKG Rheinland-Pfalz 3) In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit Freiwillige hierfür nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nach § 12 HERANZUZIEHEN. Für besondere Aufgaben können hauptamtliche Bedienstete eingestellt werden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion kann in besonderen Fällen die Einstellung hauptamtlicher Bediensteter anordnen.

    Also wenn es keine freiwilligen gibt kann jeder in einer Gemeinde herangezogen werden, also auch ein Familienvater der lieber die Zeit mit seinen Kindern verbringt, einen Selbständigen der seine Zeit normalerweise braucht um sein Geschäft zuführern also JEDER in der Gemeinde ob er will oder nicht!
    Also sollte jeder Bürger froh sein eine FREIWILLIGE Feuerwehr zuhaben und ihnen Danken und zur Seite stehen und nicht drüber nachdenken warum die Feuerwehr jetzt schon wieder ein neues Auto bekommt! weil sonst kann es sehr schnell passieren das man auf einmal selbst zu dem "SAUFVEREIN" gehört den man nicht leiden kann, ob man will oder nicht es steht im Gesetz drin!!

  6. #21
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    @Maulwurf

    Ich weis schon worum es hier geht.

    Letzteres ist ja das worauf ich hinaus wollte, aber anderes Thema wieder.


    Bei dem von Dir genannten Beispiel wäre ich vorsichtig.
    Das ist in vielen Bereichen heute auf dem Arbeitsmarkt Gang und Gebe...
    Man sollte sich zwar nicht alles gefallen lassen, aber besser vorher 3x überlegen was man sagt und vor allem zu wem.

    Nehm' mal jetzt des Beispiel aus dem Odenwald.
    Lass' das mal 5 Stadt- / Gemeindewehren sein wo der Stützpunkt 5 Fahrzeuge hat.. mit durchschntl. 5 Einsätzen im Monat.

    Die restlichen Stadtteile haben, wenn überhaupt, die Hälfte an Einsätze und dem entsprechend auch kleinere Unterkunft und nur 1 bis 2 Fahrzeuge für den Einsatzdienst.

    Jetzt stell' Dir mal vor das wegen ner Ölspur im Stadtgebiet alle Stadtteilwehren alarmiert werden und die Kommunde dafür jedem einzelnen noch zahlen soll.
    Alles schön und gut -ABER:

    Das Gerätehaus B ist dringend sanierungsbedürftig und von Gerätehaus C ist das LF 10/6 auch ersatzbeschaffungswürdig.. und eigentlich könnte man vom Platz her ja alle in der Stützpunktwehr unterbringen... das und noch viele Dinge mehr sind dann die Argumente in der Stadtverordnetenversammlung.

    Weisst du worauf ich hinaus möchte ?

    Ungerechtigkeit gibt es nun mal überall.

    =====

    Was hab ich den jetzt davon wenn ich 5€ bekomm weil ich da ne Stunde im Einsatz war.. Genugtueung weil ich weis das der ''freiw.'' Polizeihelfer von nebenan die selbe Summe bekommt!?

    Den Verdienstausfall den dadurch manche haben, sei es Selbstständiger oder Angestellter kann und wird die Kommune in keinsterweise zahlen.

    Also frage ich mich ernsthaft was das bringen soll.. klar.. es ist halt eine Art kleinere Anerkennung.. aber brauchen wir das als freiwllige Feuerwehr, wo man aus Interesse an Technik, Geselligkeit, Kameradschaft und das Gefühl für die Bevölkerung da zu sein/was gutes für Sie zu tun, wirklich ?
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  7. #22
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    hast ne Mail im Postfach!

    Du hast Recht mit dem Beruf und das seh ich genauso aber würdest du dann noch FREIWILLIG Überstunden machen?????

    und das mit den Fahrzeugen und Beschaffungen ist im Gesetz geregelt, klar wenn eine Gemeinde mehr hatte als ihr vom Gesetz her zustand und in Zeiten leerer Kassen nicht es Gleichwertige ersetzt wird sollte das auch jeder verstehen! aber die Hilfsfristen muss jeder einhalten egal ob Berufsfeuerwehr, freiwillige oder Pflichtfeuerwehr und diese werden von der Gemeinde aufgestellt also hat diese Verantwortung jemand anderes zu tragen und ich wollte nicht in der Haut des Politikers stecken der eine Feuerwehr zumacht um Kosten zu sparen und en halbes Jahr später kommt jemand in der Gemeinde A ums Leben nur weil Gemeinde B nicht rechtzeitig da war und der Staatsanwalt feststellt das die Fristen nicht eingehalten wurden!!

  8. #23
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    Zitat Zitat von Maulwurf
    Also wenn es keine freiwilligen gibt kann jeder in einer Gemeinde herangezogen werden, also auch ein Familienvater der lieber die Zeit mit seinen Kindern verbringt, einen Selbständigen der seine Zeit normalerweise braucht um sein Geschäft zuführern also JEDER in der Gemeinde ob er will oder nicht!
    Naja, es gibt ja dann noch so ein paar Kleinigkeiten wie med. Untersuchungen etc. Und durch eine G26 durchzufallen, dürfte ja nicht allzu schwer sein.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #24
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    ja klar aber es geht ja erst mal drum klar zu machen das es entweder eine Berufsfeuerwehr in der Gemeinde geben muss die hohe Kosten verursachen oder eine freiwillige die fast nichts Kostet und das Leute machen die es gern machen oder ob es leute machen die es eben machen müssen weil sie dazu verpflichtet wurden!
    LBGK Rheinland-Pfalz
    213-50
    Landesgesetz
    über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
    (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -)
    Vom 2. November 1981*
    § 12
    Aufnahme, Heranziehung, Verpflichtung und Entpflichtung der
    ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

