Zitat Zitat von Alex22
Das Versammlungsrecht wird immer wieder eingeschränkt.
Deine Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch die StPO eingeschränkt.
Deine Freiheit der Person wird durch das StGB und anderen Strafvorschriften eingeschränkt.
"Eingeschränkt"... du schreibst es ja selbst...

Ausgehebelt ist wenn im GG nur stünde "Die Wohnung ist unverletztlich" und in einem Landesgesetz würde stehen "sie ist es nicht"...

Wenn im GG aber steht "unter diesen umständen darf gegen dieses Gesetz verstossen werden", dann kann es Eingeschränkt werden... ;)

Somit ist meine Wohnung, solange ich nichts mache was unter die "Ausnahmen fällt" eben unverletztlich...

Ebenso darf im TV auch nicht ausnahmslos ALLES veröffentlich werden...

Und darum gehts ja hier, oder?


@Mr. Blaulicht: Grundsätzlich mal der Besitzer (mieter) oder jemand dem du die Verantwortung übertragen hast...
Wenn mir also der RTW gehört und ich dich damit losschicke, hast du Hausrecht.

Deswegen entscheidet bei "San-Zelten" ja auch letztendlich der Einsatzleiter...

MfG Fabsi