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Thema: Verwendung von Export-Geräten bei den BOS

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Verwendung von Export-Geräten bei den BOS

    Servus!

    In einer Kleinanzeige wird ein Export-Gerät beworben, welches für den BOS-Bereich angeboten wird, aber nicht mal im richtigen Kanalraster arbeitet/arbeiten kann.
    Aufgrund der immer häufiger anzutreffenden Anzahl solcher Geräte bei Online-Anbietern und -Auktionen stellen sich mir einige Fragen:
    Wer kauft solche Geräte?
    Wer verwendet solche Geräte?
    Wer genehmigt solche Geräte?
    Warum wurden sie angeschafft?
    Wie ist der technische Zustand der Geräte?

    Für eine sachliche Diskussion danke ich im Voraus schon recht herzlich!

    Gruß
    Alex
    Geändert von Quietschphone (13.02.2007 um 21:06 Uhr)
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  2. #2
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    Zwei Leute ein Gedanke, ich hab das auch gerade getippt, du warst schneller ;)
    Diese Fragen sind mir auch durch den Kopf schossen.
    Ich bin mal gespannt wer wieviele Geräte einsetzt, und wie die anderen Zusammenhänge sind...
    Ich hoffe mal nicht all zu viele ;)

    Bei uns zum Glück nicht, und dazu kommt es auch nicht...
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  3. #3
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    Hallo,

    Alex, ich nehme an, du meinst "Exportgeräte", also dieser zwielichtige Begriff aus der Zeit der illegalen CB-Kisten, mit dem man über dem Ladentisch für etwas werben konnte, was man nur unter dem Ladentisch verkaufen durfte... ;-)
    Defakto sind diese Geräte heute zwar aber alles Importgeräte, das ist richtig, nur gibt es ja auch legal einzusetzende Importgeräte...
    Daher ist der Begriff EXPORT Geräte vieleicht treffender. Ausserdem hat man so noch eine Abgrenzung zu den zwar bis auf Ausnahmen nicht legalen, aber technisch hochwertigen Betriebsfunkgeräten.

    Aber Genug, hier meine Meinung zu deinen Fragen:
    Wer kauft solche Geräte?
    Leute die meinen Unbedingt ein privates FuG haben zu müssen, sich aber kein hochwertiges Gerät (Betriebsfunk), geschweige denn ein echtes BOS-FuG leisten zu können! Leider gibt es selbst Funktionsträger in HiOrgs darunter.

    Wer verwendet solche Geräte?
    Personen die in den o.g. Kreis fallen und in einer BOS-Org Tätig sind.
    Ggf. auch Personen die Ärger machen wollen!
    Leider haben sich sogar auf unterster Ebene Organisationen diese Geräte beschafft...

    Wer genehmigt solche Geräte?
    Wenn privat niemand...
    Bei den HiOrgs derjenige der die Finanzen auf unterster Ebene verwaltet.
    ABER: Daraus ergibt sich ja kein legaler Betrieb.

    Wenn du jetzt die allgemeine Fernmelderechtliche Zulassung meinst um das Ding in DL vertreiben zu dürfen, so reicht eine lächerliche Erklärung aus.
    Diese ist hier zu finden: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/2999.pdf

    Hat man diese ausgefüllt und abgeschickt, so darf man vier Wochen später diese Funkanlage legal vertreiben und im Betriebsfunkbereich betreiben, wenn kein Widerspruch eingegangen ist!!! Daten und genaue Messprotokolle werden nur auf Nachfrage verlangt, dürfen selbst erstellt (erlogen?) sein!!!

    Warum wurden sie angeschafft?
    Weil Billig!

    Wie ist der technische Zustand der Geräte?
    Sehr Unterschiedlich! ICh habe schon ein paar hiergehabt. Einige funktionieren durchaus solange keine anderen starken Signale in der nähe sind oder zu große Anfordrungen bzgl. Stabilität gestellt werden.
    Andere , teilweise selbes Modell, versagt sofort auf ganzer Linie, läuft frequenzmäßig weg, ist taub oder reagiert auf jedes elektrische Feld!

    Im prinzip kann man bei diesen Geräten dasselbe wie bei vielen anderen "neuen" Eigenprodukten aus China erkennen:
    Anlehnung an Design und Technik im Westen bis hin zur Kopie!
    Funktionsumfang/Ausstattung auf dem ersten Blick toll.
    Unter rauheren Bedingungen erkennt man das es ebend keine Qualitätsgeräte sind! Bei Autos ist es ja dasselbe da sieht einer Aus wie ein LandRover, hat PS wie der LandRover, mit 40 vor die Wand aber absolut Tödlich, was im original KFZ nur ein paar böse Prellungen verursacht hätte!

    Gruß
    Carsten

  4. #4
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    Servus Carsten!

    Ich danke Dir schon mal für Dein ausführliches Statement.
    Den Titel und den Beitrag habe ich dahingehend mal auf den Begriff "Export-Gerät" abgeändert, was es leider auch wieder nicht so richtig trifft. Mir fällt aber im Moment auch keine andere Bezeichnung dafür ein, der Grossteil wird aber wissen umwas es geht.

