Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
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Ergebnis 76 bis 90 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

  1. #76
    Maik H. Gast
    Hi,

    @Rettungsrambohasser

    Nach deinen Aussagen bist du ja der Gott des Rettungsdienstes. Vieleicht solltest du deinen Nickname in Rettungsgott umändern. Der einzige der hier mir einer unwahrscheinlichen aroganz rüber kommt bist du. Du kannst bestimmt nicht alles HiOrgs oder Helfer egal ob sie hauptamtlich sind oder ehrenamtlich ihre Tätigkeit verichten über einen Kamm scheren.
    Zum Thema KTW's mit Sondersignal. Ja sie sollten auf jeden Fall mit einer Sondersignalanlage ausgestattet sein. Wie oft kommt es vor auf einer verlegung das es dem Pat. im KH noch wunderbar ging und auf der Fahrt sich schön seine Atemdepression oder ähnliches zieht. Hier ist einmal das handeln des geschulten Rettungsdienstpersonals gefragt, die diese Situation schnell in den Griff bekommen müssen und natürlich gehört da auch der kompetente Transport zum nächsten KH dazu. Einen RTW zu bestellen ist zwar eine Maßnahme aber auch ein sehr hoher Zeit Verlust, von der Alarmierung bis zum Eintreffen des RTW's an der Einsatzstelle. Vor allem in ländlichen gebieten. Dazu kommt noch das umladen des Pat. von einem Fzg. ins andere, was auch hier noch mal eine unnötige Belastung für den Patienten ist. Wenn es wirklich Hart auf Hart kommt, bestellt man sich einfach ein NEF entgegen. Hier hält sich der Zeitverlust in Grenzen, da das NEF ja einem entgegenkommt. Und die fehlenden aber Notwendigen Geräte und Medikamente wie z.B. EKG,Beatmungsgerät, Perfusor, etc. nimmt man einfach dann vom NEF. Wo ist das Problem ? Nach einer ersten adäquaten Behandlung durch den NA und des RD-Personals, startet die weiterfahrt mit Sondersignal ins nächste Zielkrankenhaus.

    Was meines erachtens viel schlimmer ist, als die Diskussionen über Sondersignalanlagen auf dem KTW, ist es das in vielen Lk. der KTW von zwei Zivis besetzt wird. Die meisten Zivis haben nur die verkürzte RH Ausbildung weil sie ja eigentlich, aufgrund des neuen EU-Führerscheins, nie bei einem RTW mitfahren geschweigen den selber fahren. Sie werden nur noch für den Krankentransport eingesetzt. Leider ist das eine riesen grossen Qualitätslücke im RD. Nehmen wir mal das oben genannte Szenario. Ich kann von keinem Zivi (nicht alle!!) erwarten in diesem Fall 100% richtig zu handeln und eine lückenlose Behandlung für den Pat. sicher zu stellen. Hier wäre eine RTW Anforderung obligat. Was ich eigntlich damit sagen will das sich auch die "alten" Hasen der Hauptamtlichen zusammen mit einem jungen Kollegen oder Zivi auch auf einen KTW setzen sollten. Alleine um eine Qualtätssicherung stand zu halten. Schliesslich heisst es ja auch "Der Qualifizierte Krankentransport". Wenn aber nur zwei neue Kollegen bzw. (noch) unwissende Kollegen diese Fzg. besetzen, wäre es ähnlich ausgedrückt wie ein Verpackungsbetrug. Aussen Hui, innen Pfui.....
    Aber wie gesagt ich Schere da nicht alle über einen Kamm. Aber um die Qualität zu halten und zu steigern, ist ein erfahrener Kollege mit auf diesem Fzg. zu besetzen.

    Ich möchte mit diesem Text keine Kollegen oder Helfer entmutigen geschweige denn angreifen. Es ist einfach nur meine persönliche Meinung.

  2. #77
    Registriert seit
    03.05.2002
    Beiträge
    102
    Hallo

    Ich war selber Zivi, uns stimme dir zu. Wir bekommen einen Monat Schulung und offiziell 1 Monat 3. Mann (in Wirklichkeit 2 Wochen). Und dann sollen wir alles können. Unmöglich...

    Aber bei uns im LK wüste ich nur einen RTW wo über 3.5 t hat. Und die haben auch nur einen Zivi. Wir haben nur Sprinter oder Sprinter mit Kastenaufbau. Die darf man auch mit dem neuen Schein fahren.

