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Thema: Feuerwehr absperren Ja oder Nein ??

  1. #1
    Quattro-xls Gast

    Feuerwehr absperren Ja oder Nein ??

    Feuerwehr absperren Ja oder Nein??


    Hallo Zusammen wie ist der folgende fall eigentlich geregelt bzw. wie wird es bei euch gemacht??



    Beispiel: Feuerwehr XY wird zum VU auf die L 0815 Alarmiert an der Einsatzstelle angekommen entscheidet der Einsatzleiter von der Feuerwehr die Strasse wird gesichert soweit ist dies ja auch noch alles ok desweitern gibt er den befehl die Strasse abzusperren so das kein verkehr mehr fließen kann die Polizei ist noch nicht an der Einsatzstelle eingetroffen Kameraden der Feuerwehr sperren mit den fw Fahrzeugen (blaulicht und warnblinker an) die Strasse ab.

    Sowie mit absperrkelle soviel ich weis darf die Feuerwehr keine verkehrsleiteten Funktionen durchführen es sei den auf Einweisung der Polizei was bisher ja noch nicht geschah da sie noch nicht an der Einsatzstelle ist meine frage ist daher darf den die Feuerwehr die Strasse sperren oder nur sichern wie wird das bei euch gemacht was sagen die Rechtsexperten von euch dazu ??

  2. #2
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    Moin moin,

    prinzipiell dürfen Feuerwehren keine verkehrsführenden Maßnahmen durchführen. Ausnahme ist hier Bayern. Dort darf man das wohl.
    Allerdings gilt auch folgendes: Wenn sich der VU über die ganze Strassenbreite erstreckt, wirst Du - zur Sicherung der Unfallstelle nicht um eine Vollsperrung rumkommen.
    Man muss halt immer die Sicherheit der Betroffenen und die eigene Sicherheit im Blick haben.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Wie sonst willst du eine Straße sichern, außer durch Absperren?

    Es ist allgemein so, daß der Einsatzleiter dafür sorgen muss, dass die Arbeiten so sicher wie möglich gestaltet werden können. Um dies zu erreichen reicht meistens eine Sperrung des reinen Gefahrenbereiches nicht aus (nitcht jeder VU innerorts). Auf Landstraße und Autobahnen hättest du dann ständig die Gefahr, dass andere VTs durch "Neugier" usw dich als Feuerwehrmann gefährden. In solch einem Falle gehst du meistens her und lässt die komplette Straße sperren (ausschließlich sperren, deshalb haben die neuen zugelassenen Anhaltestäbe auch zwei rote Seiten). Für einseitige Sperrungen (mit Gegenverkehr) sollte die Polizei zuständig sein. Allerdings ist es auf Autobahnen und ähnlichen Straßen geduldet, dass du eine Fahrspur frei lässt (Linke oder Standstreifen, wenn es die Situation zulässt), sodass der Verkehr nicht zusätzlich von der Polizei zur vorhergehenden Ausfahrt zurückgeleitet werden muss (und aussschließlich von der Polizei).

    Anderes Beispiel: Du bekommst die Meldung "Baum über Straße ausserorts" bei starkem Wind evtl. mit Unwetterwarnung.
    Einfachste Lösung: Straße komplett sperren, und zwar beidseitig (evtl noch Nachbarwehr alarmieren), Straßenmeisterei informieren zwecks dauerhafter Sperrung und warten, bis die orangenen da waren (Der Polizei ist die Sperrung mitzuteilen. Diese kümmert sich auch um die Freigabe der Straße). Der Forst wird dann bei Gelegenheit die Straße schnellstmöglich freiräumen.

    Gruß
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
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    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  4. #4
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    Naja wenn ein Baum über der Strasse liegt kannst du die Strasse gar nicht mehr sperren, hier kannst du nur noch von einem Verkehrhinderniss warnen, ebenso ist es bei einem Unfall so.
    Sollte aber eine Fahrbahn noch frei sein, dürftest du rein rechtlich gesehen die Fahrbahn nicht auch noch blockieren, außer eben in Bayern. Überall anders darfst du nur deine ganzen Warneinrichtungen aufbauen um den Verkehr zu warnen und zum langsam fahren veranlassen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    129
    Weiß nicht, ob ich falsch damit liege, aber soweit ich das weiß, darf die FW keine verkehrsregelnden Massnahmen durchführen.
    Aber eine Strasse dichtmachen, zwecks Eigensicherung darf man.
    Allerdings sie wieder öffnen darf nur die Polizei.
    Oder lieg ich da falsch??

