Moin Leute,
bin gerade etwas verwirrt, nachdem ich hier http://www.funkmelderservice.de/eurobos_fragen_6.htm
ganz unten gelesen habe, dass digitale Melder keine BOS-Zulassung brauchen.
Sie müssen zwar nach TR-BOS gebaut sein, benötigen aber keine gesonderte Zulassung.
1. Wie seht ihr das ? Ist das so ganz richtig ?TR-BOS ebnet Weg für günstige Melder Dort heißt es: „Die hier beschriebenen Anforderungen sind weitgehend an der Richtlinie des BAPT 222 ZV 20 (Ersatz für FTZ-Richtlinie 171 TR 1“Cityruf Funkrufempfänger“) orientiert, damit entsprechend kostengünstige Meldeempfänger angeboten werden.“ / TR BOS: “Geräte für die digitale Funkalarmierung“; Stand: 03/2000.
2. Kann mir der Landkreis den Betrieb eines nicht zugelassenen Melders untersagen ?