    Unsere KTW's sind nur mit Zivi/RA oder Zivi/RS in Ausbildung zum RA besetzt. Und das ist auch gut so.

    Um auf das SoSE zurück zukommen.

    Unsere KTW's sind auch ausgestattet wie RTW's. Außerdem werden sie auch von den Örtlichen SEGen benutzt als Hintergrundfahrzeuge. Und wenn die keine SoSE hätte dann wäre
    das eine Katastrohpe. Man könnte auch sagen das die MTW's bei der Feuerwehr auch keine SoSE mehr haben dürfen. Denn die kann man ja auch "nur" zum Personentranzport verwenden.
    Hast du Minimax zuhaus. Bricht bei dir kein Feuer aus...

    ... doch Minimax ist ein großer mist, wenn du nicht zuhause bist.

  3. #78
    djdumbo Gast
    Man sollte die Zivi´s aber auch nicht alle "über einen Kamm scheren" ... Da gibt´s solche und solche ... die einen "reißen" Ihren Zivi-Dienst beim Rettungsdienst nur ab, weil sie es müssen und dann gibt´s die, denen die Arbeit als RettSan sogar Spaß macht.

    ... und wem die Arbeit Spaß macht, der wird in den häufigsten Fällen theoretisch sowie praktisch ziemlich fitt sein.
    ... und wenn der Wachenleiter es seinen Zivi´s zutraut, auch im Ernstfall eine adäquate Patientenversorgung zu gewährleisten, dann können meiner Meinung nach auch zwei Zivi´s den KTW besetzen.
    ... allerdings soll das nicht heißen, daß man KTW´s grundsätzlich mit zwei Zivi´s besetzen sollte ... kommt halt auf die Praxiserfahrung und die Routine an (deshalb sollte einem Rett-Zivi auch hin und wieder mal die Möglichkeit gegeben werden, als zweiter Mann einen RTW zu besetzen).

  4. #79
    Carotthat Gast
    [i]

    Im übrigen halte ich es für nicht erforderlich das Privat PKW mit einer Aufsteck SoSi Anlage ausgestattet werden, zumal diese nach StVo nicht zugelassen sind. [/B]
    Also,

    man muß hier wirklich nach Sonder- und Wegerechten unterscheiden - jeder Rettungsdienstler hat bei einem Einsatz (HvO, BRK, FR) die Möglichkeit, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. D. h. Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit und Parken in Halteverbotszohnen zB. Dazu braucht er kein Schild das blinkt oder ähnliches. Auch keinen Warnblinker - aber sinnvoll wäre es schon.
    Wegerecht allerdings hat man laut StVzO (§53, glaub ich) nur mit Horn/Licht. Dann geht auch überholen, rote Ampeln killen und verkehrt in Einbahnstraßen gurken.
    Aber vergeßt nicht: Im Falle eines Unfalls ist man immer schuld!!!
    Ich besitze selber eine SoSi-Anlage in meinem PrivatPKW und bin heilfroh drüber, vor ein paar Monaten bin ich noch mit Dachaufsetzer gefahren, und das ist wirklich sch...
    Aber die Regierung tut sich schwer mit Genehmigungen, die kriegen nur Einsatzleiter, Notärzte oder ähnliches.

    Caro.

  5. #80
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.363
    Hallo!

    @Carotthat
    §38 StVO lautet er!

    Dann gilt es lediglich die Genehmigungsschwelle herab zusetzen!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  6. #81
    hatman Gast
    Hallo,

    Original geschrieben von Lauschi
    Hallo,

    das Wort "Wegerechte" gibt es gar nicht mehr.
    Nur noch "Sonderechte".

    Warum... fragt mal die da oben!

    Gruß Michael
    So? Und wann gab's da die Gesetzesänderung!?

    Gruß,
    Markus

  7. #82
    hatman Gast
    @ pinselmaster:

    "Ich war selber Zivi, uns stimme dir zu. Wir bekommen einen Monat Schulung und offiziell 1 Monat 3. Mann (in Wirklichkeit 2 Wochen). Und dann sollen wir alles können. Unmöglich..."

    Echt? *g* Es soll auch Zivis geben, die fahren länger als 3. mit, weil sie die Prüfung erst aufs 3. Mal bestehen *fg*

    "Aber bei uns im LK wüste ich nur einen RTW wo über 3.5 t hat."