  6. #6
    Quattro-xls Gast
    Anderes Beispiel: Du bekommst die Meldung "Baum über Straße ausserorts" bei starkem Wind evtl. mit Unwetterwarnung.
    Einfachste Lösung: Straße komplett sperren, und zwar beidseitig (evtl noch Nachbarwehr alarmieren), Straßenmeisterei informieren zwecks dauerhafter Sperrung und warten, bis die orangenen da waren (Der Polizei ist die Sperrung mitzuteilen. Diese kümmert sich auch um die Freigabe der Straße). Der Forst wird dann bei Gelegenheit die Straße schnellstmöglich freiräumen.


    Dann will ich aus diesem Beispiel mal eine kleine Geschichte erzählen die wirklich war ist und bei dem Unwetter (Sturm) Passiert ist

    Eine Frau (im 8 Monat Schwanger) wollte eine Freundin besuchen diese wohnte aber weite über 200km weg sie machten sich trotz Unwetterwarnung durch den DWD und die Medien auf den weg.

    gegen Abend rief dann die im 8 Monat schwangere Frau ihre Freundin an einige Strassen seien schon gesperrt wegen Bäumen sie sei am punkt X die Freundin setzte sich ins Auto um zu helfen auf dem Nachhauseweg beider Frauen lagen ca 8km vor dem Ziel Bäume quer auf der Straße weiter kommen nicht möglich sie fuhren dann zurück um Unterschlupf bei einem bekannten zu finden aber in der Zwischenzeit lagen auch da Bäume quer auf der Strasse über Handy informierte sie ihren Vater in diesem Gespräch Kahm ein feuerwehr-auto vorbei was aber nur die Straße sperrte daraufhin fuhr der Vater mit Privat-Pkw und 2 Kettensägen in Richtung der Frauen auf dem weg sperrte ebenfalls ein Fahrzeug der Feuerwehr seinen weg ab und untersagte im die durchfahrt die Kameraden mussten sich einige Beschimpfungen anhören und ließen ihn dann doch losfahren der Vater schnitt die Strasse frei und ein durchfahren war wieder möglich beiden Frauen ist nichts passiert die Einsatzleitung entschied sich aber die Straßen zu Sperren in Absprache mit Forst weil als Bäume vielen und dies die Einsatzkräfte behinderte bzw. zu gefährlich war

  7. #7
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    Also meines Wissens ist die Regelung in Bayern so dass die Feuerwehr zwar selbständig die Straße sperren darf wegen Eigensicherung usw.
    Eine Umleitung darf aber nur auf Weisung bzw. in Absprache mit der Polizei eigerichtet werden.

    So wird es zumindest bei uns gehandhabt, ob dann durch unsere Leute oder durch die Pol umgeleitet wird ist dann Situationsbedingt

  8. #8
    Quattro-xls Gast
    @firegirl

    Ja genau das ist ja auch die frage Eigensicherung klar absperren aber ist das erlaubt ich würde es ja genauso machen.

    Aber ich habe grade mit der Polizei gesprochen die sagen selbst die Polizei darf nur absperren wenn Gefahr im Vollzug ist.

    Es ist wieder so eine Lücke im Gesetz weil Feuerwehr und Polizei andere Vorgaben haben es wird geduldet aber Rechtlich dürfen wir es nicht der richtige Ansprechpartner sei aber die Straßenmeisterei sie dürften dies tun.......

  9. #9
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    Zitat Zitat von hias
    Also meines Wissens ist die Regelung in Bayern so dass die Feuerwehr zwar selbständig die Straße sperren darf wegen Eigensicherung usw.
    Eine Umleitung darf aber nur auf Weisung bzw. in Absprache mit der Polizei eigerichtet werden.

