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Thema: Zivilist vs. FME

  1. #46
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    Zitat Zitat von hänschenklein
    15% / 30% bei BK? lol??

    ich bekomm da nur 10???
    Nach nem Brand einer Schreinerei der die ganze Nacht gedauert hat schnell am vormittag unter den Nachlöscharbeiten jemanden zum MC Donalds beim Autohof geschickt, da gabs dann 100% rabatt böhse zungen behaupten immer noch weil ihre Einsatzkleidung und danach das ganze Lokal nach Rauch gestunken hat wollten sie sie schnell wieder los werden

  2. #47
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    Zitat Zitat von sound_driver_32
    Nach nem Brand einer Schreinerein mitten in der Nacht schnell am vormittag unter den Nachlöscharbeiten jemandne zum MC Donalds beim Autohof geschickt das war umsonst ;)
    jo gabs hier nach nem großbrand auchmal. bei bk alles gratis. naja aber regulär mehr als 10% nie bekommen!

  3. #48
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    @ Andreas 53/01

    Bei uns in Lübeck sind mir bekannt:
    0,0% McD
    10% BK (in Uniform/Dienstkleidung/Am Drive im Dienstfahrzeug)

    und GROSSER LACHER:
    zwischen 10 und 50 % bei der Discothek ABACO nach vorlage der JULEICA (Jugendwart etc.)
    Das allerdings in 'zivil' und je nach Abendmotto Unterschiedlich.

    :-P
    Geändert von alarma (14.02.2007 um 01:00 Uhr) Grund: Wechstaben verbuchselt

  4. #49
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    Kauf dir ein leeres Gehäuse re 228 oder 229 und dann ist es gut. Du hast deinen komischen "Prozente-Abzock-Melder" und verstößt gegen kein Gesetz (außer Betrug? ;)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  5. #50
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    Ist kein Betrug
    wenn du an die Theke gehst und sagst das du was auch immer willst und dann sagt die Saftschubse macht X-10% dann ist das net dein Problem
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #51
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    Darauf steht sogar eine saftige Geldstrafe nur so am Rande!

  7. #52
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    Zitat Zitat von Schwaneweder
    Darauf steht sogar eine saftige Geldstrafe nur so am Rande!
    Aufgrund welcher Verordnung/Gesetz bitte???
    Alle Preise/Rabatte sind frei verhandelbar!
    Nur Preisdumping und wucher ist verboten!
    Alles dazwischen ist OK.

    Man könnte höchsten etwas wg. Ungleichbehandlung versuchen zu Konstruieren...
    Aber das halte ich auch für unmöglich, dann dürfte es keinen B-Tarif bei Versicherungen, keine Freihfarten im ÖPNV für Pol. in Uniform (auch ausserhalb der Dienstzeit, zb. nach Dienstende auf dem Heimweg!) usw. mehr geben.

    Gruß
    Carsten

  8. #53
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    wie wäre es mit:

    "Erschleichung von Vorteilen"
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  9. #54
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    Oder Vorteilnahme...

    Oder Täuschung....

    ^^

    Aber ich denke, DASS zu klären ist sache der Staatsanwälte die sich damit dann beschäftigen werden... Unsere Aufgabe wurde erfüllt..

    MfG Fabsi

  10. #55
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    Zitat Zitat von überhose
    Hab schon öfter gelesen, dass bei manchen Feuerwehren Fährunternehmer mitalarmiert werden, z.T. über extra Schleife, damit sie ihre Fähren der Feuerwehr zur Verfügugn stellen können.
    Den wird aber dann nicht der Fährfahrer selbst sich den Melder zulegen sondern die Komune zahlt ;)
    MFG Flo

  11. #56
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    Zitat Zitat von überhose
    Schon, aber wird er dadurch rechtlich einwandfrei zum BOS-Angehörigen?
    Ich denke das läuft dann über Ausnahmegenehmigung und er muss ebenfalls den Vordruck unterschreiben, nix weiterzusagen usw, den wir allen unterschrieben haben ^^

  12. #57
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    oder er wird offiziell feuerwehrmann aber von allem freigestellt

  13. #58
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    Hallo,
    hab ja schon in einem anderen Beitrag geschrieben, wie ich die Rechtslage sehe.
    Es ist vollkommen egal, ob der Eigentümer/Nutzer eines DME/FME Angehöriger der BOS ist, oder nicht. Faktisch ist die Beschaffung und der Besitz eines Empfangsgerätes ja auch nicht verboten.
    Entscheidend ist nur, um der Nutzer diese Geräte nutzen darf bzw. die Nachrichten die er beim Betrieb des Gerätes empfängt für ihn bestimmt sind, vollkommen ungeachtet ob es sich bei der Nachricht um eine Text- oder Sprachnachricht handelt, oder wie in diesem Falle nur eine Tonfolge ausgewertet wird.

    Melder für nicht BOS-Angehörige wie Stadtwerke, Energieversorger etc. die von den Feuer- und Rettungsleitstellen ausgelöst werden können, sind doch schon ewig und drei Tage nichts besonderes und vollkommen legitim, da deren Nutzer nach TKG berechtigt sind, die für sie bestimmten Nachrichten zu empfangen.

    Bis dann

    Dominic

  14. #59
    pageboylover Gast
    Very nice.

    Eigentlich war es mal so das jeder FME damals bei der REGTP einegtragen werden musste.

    Wenn man es genau genommen hätte, sollte damals auch ein jeder die Zulassungsurkunde mit sich führen. Was natürlcih keiner gemacht hatt.

