Kurz gesagt:Zitat von Anton
80 % der Polizisten wissen NICHT wie das mit der "Monitorfunktion" geregelt ist...
Jedoch wissen gut 70% von denen was ein Scanner ist ;)
MfG Fabsi
Kurz gesagt:Zitat von Anton
80 % der Polizisten wissen NICHT wie das mit der "Monitorfunktion" geregelt ist...
Jedoch wissen gut 70% von denen was ein Scanner ist ;)
MfG Fabsi
Mit nem FME wirste im Endeffekt glimpflicher davonkommen bzw. du selber gar nicht bestraft werden (wenn du nicht am Melder rumprogrammiert hast) sondern dein Funkwart, denn er hat den Melder so eingerichtet. Außerdem ist der FME ein BOS-zugelassenes Empfangsgerät.
Außerdem geht die Gefahr, von einem "Dorfpolizisten" deswegen erwischt zu werden, meiner Meinung nach wohl gegen Null...
Bei nem Scanner am Gürtel ist ja wohl so ziemlich alles illegal, sobald ein BOS-Kanal drauf und der Scanner an ist.
Außerdem: FME ist wohl handlicher und bequemer am Gürtel zu tragen, und hat außerdem in den meisten Fällen wahrscheinlich einen wesentlich besseren Empfang.
Hallo,
Nach meiner Ansicht ist auch eine 5-Tonfolge eine Nachricht, die durchs Telekommunikationsgesetz geschützt ist. Der Grundgedanke des TKG ist, dass nur Nachrichten von Personen empfangen werden dürfen, die auch für diese Personen bestimmt sind.Zitat von zynk
Bis dann§ 89 Abhörverbot
1.Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden.
2.Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden.
3.§ 88 Abs. 4 gilt entsprechend.
4.Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
Ausserdem muss man das Gerät ja schon genau identifizieren, nicht gleich aufverdacht jeden der was am Gürtel hängen hat was nach FME aussieht kontollieren ;) kann ja auch jemand von ner Wartungsfirma sein die über ein Netz alarmieren z.b Ebos.Zitat von Allmächtiger
Oder es gibt auch übereifrige Kameraden und Führungskräfte die voreilig schlüsse ziehen, is mir selber passiert ich war im Nachbarlandkreis beim MC Donalds stehe an der Kasse den FME am Gürtel kommt einer rein und schaut sich von weiten den FME an liest die 8 draufstehenden Schleifen ab und fragt mich was ich denn mit der KBR Schleife auf den FME mache, ich mich gewundert was er eigentlich von mir will, er hat dann gleich nen zenober gemacht bis ich ihm verklickert habe dass es unsere Zugschleife ist und ich aus nem anderen LKRS komme ;)
Genau das ist meine Frage: Sind FME mit Monitorbetrieb BOS zulässig oder nicht, also nach TR-BOS und nach TKG, die Paragraphen 88 - 89 Widersprechen dem ja ein wenig ... und wenn ich mir die Möglichkeiten eines Swissphone MKSi anschaue ... also, wie schaut das aus?
deswegen hat der MKSI ja keine zulassung nach TR BOS.Zitat von Anton
Die BOS-Zulassung hat der MKSI aber nicht wegen der Mithörmöglichkeit abgenommen bekommen (sonst würde im Prinzip kein einziger Melder BOS-Konform sein), sondern weil er mehrere Kanäle scannen kann und damit nicht die ganze Zeit starr auf einem Kanal ist und man dadurch eine Alarmierung auf dem Heimatkanal nicht mitbekommen könnte.Zitat von sound_driver_32
FME im Mithörbetrieb sind meines Wissens nach generell zulässig, allerdings musst du dazu auch befugt sein, dass du es legal nutzen darfst, und das darf man erst ab KFI/KBI/SFI (was auch immer) aufwärts (und das werden die wenigsten von uns sein).
Der Mannschaft ist diese Funktion eigentlich verboten, selbst der Wehrführung einer einzelnen Wehr.
Wie gesagt, dann halt erst die Führung auf Kreisebene (die halt auch offiziell ein Funkgerät im Auto haben dürfen)
Ja das meinte ich auch, habe mich nur ein wenig unklar ausgedrückt.Zitat von Allmächtiger
Bei uns haben die Dienstgrade die Mithörfunktion drauf, und der rest hat den FME geschlossen programmiert, auch private dürfen nicht freigschalten sein.
Nur, wie verhalte ich mich, als Einheitsführer, wenn Kameraden sich selbst FME zulegen und diese offen sind???
scanner am gürtel oh man ! ich hab noch viel mehr am gürtel!
links am gürtel ne 4m antenne, rechts am gürtel ne 2m antenne, vorne an meiner gürtelschnalle nen frontblitzer, aufm rücken nen blaulichtbalken drauf geschnallt und ich trag immer nen laptop zum decodieren mit mir rum.
... bitte welcher idiot rennt schon mit nem scanner am gürtel durch die gegend! wenn ich sowas sehen würd müsst ich lachen. das ist ja mal lächerlich hoch drei.
aber so geschichten hört man auch von frisch gebackenen amateurfunkern, die auch ständig ihr fug am gürtel tragen nur damit das jeder sehen kann -.-
ganz einfach per Dienstanweisung untersagen, mit der Begründung dass der Dienstlich erforderliche FME gestellt wurde und daher kein Bedarf für einen privaten FME besteht.Zitat von Anton
Wenn die Wehr keine FME hat und nur über Sirene alarmiert wird, und dieses auch ausreicht um die erforderliche Manschaftsstärke zu erreichen, kann so eine Regelung sicher für den einen oder anderen Demotivierend sein.
Andererseits könnte man auch gleichzeitig den Kameraden unterschreiben lassen, dass der FME privat ist und nichts mit der einheit zu tun hat, somit ist der Einheitsführer nicht greifbar wenn es mal zu ner beschwerde kommt. Hinterher wird noch behauptet er habe sich den FME privat beschafft aber im Auftrag der Einheit.
Wobei die eigentliche Frage doch noch nicht geklärt ist:
Wozu und aus welchem Grund sollte eine Privat Person überhaupt alarmiert werden ?
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
eigentlich aus gar keinem Grund. Das einzigste wo man als Privatperson zwangsläufig alarmiert wird ist mit der Sirene ;) Aber in kleinen Dörfer bräuchte man eh keine Sirene wenn man nen gutfunktionierenden wie man in Bayern sagt ALTWEIBERFUNK hat ;)Zitat von Ebi
Zitat von Ebi
Ich glaube der Threadersteller meinte nicht, das die Privatperson eine eigene Schleife kriegen soll, sondern sich selber einen FME gekauft hat und dort die Schleifen der dortigen Feuerwehr drauf programmiert hat (die Person ist aber in keiner HiOrg oder hat auch nichts im entferntesten damit zu tun) . Und jetzt jetzt möchte er wissen gegen welchen Paragraphen das Verstößt. Wobei er ausdrücklich sagt das man mit dem Melder nicht Funk mithören kann, sondern der FME nur piept bei ein einer Alarmierung.
Also kurz um, welcher Paragraph verbietet das reine dekodieren (nicht mithören von Funk) von Schleifen der BOS ?
So hab ich die Frage verstanden.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
muha, das fand ich jetzt zu nice xDZitat von hänschenklein
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