    So wird es zumindest bei uns gehandhabt, ob dann durch unsere Leute oder durch die Pol umgeleitet wird ist dann Situationsbedingt
    Nö,
    du darfst als Feuerwehr in Bayern alles machen was auch die Pol laut StVO darf.
    du darfst den Verkehr sichern UND lenken.
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    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Quattro-xls
    Aber ich habe grade mit der Polizei gesprochen die sagen selbst die Polizei darf nur absperren wenn Gefahr im Vollzug ist.

    Es ist wieder so eine Lücke im Gesetz weil Feuerwehr und Polizei andere Vorgaben haben es wird geduldet aber Rechtlich dürfen wir es nicht der richtige Ansprechpartner sei aber die Straßenmeisterei sie dürften dies tun.......
    Da hat der Polzist auch recht, in erster Linie ist immer der Strassenbaulastträger für die Sperrung verantwortlich und nur dieser kann rechtlich die Strasse nach einer Sperrung auch wieder freigeben, deswegen werden bei einer Ölspur auch immer die Strassenmeisterei kommen.
    Dadurch das du aber bei einem VU grad nachts oder am Wochenende es dauert bis die Strassenmeisterei kommt darf die Polizei immer und in Bayern eben die Feuerwehr erstmal die Strasse sperren bzw den Verkehr leiten, bis die Strassenmeisterei kommt.
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  11. #11
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    Meine Sicherheit geht vor, sonst kann ich ja nicht dem anderen helfen. Also Straße dicht machen, dann brauch ich am besten auch kein Personal dafür und wir sind auf der sicheren Seite.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  12. #12
    Quattro-xls Gast
    Das ist jetzt nicht Böse Gemeint aber in Bayern gibt es viele Regeln in der Feuerwehr usw die anders sind als z.b in NRW RLP HE usw.

    Bei uns sind viele sachen nicht erlaubt in Bayern schon.....

  13. #13
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Meine Sicherheit geht vor, sonst kann ich ja nicht dem anderen helfen. Also Straße dicht machen, dann brauch ich am besten auch kein Personal dafür und wir sind auf der sicheren Seite.
    Ja und?
    er wollte das rechtliche Wissen und rein rechtlich gesehen erfüllt was du da vorhast den Tatbestand der Nötigung und was das heißt sollte dir klar sein.
    Zusätzlich könnte auch der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr erfüllt sein.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  14. #14
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    Zitat Zitat von firegirl71
    Weiß nicht, ob ich falsch damit liege, aber soweit ich das weiß, darf die FW keine verkehrsregelnden Massnahmen durchführen.
    Aber eine Strasse dichtmachen, zwecks Eigensicherung darf man.
    Allerdings sie wieder öffnen darf nur die Polizei.
    Oder lieg ich da falsch??
    In RLP ist die Gesetzeslage genau so, wie du sie eben geschildert hast.

    Na ja, Saarland ist da ja auch net sooo weit weg ;-)

  15. #15
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    Soe infach ist es nicht!

    Folgende Situation: Auf einer Strasse mit zwei Fahrspuren pro Richtung, baulich getrennt von der Gegenfahrbahn passiert ein Unfall. Betroffen ist ausschliesslich die rechte der zwei Fahrbahnen.
    Absichern der Unfallstelle bedeutet also: Dichtmachen der rechten Fahrspur.
    Durch die Arbeiten an den verunfallten Fahrzeugen ist es aber notwendig, des öfteren die linke Fahrspur zu betreten, zum Beispiel zum Vorbereiten von Spreitzer, Schere, oder Rettungsdienstmaterial wie Trage, Koffer etc.

    In diesem Fall kann natürlich zur Eigensicherung die ganze Strasse gesperrt werden, auch wenn weder Polizei noch Straßenbauamt oder -wärterei schon vor Ort sind.
    Es ist allerdings nicht erlaubt, bereits den Verkehr an der vporhergehenden Abfahrt von der Strasse abzuleiten, denn das wäre eine verkehrsführende Massnahme.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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