Hallo!

Habe soeben Antwort vom Generalsekretariat erhalten!
Leider sind denen auch die Hände gebunden, aber hier ist sie:
(Hört sich doch ganz interessant an!)

Sehr geehrter Herr ,

zunächst herzlichen Dank für Ihre Anzeige in o.g. Angelegenheit. Herr Momm
bat mich, mich der Sache anzunehmen.

Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass wir bereits in dieser Angelegenheit
tätig geworden sind, aber noch keine Antwort von der Firma eBay erhalten
haben. Üblicher Weise räumen wir bei Missbrauchsfällen eine Antwortfrist
von 2 Wochen ein, bevor wir weitere Schritte unternehmen.
Wie Sie bereits angemerkt haben, ist ein direktes Vorgehen gegen den
Anbieter der Auktionsgegenstände mangels Namenskenntnis zunächst erst
einmal nicht möglich. Jedoch haben wir davon Kenntnis, dass ebay ein
Schutzprogramm zum Schutz geistigen Eigentums anbietet. Deshalb haben wir
gleichzeitig einen Antrag auf Aufnahme des Rotkreuz-Zeichens in dieses
Programm gestellt.

Nochmals vielen Dank für Ihre Kooperationsbereitschaft, auf die wir bei
weiterem Bedarf gerne zurkommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Büche
(Rechtsangelegenheiten)