Fakt ist, dass die Melder der Gemeinde gehören - und nicht der Leitstelle. Also können die Gemeinden - als Eigentümer - auch jemanden bestimmen, der die Meldeempfänger programmiert. Man möge mir gern den Gesetzestext nennen, der vorschreibt, dass nur die alarmierende Stelle diese Meldeempfänger programmieren darf - und nicht eben die Gemeinde als Eigentümer! Natürlich sollte dann die Leitstelle kooperieren und die entsprechenden Daten (RICs) etc. herausgeben. Vielleicht kann jemand mit juristischem Hintergrund oder viel Zeit, um sich das mal herauszusuchen, hier mal sagen, ob dies irgendwo vorschriftsmäßig verankert ist (zum Beispiel, dass die Leitstelle an "autorisiertes Programmierpersonal" die Alarmadressen herauszugeben hat)...
:-). Ein feiner Zug ;-).Das mit dem Expressalarm habe ich dann wohl falsch versanden, dann geht dieser nur bei uns nicht wegen den DME III.
Sorry ich werden mich zukünftig mit solchen Äußerungen zurückhalten!!!
Weil DME III diese Funktion nicht unterstützen. Trotz allem heißt es: Finger weg![...] DME III sind übringens nicht PW geschützt.
Mal eine kleine Frage wurden das Password für die DME II nach der Prog von der Leitstelle den jeweiligen Gemeiden mitgeteilt oder bekommt man das nur wenn man "Geschultes Personal " ist?
Wie gesagt, ich kann dir nicht sagen, wo eine "Regel" festgeschrieben ist. Aber darf die Leitstelle wirklich ein Passwort auf Melder legen und dieses geheim halten, die ihr nicht gehören? Oder hat sie dem Eigentümer (der Gemeinde) Auskunft darüber zu geben, zumindest wenn dieser nachfragt? Ich denke schon. Warum auch nicht? Es versteht sich doch von selbst, dass die entsprechenden Gemeinden sich ebenfalls dem Datenschutz verpflichten und mit Daten wie Alarmadressen sorgsam umgehen...
Im konkreten Fall ist die Herausgabe von Melderpasswörtern auch (mit mehr oder weniger Aufwand/Verständnis seitens der Leitstelle) geschehen. Aber von alleine hat die Leitstelle keiner Gemeinde das Passwort mitgeteilt...
MfG
Max