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Thema: Fatal: "Rettungsrambos" als Ausbilder!

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  1. #28
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    Moin moin,

    mann mann mann, hier wird ja mit Fremworten umhergeworfen: Isotone Lösung, Wasser für Injektionszwecke, G5, G40!

    Also, speziell bei der Hypoglykämie: Was ist Euer Problem? Eine Hypovolämie oder der niedrige BZ? Und warum therapiert Ihr dann mit Volumen? Und vor allem: Was für einen Zugang legt Ihr? Die schönen weißen oder gar orangenen Kanülen? Damit Ihr die G5 auch ordentlich schnell reinkriegt? Und der Patient kardial dekompensiert, weil sein rechtes Herz plötzlich Unmengen an Wasser zu transportieren hat?
    Das Problem der E´lyteverschiebung ist da wohl eher durch die erhöhte Nierenfunktion aufgrund des plötzlich zusätzlichen freien Wassers begründet.

    Und, um wieder zum ursprünglichen Thema zurückzukommen: Medikamente dürfen nur nach Verschreibung durch einen Arzt appliziert werden. Wer also ohne die Indikation einem Menschen ein Medikament gibt, sei es nun auf Verlangen oder nicht, verstößt mit Sicherheit gegen irgendeinen Paragrafen irgendeines Arzneimittelgesetzes.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (24.03.2007 um 18:10 Uhr)

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