    Gruß
    Alex

    P.S.: Auch andere Meinungen sind gefragt, auch der Vertreiber darf ein Wort oder ein paar Sätze dazu schreiben.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  5. #5
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    Irgendwie traut sich hier anscheinend keiner...
    Aber ich möchte Ebis Beitrag noch etwas hinzufügen:

    Ja, es stimmt, ein nicht den TR-BOS entsprechendes Gerät im BOS-Bereich zu betreiben ist nur mit einer Ausnahmeregelung von "ganz weit oben!" zulässig.

    Je nach Bundesland und Grund ist es mehr oder weniger schwierig eine solche Genehmigung zu bekommen, in Hessen z.B. würde ich es als fast unmöglich ansehen, in BW dagegen gibt es bereits für bestimmte Geräte eine generelle Ausnahmegenehmigung durch das LMI!

    Existiert keine solche Ausnahmegenehmigung (speziell oder Allgemein!) so ist der Betrieb eines nicht BOS-zugelassenen Gerätes rein rechtlich eine Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung! (Schwarzfunk) Dabei ist es ersteinmal unerheblich ob diese Person/Org. mit einen BOS FuG auf dieser Frequenz hätte arbeiten dürfen!
    Falls das Gerät nun auch noch aufgrund zb. eines technischen defektes oder generell mangelhafter Qualität unsauber arbeitet, dann können noch weitere Tatbestände sowie evtl. Kosten für Messeinsätze zusätzlich dazukommen!

    Soweit die Rechtslage!

    Meiner AUSDRÜCKLICH PERSÖHNLICHEN Meinung nach macht es aber trotzdem einen Unterschied ob man nun ein gutes Betriebsfunkgerät oder ein Billigding verwendet.

    Bei den meisten Betriebsfunkgeräten die im Umlauf und (illegaler Verwendung) sind handelt es sich ja um Schwestergeräte der BOS FuG´s, Welche im Aufbau, besonders im HF-Teil identisch sind. Sie erfüllen hinsichtlich Störempfindlichkeit und Störaussendungen sowie Funktionssicherheit dieselben Normen wie die BOS FuG´s.

    Das diese Geräte kein BOS-Prüfzeichen haben liegt oft nur daran, das die Gehäusebeschriftung oder das interne Programm anders ist.
    Wenn man hier die Rechtslage ausklammert, liegt der einzige Nachteil dieser Geräte nur darin, das es keine einheitliche Bedienung gibt. Aber gibt es die bei den FuG1xb eigendlich überhaupt noch?

    Aber natürlich darf man die Rechtslage NICHT ausser acht lassen, daher werde ich dienstlich auch ein solches Gerät nie ausgeben.
    Allerdings muss ich zugeben das man vieleicht doch mal einfach NICHT BEMERKT wenn im eigenen Zuständigkeitsbereich mal eine Einsatzkraft oder Einheit ein solches FuG verwendet. Man kann ja nicht alle erkennen, wer kennt schon alle FuG´s ;-)
    Bei den Billigdingern, welche auch noch so schön auffällig sind, ist es da anders. Wenn ich jemanden damit antreffe, darf er das Gerät bis Dienst/einsatzende abgeben und danach niemals mehr mitbringen, oder direkt mit Gerät den Dienst beenden.

    Von vielen persöhnlichen Gesprächen mit den entsprechenden Kräften bei den entsprechenden Kontrollbehörden (BNETZA bzw. div. Polizeitechnische Dienste) weiß ich das es dort sowohl Kräfte gibt die es ähnlich sehen solange sie nicht explizit drauf gestossen werden einfach nicht sehen.
    Aber natürlich gibt es auch viele Kräfte die wirklich die Regeln Buchstabengetreu anwenden und auch der kleinsten Unregelmäßigkeit bis zum Ende nachgehen...

    Und wie es dann ein Sachbearbeiter/Staatsanwalt/Richter (je nachdem wie es weitergeht) wertet weiß keiner Vorher. Der eine wird es wegen Geringfügigkeit einstellen oder nur eine mündliche Verwarnung aussprechen.
    (Wenn es wirklich nur die fehlende Zulassung war, alles andere aber sauber)
    Der andere wird bei derselben Situation vieleicht die volle Spanne der möglichen Sanktionen ausnutzen, was durchaus schon einige Tausend Euro sein könnten.

    Deshalb... Jeder muss wissen was er tut!

    Gruß
    Carsten

  6. #6
    Christian Gast
    Hallo...

    ich kann da eigentlich Carstens Betrachtungsweise nur unterstützen. Und teilweise genehmigen die einzelnen BL (BaWü) ja auch ausdrücklich BetrFu Geräte für den den Einsatz bei den BOS wenn auch nur als Zweitgerät.

    Ich denke mit Grausen an die IP-60 Teile von Iris oder E-Tech die Teile waren h***********l. Ich hatte selber so'n Teil zum Testen als 4m Version. Das Teil stellte jedes UKW Radio in den Schatten einfach weil's nicht großsignalfest war.

    Ein GP430 VHF kann man mit entsprechender Programmierung finde ich durchaus als 2m Einsatzstellenfunkgerät benutzen aus den von Carsten genannten Gründen auch wenn's nur "halblegal" ist.

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