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Thema: Zividienst/Anerkennungsjahr

  1. #1
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    Zividienst/Anerkennungsjahr

    Glaub eher nicht, dass sowas funktionieren wird aber folgende Idee:

    __________________________________________________ ______________
    -Sommer 2007 Vertrag mit Hiorg fürn Zivildienst, der Sommer 2008 anfangen soll ( im RD ), ebenfalls Sommer 2007 Ausbildungsbeginn RettSan

    -Dezember 2007 / Januar 2008 Ausbildungsbeginn RettAss
    __________________________________________________ ______________

    Frage: kann ich die Zeit vom Zivildienst ( hätte dann schon das Zeugnis zum RettAss ), den ich als RettSan fahren werde ( 10 Monate sinds ja?! ) mir dann zum Anerkennungsjahr dazurechnen lassen?

  2. #2
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    Natürlich

    Es zählen alle Stunden auf einer anerkannten Lehrrettungswache ab der Urkunde

    wichtig ist das du nur 50% KTW fahren darfst
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #3
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    ab der Urkunde? Die bekommt man doch nach dem Anerkennungsjahr? Nach der Theorie/KH bekommt man doch erstmal nur das Zeugnis?

  4. #4
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    Streiche alles ab guten morgen

    Alle Stunden nach der Prüfung
    ausserdem u.U. noch Stunden seit dem RS...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  5. #5
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    hehehe. das sind ja gute nachrichten =)

    danke für die schnelle antwort!

    noch eine frage: wie sieht das dann mit der bezahlung aus? zivigehalt oder rettsangehalt? ich tippe jetzt mal auf zivi, weils ja eig auch der zividienst ist richtig?

  6. #6
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    ähm das geht net unbedingt

    irgendwo in hessen, ich glaube offenbach werden die stunden net anerkannt!

  7. #7
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    ähm das geht net unbedingt

    irgendwo in hessen, ich glaube offenbach werden die stunden net anerkannt!
    wohn in nrw. wenns weiterhilft.

    aber in der regel geht das schon?!

  8. #8
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    Tach !!!

    Ja, klar !
    In der Regel geht das schon !

    So kommt man gut, günstig auch in deutlich weniger Zeit als den sonst für die reguläre "Vollzeit"-RA-Ausbildung erforderlichen 24 Monaten zu seiner RA-Urkunde !
    :):):)

    Aber: einige RD-Schule und auch die entsprechenden Stellen, bei denen der Antrag auf "Erlaubnis zum Führen der Bereufsbezeichnung Rettungsassistent" gestellt wird "wünschen" sich heutzutage oftmals noch sowas wie
    nochmal 400hPraktikumsstunden nach Bestehen der praktischen Prüfung.


    Gruß
    Bastel

  9. #9
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    In NRW wünscht man es sich nicht, man schreibt es vor das nach der Urkunde noch 400h geleistet werden müssen. Rat weiß da die Stelle, die die Urkunde ausstellt.
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  10. #10
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    Zitat Zitat von hannibal
    In NRW wünscht man es sich nicht, man schreibt es vor das nach der Urkunde noch 400h geleistet werden müssen. Rat weiß da die Stelle, die die Urkunde ausstellt.
    urkunde?? oder meinste doch wieder das zeugnis? ;)

  11. #11
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    Warum sind du und meine Frau die einzigen die mir so genau zuhören ?

    Erklärs mir ;-)

    ansonsten

    Streiche Urkunde setze Zeugniss... war verwirrt, da ich beides kurz hintereinander bekommen habe
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  12. #12
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    ...die Antwort ist doch ganz einfach: RettAssAPrV zum RettAssG lesen, da steht alles ganz genau drin und ist auch bindend für alle Bundesländer da es sich um ein Bundesgesetz handelt - Bundesrecht schlägt Landesrecht ;-))
    Gruß Carsten
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  13. #13
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    So einfach ist das nämlich nicht. Das ist Auslegungssache der ausstellenden Behörde

    Beispiel :
    RLP -> Alle Stunden zwischen RS Prüfung und RA Prüfung werden anerkannt. Dadurch wird das Anerkennungsjahr auf 0h reduziert. Wenn das Jahr nicht begonnen wird muss es nicht abgeschlossen werden also auch kein Abschlussgespräch. Hab ich so gemacht

    NRW -> Es werden höchstens 1200h anerkannt

    Und irgend ein BL erkannt nichts an und besteht darauf das die Stunden in mindestens 12 Monaten anerkannt werden
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