    Es werden laufend mehr... :(

    "Wir haben nur Sprinter oder Sprinter mit Kastenaufbau."

    Wo ist denn da der Unterschied!? *g*

    "Und das ist auch gut so."

    Im Begriff von Qualitätsmanagement eigentlich nicht. (s.o.) Oder doch?

    "Unsere KTW's sind auch ausgestattet wie RTW's."

    Supi... Ich will auch einen VW, der wie ein Sprinter ausgerüstet ist ;)

    "Hast du Minimax zuhaus. Bricht bei dir kein Feuer aus...
    ... doch Minimax ist ein großer mist, wenn du nicht zuhause bist."

    Spitze! *g* :-D

    Gruß,
    Markus
    (EX-Zivi, davor aber schon RS ;)

  8. #83
    Registriert seit
    03.05.2002
    Beiträge
    102
    Ich weis zwar nicht wo du herkommst aber wir sagen dazu. Halds Maul.

    Wenn du schon vor deinen Zivi RS warst dann bist du als Zivi bestimmt Wachleiter gewesen! lol

    Wenn du meinst du kannst mich ärgern. Dann hast du gewonnen. *mich tierisch aufreg*

    Ich wünschte es gebe mehr wie dich. Du bist mein Vorbild

    Ich bin seit gut 5 Jahre im Rettungsdienst tätig aber du bist mein Rettungsgott
    Hast du Minimax zuhaus. Bricht bei dir kein Feuer aus...

    ... doch Minimax ist ein großer mist, wenn du nicht zuhause bist.

  9. #84
    rescuebrain Gast

    Privat-Pkw und Blaulicht

    hallo zusammen,

    1. ich bin sehr enttäuscht von vielen von euch.

    das einzige, was im mittelpunkt unserer arbeit stehen sollte ist...der PATIENT!!!!
    und nicht die ach so tolle ausstattung des privat pkw. und ich glaube dem großteil von euch nicht, dass ihr das NUR aus reiner nächstenliebe, sondern zur selbstaufwertung braucht!
    überlegt doch wirklich mal wieviel zeit ihr durch sosi´s spart? kaum. und wenn sind es nur ein paar minuten (bis 2min vielleicht) und auf die kommt es in 99% der Fälle nicht an. jetzt würde von euch, die im HVO tätig sind sicher kommen, es könnten ja auch mal wirklich ne rea oder so sein. ja sicher, aber was nützt es dem patienten wenn ihr wie die wahnsinnigen angerauscht kommt und an nem baum hängenbleibt, weil ihr sosi-fahrten nicht gewöhnt seid, und auch wenn überlegt, dass euer privat-pkw rein optisch nicht so auffällt wie ein RTW etc. mit leuchtbeklebung. desweiteren können die sonderrechte auf dem land auch "leichter" wahrgenommen werden als z.b. in der stadt, denn innenstadtstaus sind auf dem land ja wohl eher ungewöhnlich. (stau auf Landstraße nat-.auch möglich aber naja)
    und bevor sich jeder aus seiner eigenen tasche für viel viel geld eine vernünftige anlage kauft sollte man eher daran denken sich für ein HVO Auto einzusetzten und nach sponsoren zu suchen. viele first responder haben es so geschafft auch prekärer finanzlage der gemeinde ein auto zu bekommen.
    in bezug auf seg einsätze: hier bleibt immer zeit rechtzeitig zur wache zu kommen. übertriebene anfahrten gefährden mehr andere als es im endeffekt, den leuten an der einsatzstelle hilft. die zeit die ihr durch riskante manöver rausholt ist so minimal, dass es sich einfach nicht lohnt....

    das ist MEINE meinung zu dem Thema und so ähnlich sieht bei uns auch die meinung dazu aus.
    jeder der aggressiv auf diesen thread reagiert, bweist eigentlich nur dass er sich auf die eitelkeit getreten führt, denn jeder erfahrene und besonnene wird meine aspekte mindestens verstehen können.

    also im firedlichen sinne,

    jan

  10. #85
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    102
    Falls du auf dass da oben von mir zielst. Er war ein Dummschwätzer.

    Ich gebe dir mit deiner Meinung Recht. Aber ich finde dass z.B. Rettungsdienstler (SEG) die gleichen Sonderrechte wie Feuerwehrler haben sollten. Die dürfen mit z.B. 60-70Kmh zum Gerätehaus fahren. Wir nicht. Wenn sie einen Unfall bauen egal ob sie schuld sind. Der Schaden wird vom Staat bezahlt. ( OK alles zahlen sie auch nicht, aber fast). Jedoch die SEGler und Co. die müssen schön brav 50 Fahren. Und wenn was passiert sind sie voll haftbar. Toll.

