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Thema: Schwer entflammbare Plakate

  1. #16
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    ja klar. Die Frage war auch eher darauf bezogen wie DU den Laden dicht machst :-)
    Aber vor Polizei würd ich noch Ordnungsamt anrufen lassen. Is besser als Polizei. Die hat bei sowas auch manchmal die Hosen voll. Aber zum Glück sind mir solche Fälle nicht bekannt wo Veranstaltungen in der Größenordnung unmittelbar vor oder während des Laufens geplatzt sind.
    Was auch lustig ist, wenn sich der dort zuständige Sicherheitsdienst sich der Brandsicherheitswache in den Weg stellt und kein Durchlass gewährt. Ist auch schon vorgekommen. Aber nur einmal *g
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  2. #17
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    Zitat Zitat von tower911
    Was auch lustig ist, wenn sich der dort zuständige Sicherheitsdienst sich der Brandsicherheitswache in den Weg stellt und kein Durchlass gewährt.
    Öööööööööhhh, du kummst hier net rein ^^

  3. #18
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    Zitat Rammstein Security

    Hier ist der Backstagebereich, da geht es nur mit Backstagepass rein

    Zitat Hannibal (auf Ärmelzeichen zeig)

    Ich glaub ich bin für alle Bereiche zugelassen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #19
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Rücksprache mit dem Wehrführer halten wie das weitere Vorgehen ist, der oder sein Stellvertreter wird kommen.

    Wenn alles nix hilft, Kollegen in grün verständigen. Spätestens da wird dann der Veranstalter einlenken, und falls nicht, dann macht die Pol den Laden dicht.

    Fertig.
    Bingo!

    Und da ist es egal, wie groß die Veranstaltung ist! Wenn mir der Veranstalter blöd kommt und gegen den Brandschutz verstößt is die Veranstaltung abgesagt und gut is!
    MFG Flo

  5. #20
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Öööööööööhhh, du kummst hier net rein ^^

    HEHE genau so war´s :-)
    Du scheinst auch Erfahrungen mit solchen Leuten gemacht zu haben :-)
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  6. #21
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    Zitat Zitat von tower911
    HEHE genau so war´s :-)
    Du scheinst auch Erfahrungen mit solchen Leuten gemacht zu haben :-)
    Ich habe aber auch leider negative Erfahrungen in meiner Tourzeit mit Einsatzkräften gemacht und die leider mehr als oft. Vor allem in Deutschland
    Es kommt auch immer mehr in Mode auf grossen Touren spezielles Brandschutzpersonal für Tourneen zumieten die die komplette Tour mitreisen um von Ordnungsamtsseite aus schon mal strengere Zugangskontollen zu machen zu bereichen wie Dressing rooms,Backstage, Tour Catering usw zu haben.

