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Thema: Gewalt im Rettungsdienst

  1. #16
    Registriert seit
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    Gewalt im Rettungsdienst bzw Ehrenamt?

    http://www.johanniter.de/org/juh/org...l/de362694.htm
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #17
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    Zitat Zitat von Borsti
    Doch, sogar mit direktem Vorsatz. Du kündigst es ja hier sogar in einem öffentlichen Internetforum an (!)...

    Über euren Umgang mit der Presse solltet ihr vielleicht auch nochmal nachdenken... Ende der 40er-Jahre wurde so ein Gesetz geschaffen welches sich GRUNDGESETZ nannte, darin ist die PRESSEFREIHEIT als Verfassungsrecht niedergelegt!

    Und da kommt ihr Experten und maßt euch an, in dieses Grundrecht einzugreifen?? Das tun wir als Polizei schon äußerst selten (Polizeifestigkeit des Landespressegesetzes) und nur um gegenwärtige Lebensgefahren abzuwehren!

    Also, erst denken, dann handeln!
    Danke, dass spart mir eine Menge Schreiben!
    Ergänzung: Wie oben schon geschrieben wurde - ANGEMESSEN muss man reagieren. Schade, dass bei den meisten FF das Thema Rechtsvorschriften so ein Randthema ist, in dem meist nur schnell das Brandschutzgesetz und ggf. STVO durchgegangen wird.

  3. #18
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    Naja , die Feuerwehr ist auch für die Nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zuständig. Alles was darüberhinausgeht ist Sache der Polizei.

    Allerdings hat man das Recht sich angemessen zu verteidigen,wenn man angegriffen wird.
    Dabei kommt es aber auf die Verhältnismäßigkeit an und man muß immer im Einzelfall entscheiden. Sicherlich ist ein Strahlrohreinsatz kein geeignetes Mittel, wenn eine Person agresiv reagiert, was ist aber wenn eine ganze Gruppe Skinneds die Einsatzkräfte angreift? Welche Mittel währen da geeignet? Ich möchte nie in dieser Situation kommen.

    Blinky

  4. #19
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    Zitat Zitat von Blinky
    Sicherlich ist ein Strahlrohreinsatz kein geeignetes Mittel, wenn eine Person agresiv reagiert, was ist aber wenn eine ganze Gruppe Skinneds die Einsatzkräfte angreift? Welche Mittel währen da geeignet? Ich möchte nie in dieser Situation kommen.

    Blinky
    Es kann und darf niemals sein das die Feuerwehr jemanden der "nur" pöbelt nass spritzt.
    Die Folgen (Lungenentzündung, Verdienstausfall etc) führt sich niemand vor Augen

    Wenn jemand doof macht ist das sein Problem , soll er doch
    Wenn jemand mich angreift gibts auf die Nuss, ganz einfach

    Das schöne an den Seminaren, so finde ich, man lernt erst wie man Situationen entschärft (geht einwandfrei) oder wie man sich wehrt
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #20
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    Ich hatte ja geschrieben gehabt, das die Mittel der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden müssen. Das heißt noch lange nicht das ich Strahlrohr verwenden würde. Da gibt es sicherlich andere Möglichkeiten.

    Nur wie würdet ihr vorgehen wenn eine Gruppe Skinheds euch bei der Arbeit stört und euch tätlich angreift oder mit Gegenständen etc. auf euch wirft.

    Blinky

  6. #21
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    5.311
    Zitat Zitat von Blinky
    Nur wie würdet ihr vorgehen wenn eine Gruppe Skinheds euch bei der Arbeit stört und euch tätlich angreift oder mit Gegenständen etc. auf euch wirft.
    Ganz einfach:

    Wenn die möglichkeit da ist, rein ins Auto... abschliesen von innen und die "0" drücken, warten bis hilfe in Grün(oder blau *g*) kommt...

    Wenn wegrennen nicht möglich ist, weil auf der "fluchtseite" eben das Feuer ist, dann dreh ich mich mit dem Stahlrohr einfach nur um... denn wenn mich 10 Leute angreifen, reagiere ich angemessen und halt sie mir damit vom leib ^^

    Wenn einer rumpöbelt... ^^ nunja, vielleicht machts ihm ja sogar Spass, soll er doch...


    @Borsti: Schön, dass sich mal ein Polizist traut sich hier zu "authen" ;)
    Auch gut, dass man dann weis wen man fragen kann :D

    MfG Fabsi

  7. #22
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    31.01.2007
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    344
    Hallo zusammen!

    Wer Interesse hat sollte sich mal die §§ 32 bis 35 im Strafgesetzbuch anschauen.

    § 32 > Notwehr
    § 33 > Überschreitung der Notwehr
    § 34 > Rechtfertigender Notrstand
    § 35 > Entschuldigender Notstand

    Und in diesem Zusammenhang IMMER daran denken, dass zwischen Angriff und Verteiligung die VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT gewart wird. Soll heißen, dass man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen sollte, oder mit dem Strahlrohr auf pöbelnde Mitmenschen.

    Bei körperlichen Angriffen kann es im Einzelfall natürlich etwas anderes aussehen!

    Gut gemeinter Tipp nach 27 Jahren Polizeidienst: Lasst Euch einfach nicht provozieren!


    MfG

    Poli

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