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Thema: Zivilist vs. FME

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    zynk Gast

    Zivilist vs. FME

    Hallo, hab da mal 2 kurze Fragen:
    1. Darf ein nicht BOS-Angehöriger einen FME besitzen?
    2. Darf er alarmiert werden?
    Hört sich komisch an...
    Also, darf er wissentlich das Ding am Gürtel tragen und damit rechnen, dass er gleich auslöst?

    Wäre super, wenn ihr mir dazu was sagen könnt.
    Ich wüsste nämlich nicht, gegen welches Gesetz da verstoßen würde, wenn der Melder nicht auf Mithören ist...

    Gruß!

  2. #2
    Registriert seit
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    1.480
    Besitzen darfst du den Melder aber nach meinem Wissen nach darfst du diesen nicht betreiben sprich anschalten wenn er programmiert ist!
    MFG Flo

  3. #3
    Registriert seit
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    220
    Dadurch würde man Nachrichten empfangen die für Nicht-BOS-Angehörige nicht bestimmt sind....

    Das ist nicht zulässig denke ich

    Aber ich kenne Journalisten die einen FME haben.... ;)

  4. #4
    ²reaD Gast
    Zitat Zitat von alex_k63
    Dadurch würde man Nachrichten empfangen die für Nicht-BOS-Angehörige nicht bestimmt sind....
    Aber doch nur, wenn auf Mithören geschaltet ist, oder?
    Wenn der einfach piept, kann ich ja nichts mitbekommen...
    Nur, dass etwas passiert ist...

  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von ²reaD
    Aber doch nur, wenn auf Mithören geschaltet ist, oder?
    Wenn der einfach piept, kann ich ja nichts mitbekommen...
    Nur, dass etwas passiert ist...
    Auch wenn der Melder einfach nur piept, dann erhält derjenige die Meldung, das etwas passiert ist, von der er normalerweise nichts wüsste.
    -> Ist nicht erlaubt, egal ob mit oder ohne Durchsage.


    Und komm jetzt net mit "Aber bei ner Sirene hörts auch jeder..." :-)


    EDIT: @Ebi: Damit er sich vor der Feuerwehrausfahrt einfinden und den Feuerwehrautos beim Ausrücken zusehen kann ^^

  6. #6
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    Zitat Zitat von ²reaD
    Aber doch nur, wenn auf Mithören geschaltet ist, oder?
    Wenn der einfach piept, kann ich ja nichts mitbekommen...
    Nur, dass etwas passiert ist...

    das reicht doch schon oder? In den meisten Fällen schaltet ein FME
    ja sowieso frei.... somit wäre die Meldung wieder mitzuhören

  7. #7
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    Zitat Zitat von zynk
    1. Darf ein nicht BOS-Angehöriger einen FME besitzen?

    2. Darf er alarmiert werden?
    Hört sich komisch an...
    Gruß!
    Die Frage ist doch wohl:
    Warum sollte man ihn überhaupt alarmieren ??
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
    ²reaD Gast
    Nja, er wird doch wohl zwangsläufig alarmiert werden.
    Wenn der Dispo xx528 für die FF Stift auslöst und er einen solchen geproggten Melder trägt...
    @Allmächtiger:
    Ne, mach ich auch nicht. :P
    Ich will das ja auch nicht gutheißen, wenn jeder mit nem FME rumrennt. ;)
    Geändert von ²reaD (13.02.2007 um 09:22 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von ²reaD
    Nja, er wird doch wohl zwangsläufig alarmiert werden.
    Wenn der Dispo XXXXX für die FF Stift auslöst und er einen solchen geproggten Melder trägt...
    @Allmächtiger:
    Ne, mach ich auch nicht. :P
    Ich will das ja auch nicht gutheißen, wenn jeder mit nem FME rumrennt. ;)
    Ja, aber die Frage war, warum der Zivilist denn überhaupt einen Melder haben sollte (und deswegen auch von der Alarmierung mitbekommt). Also aus was für einem Grund.


    Und: Mach die Tonfolge aus deinem Beitrag raus oder unkenntlich, das kann böse Ärger geben wenn es der Falsche (bzw. Richtige) liest...

  10. #10
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    3.336
    Beispielsweise haben unsere Kat-Beauftragten, die bei der Stadt arbeiten udn bei keiner BOS sind einen FME mit den Schleifen ***70 - ***76, um im Kat-Fall alarmiert zu werden.
    Ebenso haben diese einen wöchentlichen Probealarm.

  11. #11
    Registriert seit
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    ich denke dass das ne berechtigte Ausnahme ist....

  12. #12
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    Zitat Zitat von abc-truppe
    Beispielsweise haben unsere Kat-Beauftragten, die bei der Stadt arbeiten udn bei keiner BOS sind einen FME mit den Schleifen ***70 - ***76, um im Kat-Fall alarmiert zu werden.
    Ebenso haben diese einen wöchentlichen Probealarm.
    Servus!

    Na dann haben sie doch einen konkreten Auftrag: Sie sind KatS-Beauftragte der Stadt, also der für den Katastrophenschutz zuständigen Behörde, also doch BOS.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  13. #13
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    03.01.2005
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    192
    Hallo,

    Zitat Zitat von zynk
    Ich wüsste nämlich nicht, gegen welches Gesetz da verstoßen würde, wenn der Melder nicht auf Mithören ist...
    Nach meiner Ansicht ist auch eine 5-Tonfolge eine Nachricht, die durchs Telekommunikationsgesetz geschützt ist. Der Grundgedanke des TKG ist, dass nur Nachrichten von Personen empfangen werden dürfen, die auch für diese Personen bestimmt sind.
    § 89 Abhörverbot
    1.Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden.
    2.Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden.
    3.§ 88 Abs. 4 gilt entsprechend.
    4.Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
    Bis dann

  14. #14
    Registriert seit
    11.02.2007
    Beiträge
    40
    Darauf steht sogar eine saftige Geldstrafe nur so am Rande!

  15. #15
    Registriert seit
    18.11.2003
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    2.186
    Zitat Zitat von Schwaneweder
    Darauf steht sogar eine saftige Geldstrafe nur so am Rande!
    Aufgrund welcher Verordnung/Gesetz bitte???
    Alle Preise/Rabatte sind frei verhandelbar!
    Nur Preisdumping und wucher ist verboten!
    Alles dazwischen ist OK.

    Man könnte höchsten etwas wg. Ungleichbehandlung versuchen zu Konstruieren...
    Aber das halte ich auch für unmöglich, dann dürfte es keinen B-Tarif bei Versicherungen, keine Freihfarten im ÖPNV für Pol. in Uniform (auch ausserhalb der Dienstzeit, zb. nach Dienstende auf dem Heimweg!) usw. mehr geben.

    Gruß
    Carsten

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