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Thema: Definition der Brände

  1. #1
    Wache Ost Gast

    Definition der Brände

    Hallo,

    kann mir einer sagen wo ich die offizielle Definition der Brandgrößen (Kleinbrand etc.) bekomme oder wo das niedergeschrieben ist?

  2. #2
    Registriert seit
    11.11.2003
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    86
    Hallo,
    ich glaube bei uns ergibt sich die Definition über die Anzahl der eingestzten Strahlrohre.

    Kleinbrand A = Kleinlöschgerät
    Kleinbrand B = bis 1 C-Rohr
    Mittelbrand = bis zu 2 C-Rohre
    Großbrand = ab 3 C-Rohren
    wobei ein B-Strahlrohr als 2 C-Rohre gerechnet wird

    wenn dir das nicht hilft schau mal hier ;-)
    http://www.feuerwehr.de/news/2006/08...andgroesse.php

  3. #3
    Wache Ost Gast
    Danke erst mal für die schnelle Antwort, aber das war bekannt.
    Wo steht das Versicherungsrecht ?

  4. #4
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    Zitat Zitat von 6/82/1
    Hallo,
    ich glaube bei uns ergibt sich die Definition über die Anzahl der eingestzten Strahlrohre.

    Kleinbrand A = Kleinlöschgerät
    Kleinbrand B = bis 1 C-Rohr
    Mittelbrand = bis zu 2 C-Rohre
    Großbrand = ab 3 C-Rohren
    wobei ein B-Strahlrohr als 2 C-Rohre gerechnet wird

    [/url]

    moment aber wie kann der disponent das ermitteln?

    ich denke das war eher die frage

  5. #5
    Marcus.de Gast
    Zitat Zitat von akkonsaarland
    moment aber wie kann der disponent das ermitteln?

    ich denke das war eher die frage
    Wo steht das, das der Dispo das ermitteln will?

  6. #6
    Wache Ost Gast
    Das wird nach jedem Einsatz auf dem Einsatzzettel vermerkt (hat nichts mit dem Alarmstichwort zu tun), aber wer hat diese Festlegung getroffen bzw. wo steht diese ?

  7. #7
    Marcus.de Gast
    Hallo

    bei unseren Einsatzberichten ist es auch so, wie 6/82/1 geschrieben hat.

  8. #8
    Marcus.de Gast
    Hallo,
    vielleicht hilft der Link weiter.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Brand

  9. #9
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.651
    Na Klasse, dann ist ja jeder Fahrzeugbrand und jede brennende Benzinpfütze ein Großbrand, da ich ja ein Sonderrohr (Schaum) einsetze....

    ...Der brennende Stapel aus 3 Europaletten und 4 Plastikfolien, die der Bauer auf seinem gepflügten Acker verbrennt auch (B-Rohr!)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
    Registriert seit
    11.01.2003
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    987
    also bei setzt es sich grob wie oben mit den rohren zusammen.
    aber was dazu kommt, ist die Schadenshöhe. Beträgt der Schaden bei einem Mittelbrand mit 2 C-Rohren in einem Labor Beispielsweise 800.000 Euro, so wird es auch als Großbrand deklariert. Also ich kreuze es immer auch nach gefühl an. Was will die versicherung auch machen ? Wenn ich einen Kleinbrand als Mittelbrand deklariere, dann muss sie auch zahlen. Und deklariere ich einen Mittelbrand als Kleinbrand wird sie auch zahlen müssen.
    Also wieso muss man es so genau nehmen ?
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  11. #11
    Registriert seit
    01.08.2006
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    2.332
    gibt es überhaupt versicherungstechnische unterschiede?

    in meiner police steht drin "wenn es brennt bezahlen wir" der rest soll egal sein

  12. #12
    Registriert seit
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    Soweit ich weis ist das rein für die Landesstatistik und hat mit der Abrechnung gar nix zu tun...

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