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Thema: Schwer entflammbare Plakate

  1. #1
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    Schwer entflammbare Plakate

    Hallo zusammen,
    habe demnächst ne größere Veranstaltung und als wir das Brandschutzkonzept für den Abend durchgegangen sind, sind wir am Punkt Plakate hängen geblieben.
    Es handelt sich um mehrere DIN A1 Plakate, die aufgehängt werden sollen.

    Gibt es Möglichkeiten diese brandschutzkonform anzubringen?

    MfG

    Fabian
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  2. #2
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    wo sollen sie denn aufgehängt werden? In der nähe von Scheinwerfern? wenn ja welchen Scheinwerfern?

  3. #3
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    Unter anderem... Soweit in Planung handelt es sich im Bühnenbereich um 750 Watt Geräte.
    Der Großteil der Plakate soll jedoch im Raum verteilt jedoch nicht in der Nähe von Scheinwerfern.
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Infomatrixx
    Unter anderem... Soweit in Planung handelt es sich im Bühnenbereich um 750 Watt Geräte.
    Der Großteil der Plakate soll jedoch im Raum verteilt jedoch nicht in der Nähe von Scheinwerfern.
    Also im Raum würde ich die Plakate in Bilderrahmen einfassen, aber irgendwie ist mir nichts bekannt dass man Plakate die nicht in der nähe von Scheinwerfern oder anderen Heissgeräten sind besonders schützen muss, sieht man ja immer und überall in jeder Gaststätte vereinzelt.

  5. #5
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    Zitat Zitat von sound_driver_32
    sieht man ja immer und überall in jeder Gaststätte vereinzelt.
    *lach* ;)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  6. #6
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    Wenn keine Zündquelle in der Nähe ist, einfach so aufhängen. Die werden damit ja nicht die Wände tapizieren.
    Wo Zündquellen sind (Scheinwerfer) darauf achten das genug Abstand eingehalten wird.

    Darf man fragen was bei dir eine "größere Veranstaltung" ist ?
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  7. #7
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    Es handelt sich um einen Abiball mit ca. 1000 Personen in der GWD-Handball-Arena.

    Ich werd da nochmal Rücksprache halten, wie die BSW, bzw. der zuständige Fachbereichsleiter das sieht.

    Aber schon mal danke für die Hinweise :)
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  8. #8
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    Ah in Minden, ich denke wir reden über die Kampa Halle ? Ist doch recht überschaubar und 1000 Leute ist ja auch noch nicht ganz so viel.
    Im Gerry Weber Event Center (bis 3500 Personen) sind wir mit einem Trupp vor Ort zur Brandsicherheitswache sofern kein spektakuläres Feuerwerk geplant ist. Im GW Stadion nebenan ist dann meist eine Gruppe vor Ort.
    Wenn ihr bei dem Abi Ball keine spektakulären Geschichten habt, ist das Gefahrenpotenzial ja auch nicht so groß. Beim Abi Ball sollte der Veranstalter lieber auf genügend Sicherheitskräfte achten.
    Aber was ich nicht ganz verstehe, sitzt das Ordnungsamt bei euch nicht mit im Boot ? Weil es eigentlich doch deren Aufgabe ist das ganze abzusegnen.
    Ihr dürft als Brandsicherheitswache nachher eh nur Empfehlungen geben. Wenn die ihre Plakate direkt am Scheinwerfer aufhängen, dürft ihr auhc nur empfehlen das Plakat abzuhängen. Weisungsbefugt seid ihr da nicht. Aber da das die meisten nicht wissen, tun alle im Regelfall das was die Feuerwehr ihnen sagt :-)
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  9. #9
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    Ja super, das wollte ich hören.
    In der Kampahalle sind wir normalerweise bei großen Events auch nur mit 1/3.
    Schauen wir mal, was die weisungsbefugten Personen dazu sagen werden :D


    Gruß
    Fabian
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  10. #10
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    OT:
    Zitat Zitat von tower911
    Ihr dürft als Brandsicherheitswache nachher eh nur Empfehlungen geben. Wenn die ihre Plakate direkt am Scheinwerfer aufhängen, dürft ihr auhc nur empfehlen das Plakat abzuhängen. Weisungsbefugt seid ihr da nicht. Aber da das die meisten nicht wissen, tun alle im Regelfall das was die Feuerwehr ihnen sagt :-)
    Gibt es dazu ne Quelle?

    Mein Stand für NRW ist der hier:
    FSHG
    II. ABSCHNITT: Vorbeugender Brandschutz
    § 7 Brandsicherheitswachen
    (3) Angehörige einer Brandsicherheitswache können Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern.