    Zu den Dachaufsetzern: Dass kann jeder machen wie er will aber bringen tut es nichts. Wenn ich gelegentlich Einsätze unter Blau mit Horn fahre sehe ich dass selbst da die Leute schon nichts wissen was sie tun solln. Also was meint Ihr was sie tun wenn ein Privat PKW mit Dachaufsetzer kommt.
    Hast du Minimax zuhaus. Bricht bei dir kein Feuer aus...

    ... doch Minimax ist ein großer mist, wenn du nicht zuhause bist.

  11. #86
    Registriert seit
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    807
    Original geschrieben von Pinselmaster
    Wenn sie einen Unfall bauen egal ob sie schuld sind. Der Schaden wird vom Staat bezahlt. ( OK alles zahlen sie auch nicht, aber fast).
    Interessant. Da wurde uns im Grundlehrgang aber was anderes erzählt. Überall, wo du dich nachweislich nicht nach Regel verhalten hast, zahlen FUK und KSA(der im übrigen von der Gemeinde getragen wird)nicht. Zumindest wurde uns das erzählt :D

  12. #87
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    Hallo!

    §35 Sonderrechte

    "(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

    >unberührt davon gilt dennoch:

    "(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden."

    >Folglich gilt daher die gleiche Vorgehensweise für die SEG-Helfer wie bei den FW!

    "(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

    >Heißt ganz klar, das der Fahrer der Sonderrechte in Anspruch nimmt, bei nachgewiesener Unaufmerksamkeit in vollem Umfang zu belangen ist!

    Und nochmal : Warum wird denn Sonderrecht und/oder Wegerecht immer mit schnell fahren oder rasen gleich gestellt??

    Zum Thema, es geht doch nur dadrum ob bzw. wie Helfer mit ihrem Privat-PKW sicherer gekennzeichnet werden können, um die ihnen zustehenden " Sonderrechte " anderen Verkehrsteilnehmern deutlich zumachen!!

    Und nicht, um ein möglichkeit zuschaffen schneller fahren zu können oder zu dürfen !!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  13. #88
    hatman Gast

    Dummschwätzer hin oder her...

    Original geschrieben von Pinselmaster
    (...) Rettungsgott (...)
    Beileibe nicht. Aber eigentlich ganz nett, von einem - doch wohl mit weitaus mehr Erfahrung gesegnetem - Kollegen so genannt zu werden...

    Aber teile mir deine persönliche Meinung das nächste Mal doch einfach per PN mit, muss ja nicht jeder wissen, auf welchem Niveau du deine Beiträge verfasst.

    MfG
    Markus

    P.S.: Ein Beleg für meine Qualifikation als "Dummschwätzer" wäre übrigens nicht schlecht. Kannst du mir da vielleicht ein Zertifikat ausstellen?

  14. #89
    Registriert seit
    20.07.2002
    Beiträge
    294

    sonderrecht seg

    es gibt keine sonderrechte für private seg ler die mit dem privaten PKW auf der anfahrt zum gerätehaus sind!sonderrecht ist für feuerwehr und katastrophenschutz personengebunden das heisst auch auf der anfahrt mit dem privaten PKW geniesst der FW mann sonderrecht, sonderrechte für den rettungsdienst oder seg gibt es nur für fahrzeuge, steht doch so im gesetz!lest doch erstmal das gesetz richtig durch und schreibt dann!

    peter

  15. #90
    hatman Gast

    Auslegungssache!

    Hallo Peter,

    Es ist eigentlich auch bei der Feuerwehr reine Auslegungssache. In dem Sinne ist ein "Feuerwehrler" nicht unbedingt gleich die "Feuerwehr". Sprich, der allgemeine "Feuerwehrler" hat genauso wenig Sonderrechte wie sonst jemand auf der Anfahrt zum Gerätehaus! Es wird immer auf den Richter ankommen -vielleicht ist der ja gerade Feuerwehrhasser und Rotkreuzliebhaber - da hat man schon einiges erlebt in DE.

    Aber wie heißt es so schön: "2 Juristen, 3 Meinungen."

    MfG
    Markus

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