  7. #22
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    du meinst um strengere Zugangskontrollen gegenüber Ordnungsamtpersonal zu machen ?
    Irgendwie hab ich das nicht ganz verstanden.
    Eigenes Brandschutzpersonal ist möglich, haben wir hier aber noch nie gehabt. Vielleicht auch deswegen weil bisher eigentlich keine schlechten Erfahrungen gemacht wurden mit uns oder wir mit den verschiedenen Veranstaltern. Sicherlich gibt es schon etliche Sachen wo man was sagt, aber die sind alle Begründet und werden auch eingesehen vom Veranstalter. Was Zugangskontrollen angeht ist es sicherlich so eine Sache. Aber bisher hat das eigentlich auch immer geklappt. Backstage darf/muss sich die BSW auch überall bewegen können. Das Feuerwehrleute keinen Zutritt in den Raum von irgendeinem Vip haben müssen ist selbstverständlich. Und sollte gerade in dem Raum der Rauchmelder der BMA auslösen, ist das halt Pech für den Vip der dann gestört wird *g
    Eigentlich gibt es zwischen dem eigenen mitgebrachten Brandschutzpersonal und der dort jeweils am Veranstaltungsort ansässgigen Feuerwehr 2 gravierende Unterschiede.
    Sollte es Sicherheitsbedenken gegenüber der Feuerwehr geben, hat eigenes Brandschutzpersonal den Vorteil das man es kennt. Wenn die dortige Feuerwehr da ist, muss man sich darauf verlassen das keiner von denen Mist macht. Aber ich kann mir nicht vorstellen das jemand in die Feuerwehr geht, um anschliessend nen Attentat oder sonstwas auf nen Vip zu verüben. Da gibt es einfacherer Mittel. Der andere gravierende Unterschied ist, das das Mitreisende Brandschutzpersonal Überhaupt nicht über die Örtlichen Gegebenheiten informiert ist.
    Hat halt alles Vor- und Nachteile
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  8. #23
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    Zitat Zitat von tower911
    du meinst um strengere Zugangskontrollen gegenüber Ordnungsamtpersonal zu machen ?
    Irgendwie hab ich das nicht ganz verstanden.
    Eigenes Brandschutzpersonal ist möglich, haben wir hier aber noch nie gehabt. Vielleicht auch deswegen weil bisher eigentlich keine schlechten Erfahrungen gemacht wurden mit uns oder wir mit den verschiedenen Veranstaltern. Sicherlich gibt es schon etliche Sachen wo man was sagt, aber die sind alle Begründet und werden auch eingesehen vom Veranstalter. Was Zugangskontrollen angeht ist es sicherlich so eine Sache. Aber bisher hat das eigentlich auch immer geklappt. Backstage darf/muss sich die BSW auch überall bewegen können. Das Feuerwehrleute keinen Zutritt in den Raum von irgendeinem Vip haben müssen ist selbstverständlich. Und sollte gerade in dem Raum der Rauchmelder der BMA auslösen, ist das halt Pech für den Vip der dann gestört wird *g
    Eigentlich gibt es zwischen dem eigenen mitgebrachten Brandschutzpersonal und der dort jeweils am Veranstaltungsort ansässgigen Feuerwehr 2 gravierende Unterschiede.
    Sollte es Sicherheitsbedenken gegenüber der Feuerwehr geben, hat eigenes Brandschutzpersonal den Vorteil das man es kennt. Wenn die dortige Feuerwehr da ist, muss man sich darauf verlassen das keiner von denen Mist macht. Aber ich kann mir nicht vorstellen das jemand in die Feuerwehr geht, um anschliessend nen Attentat oder sonstwas auf nen Vip zu verüben. Da gibt es einfacherer Mittel. Der andere gravierende Unterschied ist, das das Mitreisende Brandschutzpersonal Überhaupt nicht über die Örtlichen Gegebenheiten informiert ist.
    Hat halt alles Vor- und Nachteile
    Das mit den Örtlichen gegenheiten ist schon richtig, aber um ehrlich zu sein wie gut kennst sich eine Brandsicherheitswache in der Veranstaltungsstätte aus? Nehmen wir mal ne Grossstadt wie München wo jedes Jahr x Veranstaltungen in der Olympiahalle z.b sind dort ist auch nicht immer die selbige brandschutzwache Tätig und auch wirklich net grade so aufgestellt, ich selber habe in meiner Aktiven zeit in der Olympiahalle z.b nie ein Fahrzeug gesehen nur immer 2-4 Mann der BF vor ort.

    Backstage ist ein grosser Begriff umgangssprachlich, genauer genommen im Touring Buisness ist der Backstage Bereich nur der Bereich ab der Zufahrt vom Zaun bis zur Bühnenabsperrung und bis zu den jewiligen Gebäudeumrissen.