    Quelle: www.feuerwehrmann.de/informationen/FSHG.htm
    Gruß
    Reissdorf

  11. #11
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    Also ich kenn das auch nur so:

    Wenn die nicht machen, was wir sagen, dann ist die Veranstaltung vorbei, bevor sie angefangen hat...

  12. #12
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    je Grösser die Veranstaltung desto schwieriger wirds das durchzusetzen, vor allem bei Grossen Arena und Stadien Produktionen mit Amerikanern an der Spitze, da bei solchen Tourneen der örtliche Veranstalter auch nur als Unterhändler für nen Grösseren Tourveranstalter dient.

  13. #13
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    Ich hab mal unseren KBM gefragt und der hat mir das ganze so gesagt:

    Wenn der Veranstalter auf Weisungen der Sicherheitswache nicht reagiert spricht man ihn nochmals darauf an und wenn dann nichts passiert wird die Veranstaltung entweder gleich abgeblasen bevor sie angefangen hat oder wenn das währent der Veranstaltung passiert wird die Veranstaltung abgebrochen.
    MFG Flo

  14. #14
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Ich hab mal unseren KBM gefragt und der hat mir das ganze so gesagt:

    Wenn der Veranstalter auf Weisungen der Sicherheitswache nicht reagiert spricht man ihn nochmals darauf an und wenn dann nichts passiert wird die Veranstaltung entweder gleich abgeblasen bevor sie angefangen hat oder wenn das währent der Veranstaltung passiert wird die Veranstaltung abgebrochen.
    *g bei ner Veranstaltung mit 15.000 Leuten will ich sehen wie du die platzen lässt :-)

    between
    hab nochmal Rücksprache gehalten.
    Wir haben hier manchmal Ausnahmen in einem Veranstaltungsort bei dem nicht zwingend eine BSW vorgeschrieben ist, aber eine gestellt wird. Bei der ist es dann so das die BSW keine Weisungsbefugnisse inne hält.

    Also wo eine normale BSW gehalten wird und die Voraussetzungen der Veranstaltung eine BSW fordern, ist die Brandsicherheitswache Weisungsbefugt wie im FSHG erwähnt.

    Zu den Sachen mit den Plakaten usw. kannst du auch einfach mal in die Versammlungsstättenverordnung gucken.



    hier ein Ausschnitt.
    Musst du mal gucken was alles auf euch zutreffend ist aus der V.St.V


    Abschnitt 2
    Brandverhütung
    § 33
    Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen
    (1) Vorhänge von Bühnen und Szenenflächen müssen aus mindestens schwerentflammbarem
    Material bestehen.
    (2) 1Sitze von Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen müssen aus mindestens
    schwerentflammbarem Material bestehen. 2Die Unterkonstruktion muss aus nichtbrennbarem
    Material bestehen.
    (3) 1Ausstattungen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen. 2Bei
    Bühnen oder Szenenflächen mit automatischen Feuerlöschanlagen genügen Ausstattungen
    aus normalentflammbarem Material.
    (4) Requisiten müssen aus mindestens normalentflammbarem Material bestehen.
    (5) 1Ausschmückungen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen.
    2Ausschmückungen in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen müssen aus
    nichtbrennbarem Material bestehen.
    (6) 1Ausschmückungen müssen unmittelbar an Wänden, Decken oder Ausstattungen angebracht
    werden. 2Frei im Raum hängende Ausschmückungen sind zulässig, wenn sie einen
    Abstand von mindestens 2,50 m zum Fußboden haben. 3Ausschmückungen aus natürlichem
    Pflanzenschmuck dürfen sich nur, solange sie frisch sind, in den Räumen befinden.
    (7) Der Raum unter dem Schutzvorhang ist von Ausstattungen, Requisiten oder Ausschmückungen
    so freizuhalten, dass die Funktion des Schutzvorhangs nicht beeinträchtigt wird.
    (8) Brennbares Material muss von Zündquellen, wie Scheinwerfern oder Heizstrahlern, so
    weit entfernt sein, dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  15. #15
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    Zitat Zitat von tower911
    *g bei ner Veranstaltung mit 15.000 Leuten will ich sehen wie du die platzen lässt :-)
    Rücksprache mit dem Wehrführer halten wie das weitere Vorgehen ist, der oder sein Stellvertreter wird kommen.

    Wenn alles nix hilft, Kollegen in grün verständigen. Spätestens da wird dann der Veranstalter einlenken, und falls nicht, dann macht die Pol den Laden dicht.

    Fertig.

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