    Alle Einwohner vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr können zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden. Ausgenommen sind Personen, deren Freistellung im öffentlichen Interesse liegt, und Angehörige der Organisationen und Einrichtungen im Sinne des § 10 Satz 2, soweit der Dienst in diesen Organisationen und Einrichtungen von dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium als Ersatz für den Feuerwehrdienst anerkannt worden ist. Die Heranziehung ist nur bis zur Dauer von zehn Jahren möglich


    (4) Die für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst leisten, wenn sie hierzu geistig und körperlich in der Lage sind.
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Atemschutztauglichkeit ist die G26/3 also auch jemand der net G26/3 tauglich ist, sondern nur G26/1(allgemein Feuerwehr tauglich) kann in die Feuerwehr!!!!!!!
    Geändert von Maulwurf (02.04.2007 um 23:15 Uhr)

  10. #25
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    Zitat Zitat von Maulwurf
    Atemschutztauglichkeit ist die G26/3 also auch jemand der net G26/3 tauglich ist, sondern nur G26/1(allgemein Feuerwehr tauglich) kann in die Feuerwehr!!!!!!!
    Die G26.1 testet die Tauglichkeit für Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von weniger als 3 kg und geringem Atemwiderstand (z.B. P1- und P2-Filter, Gebläsefiltergeräte, Druck- und Frischluftschlauchgeräte) und hat mit "allgemeiner Feuerwehrtauglichkeit" nix zu tun (auch wenns natürlich nicht verkehrt ist, wenn man auch als Nicht-AGT filtertauglich ist).

    Die "körperliche und geistige Fähigkeit" nach § 12 Abs. 4 LBKG RLP ist nicht genauer definiert und liegt im Grunde im Ermessen des attestierenden Arztes. Daher kann im Grunde jeder in die FW, egal wie schwach oder doof er ist, sofern er zu einem entsprechenden Arzt geht.

  11. #26
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    Zitat Zitat von überhose
    Daher kann im Grunde jeder in die FW, egal wie schwach oder doof er ist, sofern er zu einem entsprechenden Arzt geht.
    Den Eindruck habe ich auch manchmal... ;-)

  12. #27
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    Danke, gut dann war das ein kleiner Irrtum von mir, heißt aber auch im umkehrschluß wieder das JEDER von der Gemeinde (ausser die Ausnahme wie beschrieben) zum Feuerwehr Dienst herangezogen werden kann! Also geht es wieder jeden Bürger was an ob es eine FREIWILLIGE Feuerwehr gibt oder nicht! den nur dann kann er sich sicher sein nicht herangezogen zu werden oder seh ich das falsch??
    Also finde ich es richtig das die FREIWILLIGE Feuerwehr druck auf die Bevölkerung auslöst den nur dann kann man was erreichen! Wenn keiner sich der Konsequenz bewusst ist wenn jeder der FREIWILLIG das macht aufhört wird sich keiner drum kümmern!

  13. #28
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Den Eindruck habe ich auch manchmal... ;-)
    Aber Aber selbst an die Nase fassen ;-)

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  14. #29
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    Dieser "Freiwillige Polizeidienst" schaut, zumindest nach den gefilmten Personal in dem Beitrag, danach aus, als würden sich hier ein paar Rentner bischen was dazu verdienen.

    Von ner Aufwandsentschädigung für Ehrenamt kann man zwar meiner Meinung nach bei dem Stundenlohn nicht mehr sprechen, ich vermute aber fast, dass das eher dann aus verwaltungs- oder steuerrechtlichen Gründen von der Geimeinde trotzdem so bezeichnet wird.

    Ich denke in vielen Gemeinden gibt es solche "Ehrenamtliche", die sich um das Verteilen von Post der Verwaltung kümmern oder das Bürgerhaus pflegen und dafür ein bischen Geld bekommen. Hier habe auch noch nie ne Feuerwehr gesehn, die sich da drüber aufregt.

    Von der Seite betrachtet besteht auch bei dem genannten Fall kein Grund, so ein Tamtam um die ganze Sache zu machen.

  15. #30
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    808
    Bei 7,--/Std. kann man auf keinen Fall von einer "ehrenatlichen" Tätigkeit reden, dass ist ganz klar eine "nebenamtliche" Beschäftigung, oder eben auch eine "Geringfüfgige Beschäftigung" (GfB).
    Und da ist es eine Unverschämtheit allen wirklich ehrenamtlichen gegenüber, den eh vollkommen sinnlosen Hobby-Polizeidienst als ehrenamtlich zu bezeichnen. Es geht ja gar nicht darum, selber mehr Knete einzustreichen, es geht darum, den "Freiwilligen Polizeidienst" gleichzustellen, sprich die sollen eben keine 7,--/Std. mehr bekommen, oder aber man stellt klar, dass es eben keine ehrenamtliche Tätigkeit ist.
    Schau doch mal ins Sicherheitsgewerbe, da wären viel froh, wenn sie 7 € bekämen.
    Ganz davon abgesehen ist der Hobby-Polizeidienst doch reine Augenwischerei, die können nichts und dürfen noch viel weniger...Von der früheren Landesregierung wurde der mittlere Polizeidienst abgeschafft, um die Pol. qualitativ besser aufzustellen. Und die jetzige Landesregierung unterläuft das Ganze mit der Schaffung einer Schmalspurpolizei bestehend aus Wachpolizei und Freiw. Polizeidienst. Da hätten sie besser wieder den mittleren Dienstz wieder eingeführt.
    Und ansonsten: sprech mal mit nem Polizisten privat (also sozusagen inoffiziell), du wirst dich vielleicht wundern, was die von ihren freiw. Kollegen so halten...
    MfG

    brause

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