    Mit nem Backstagepass alleine darf man z.b nicht ins
    Catering der Band und der Touring Crew, in den Bereich der production offices, auf die Bühne. Auch den Zutritt während, 30min vor der Show, nach der Show zum Backstage bereich zu verwerren ist gang und gäbe bei grösseren Acts.
    Dafür gibt es ja die unterschiedlichen Pässe mit den unterschiedlichen Zugangskategorien.
    Z.b dürfen Hausmeister einer Halle bei ner Veranstaltung auch nicht mehr überall hin genauso wie Mitarbeiter der Halle kriegen auch Zugangsbeschränkungen.
    Deshalb wird ja auch vorher ein "security walk" mit dem Ordnungsamt, der Polizei, dem Örtlichen Security Leiter, dem Production Managment, dem vor ort befindlichen leitern RD/FF, Tour security gemacht um evtl Punkte abzusprechen ausserdem werden schon ca 4 Wochen vor der veranstaltung die ungefähren (nicht detailgetreu) Bühnenzeichnungen inkl. Material angaben und Ausmasse an den Örtlichen VB leiter und ans Ordnungsamt geleitet um schon vorher deren einwände zu höhren, diese sind zwar immer die gleichen nur stummen diese dann auch ab wenn innerhalb der Behörde alles seinen gang nimmt.
    Da die Städte ja auch immer einiges an Veranstaltungen verdienen werden sie sich hüten grosse Acts solange zu ärgern bis sie nicht mehr kommen.

    Die Stadt Koblenz z.b wird sicher nicht mehr in den Genuss kommen eine band wie Bon Jovi aufn Schlossplatz zu erleben denn was das Ordnungsamt da veranstalten lies war wirklich der witz pur.

    Und auch die Verordnungen in Deutschland sind genaugenommen in mancher Hinsicht nicht vollständig.
    So sind zum Beispiel in Innenräumen immer noch keine Wellenbrecher zwingend vorgeschrieben was ja nach dem unfall beim 1000. Konzert der Toten Hosen in düsseldorf überall gefordert wurde, dafür gibt es lediglich eine Empfehlung einen einzurichten, die Veranstalter machens aber von selber aus, sonst währe schon weit aus mehr passiert.

    Und vor allem aus Sicht der Örtlichen Veranstalter, diese haben in einer Touringmaschinerie wie z.b Rolling Stones eigentlich nur die Funktion, die Örtlichen genehmigungen z.b Strassensperren, Sonder start und Landegenehmigungen, oder Örtliches Hilfskräfte, das venue usw zu besorgen.
    Die Abwicklung des ganzen läuft über den Tourveranstalter

  9. #24
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    Ich frag mich grad nach dem Sinn einer Brandsicherheitswache zu verbieten irgendwohin zu gehen. Was soll die anstellen ?

    im Übrigen sind Wellenbrechern zwingend vorgeschrieben wenn ich das richtig im Kopf hab.

    Auszug aus Versammlungsstättenverordnung


    Wellenbrecher
    1Werden mehr als 5 Stufen von Stehplatzreihen hintereinander angeordnet, so ist vor der vordersten Stufe eine durchgehende Schranke von 1,10 m Höhe anzuordnen.
    2Nach jeweils fünf weiteren Stufen sind Schranken gleicher Höhe (Wellenbrecher) anzubringen, die einzeln mindestens 3 m und höchstens 5,50 m lang sind.
    3Die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern dürfen nicht mehr als 5 m betragen.
    4Die Abstände sind nach höchstens 5 Stehplatzreihen durch versetzt angeordnete Wellenbrecher zu überdecken, die auf beiden Seiten
    mindestens 0,25 m länger sein müssen als die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern.
    5Die Wellenbrecher sind im Bereich der Stufenvorderkante anzuordnen.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  10. #25
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    Zitat Zitat von tower911
    Ich frag mich grad nach dem Sinn einer Brandsicherheitswache zu verbieten irgendwohin zu gehen. Was soll die anstellen ?

    im Übrigen sind Wellenbrechern zwingend vorgeschrieben wenn ich das richtig im Kopf hab.