    Nun ist das im FME bereich ja weggefallen somit kann auch wieder hinz und kunz ohne Probleme so ein Gerät kaufen.

    Meiner Ansicht wäre es besser gewessen das nur ein bestimmter Personenkreis solche Geräte kaufen kann (Funkwart SBI KBI Landrat)

    In jedem Fall ist der Mithörbetrieb untersagt. Auch für Zug und Gruppenführer ganz klar, außer KBI und seine stellvertreter hat da keiner mitzuhören.

    In Hessen ist zusätlich ein 4m Handfunkgerät verboten und darf nur mit Sondergenehmigung genutzt werden (KBI).

    Mal ein Fall rausgepikt:
    In einem Rundschreiben an alle Feuerwehr-Kräfte, Kommandanten und Notfallseelsorger berichtete
    Kreisbrandrat Spiller vor kurzem, dass es in jüngster Zeit wieder vermehrt „Probleme mit offenen
    Funkweckern“ bei aktiven Feuerwehr-Kollegen gegeben habe - und zwar mit solchen Meldeempfängern, die
    auf „Mithörschaltung“ gestellt werden können. „Der Funkverkehr der BOS (Behörden und Organisationen mit
    Sicherheitsaufgaben; d. Red.) ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und hier liegt das Problem“, so
    Spiller. Deshalb müssten ab sofort bei allen Feuerwehr im Landkreis alle Meldeempfänger so umgerüstet
    werden oder sein, dass keine Mithörstellung geschaltet werden kann. Ausnahme seien Führungskräfte wie
    Kreisbrandmeister, -inspektoren sowie Kommandanten und Stellvertreter der Stützpunkt-Feuerwehren.

    Alexander Stempfle, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ichenhausen, glaubt, dass es sich nicht
    vermeiden lasse, dass Dritte Teile des Funkverkehrs mithören. „Wenn ich in der Arbeit sitze und einen
    Einsatz bekomme, dann muss ich meinem Chef sagen, wenn ich plötzlich weg muss“, so der 33-Jährige. Und
    wenn die Polizei, die in der Regel die Feuerwehren im Landkreis alarmiert, auf ihre Durchsage, die nach
    dem Signalton des Meldeempfängers ertönt, verzichtet? „Das wäre eine Möglichkeit. Aber dann weiß ich
    nicht, was auf mich zukommt: Der Einsatz kann lediglich eine kleine Ölspur sein, dann pressiert es
    nicht. In solchen Fällen reicht auch eine kleine Mannschaft. Bei einem Brand sieht es anders aus. Oder
    es ist ein schwerer Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person - auch dann zählt jede Sekunde.“

    Der Feuerwehrmann könne sich auf der Anfahrt zum Gerätehaus bereits gedanklich auf seine Aufgaben
    vorbereiten, wenn er die Einsatzart kennt. Außerdem würde bei den Funkweckern täglich um 18.30 Uhr ein
    Probealarm ausgelöst, am Samstag sogar zweimal. Stempfle: „Es kam schon oft vor, dass zu dieser Zeit
    ein echter Alarm auflief. Deshalb ist die Durchsage wichtig.“

    Der Kommandant hat sich bereits an Bürgermeister Hans Klement gewandt und wird diese Woche auch noch
    einen Brief an ihn verfassen. Auch das Landratsamt als Funkverkehrsbetreiber werde eingeschaltet.
    „Dieses Problem muss geklärt werden. Es betrifft alle Feuerwehren.“ Sollten tatsächlich die 50
    Meldeempfänger der Ichenhauser Wehr eingesammelt werden, müssten die Helfer per Sirene - oder per
    Telefon, wie im Fall des angegliederten ABC-Zuges - alarmiert werden. Im vergangenen Jahr rückte die
    Ichenhauser Wehr zu 100 Einsätzen aus.

    Für Peter Maier, Chef der Polizeiinspektion (PI) Günzburg, gibt es klare Regeln und Grenzen. „Man muss
    auch von den Ehrenamtlichen erwarten können, dass sie mit den Informationen, die sie über Funk
    bekommen, sorgsam umgehen, die Verschwiegenheitspflicht, den Daten- und Persönlichkeitsschutz
    einhalten. Dann gibt es keine Probleme.“ Im Bereich der PI Günzburg habe es in den vergangenen beiden
    Jahren etwa ein halbes Dutzend Fälle gegeben, die nicht in Ordnung gewesen seien, obwohl die Mitglieder
    der Wehren regelmäßig belehrt würden. Laut Maier ist die Tatsache, dass Dritte zufällig am Funk
    mithören, wenn die Polizei an die Feuerwehr Auftrag und Ort eines Einsatzes durchgibt, „kein Verstoß“.
    Und Führungskräfte, die einen „offenen Funkwecker“ besitzen, also den gesamten Funkverkehr mithören
    können, müssten nach der Alarmierung eben auf leise oder stumm schalten.

    § 89 TKG (Auszug)
    Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für
    den Betreiber der Funkanlage............bestimmt sind, abgehört werden.

    § 148 TKG (Auszug)
    Strafvorschriften
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört
    oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt

    Der Betreiber ist hier aber die Stadt und nicht die Person die den FME im Besitz hat.

  15. #60
    Registriert seit
    01.08.2006
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    ich find der bericht zeigt die kleinkariertheit der feuerwehrverbände

    nicht das ich hier für das mithören plädiere, aber allein der begriff funkwecker

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