    Auszug aus Versammlungsstättenverordnung


    Wellenbrecher
    1Werden mehr als 5 Stufen von Stehplatzreihen hintereinander angeordnet, so ist vor der vordersten Stufe eine durchgehende Schranke von 1,10 m Höhe anzuordnen.
    2Nach jeweils fünf weiteren Stufen sind Schranken gleicher Höhe (Wellenbrecher) anzubringen, die einzeln mindestens 3 m und höchstens 5,50 m lang sind.
    3Die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern dürfen nicht mehr als 5 m betragen.
    4Die Abstände sind nach höchstens 5 Stehplatzreihen durch versetzt angeordnete Wellenbrecher zu überdecken, die auf beiden Seiten
    mindestens 0,25 m länger sein müssen als die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern.
    5Die Wellenbrecher sind im Bereich der Stufenvorderkante anzuordnen.
    Die Verordnung umzusetzen so wie sie da steht währe ein Finanzielles Fiasko da da durch jeden Wellenbrecher in nem Stadioninnenraum ca 500 Stehplätze verloren gehen, und die Wellenbrecher dann ja schon nach 5 Stehplatzreihen was 5m nach der vorderen Bühnenabsperrung betrifft beginnen müsste, dann der Zwischenraum mitgerechnet zwischen den Absperrungen ergibt nochmals 2 Reihen, normalerweise sind zwischen der vordern Absperrung und den ersten Wellenbrecher ca 15m und beim 2ten 25m so dass der 2te Wellenbrecher meistens kurz vorm FOH (Mischpultturm abschliesst).

    Und wenn man diese Verordnung genau nehmen würde, müssten diese Wellenbrecher in jeder kleinen Veranstaltungshalle aufgebaut werden.

    Bezüglich der beweglichkeitseinschränkung, ich hab selber schon genug Kräfte erlebt denen der Fotoaparat abgenommen wurde, einmal wurde sogar die komplette Wachbereitschaft ausgewechselt auf Druck des Production Managers, da sich immer wieder die kräfte zugang zur Bühne verschafft haben, dort den Ablauf gestört haben usw.
    Mittlerweile gibt es auch Tourmanagments die sich schriftlich Bestätigen lassen dass nicht fotografiert werden darf im Bereich hinter der Bühne mit gleichzeitig aufgeführter Strafe sollte es zu einer nicht beachtung kommen.

  11. #26
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    Ob die Wellenbrecher wie sie da drin stehen nun sinnvoll sind oder nicht sei mal dahin gestellt. Aber du kannst nicht sagen, sie seien keine Vorschrift *g
    Und in jede kleinere Veranstaltungshalle naja ich glaub die Regel gilt ab 5000 Besucher.
    Wobei das ganze denke ich von Fall zu Fall entschieden werden muss.
    Was deine Erfahrungen mit Brandsicherheitswachen angeht musst du echt Pech gehabt haben. Naja gibt halt leider überall schwarze Schafe.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  12. #27
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    Zitat Zitat von tower911
    Ob die Wellenbrecher wie sie da drin stehen nun sinnvoll sind oder nicht sei mal dahin gestellt. Aber du kannst nicht sagen, sie seien keine Vorschrift *g
    Und in jede kleinere Veranstaltungshalle naja ich glaub die Regel gilt ab 5000 Besucher.
    Wobei das ganze denke ich von Fall zu Fall entschieden werden muss.
    Was deine Erfahrungen mit Brandsicherheitswachen angeht musst du echt Pech gehabt haben. Naja gibt halt leider überall schwarze Schafe.
    Ja und leider nur pech in Deutschland, in allen anderen Ländern gabs die Probleme nie.
    Aber es gibt auch Länder wo gar nichts gemacht wird z.b Spanien da sind nicht mal gut ausgestattete Kräfte vom RD Anwesend.

    Und wenn die regel ab 5000 besucher währe, müsste es Wellenbrecher in jeder Arena Show geben ( Köln Arena usw).
    Dass es mittlerweile gesetzlich verankert ist, ist mir jetzt auch neu ich hatte noch den alten Stand dass es eine kann aber keine muss bestimmung war.

  13. #28
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    Ich glaube da das hier mittlerweile ne Unterhaltung zwischen uns beiden ist, schreib ich dir mal ne PN :-)
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

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