Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
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Ergebnis 136 bis 150 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

  1. #136
    Registriert seit
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    Nein

    HvO Darf blos vom BRK/DRK und alles was dazu gehört (Wasserwacht/Bergwacht) verwendet werden.

    Wie es bei First Responder ist weis ich net aber denk ich mal darf jeder her nehmen, kommt ja aus den USA.

  2. #137
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    Zitat Zitat von Green Beret Beitrag anzeigen
    Nein

    HvO Darf blos vom BRK/DRK und alles was dazu gehört (Wasserwacht/Bergwacht) verwendet werden.

    Wie es bei First Responder ist weis ich net aber denk ich mal darf jeder her nehmen, kommt ja aus den USA.
    Mhhh... also auf Wikipedia steht zumindest schonmal nix dazu:

    In Deutschland wurde der Begriff First Responder zunächst meist nur von Feuerwehren verwendet. Inzwischen ist er jedoch auch bei Hilfsorganisationen weit verbreitet, dort wird jedoch auch der deutschsprachige Begriff Helfer vor Ort oder Notfallhilfe benutzt. Die Bedeutung ist synonym. Es gibt auch die Bezeichnung "Sanitäter vor Ort" (SanvO oder SvO). Hiermit soll deutlich gemacht werden, dass das eingesetzte Personal eine geregelte Ausbildung absolviert hat und die Hilfeleistungen ein Niveau deutlich oberhalb der Laienhilfe erreichen (das ist bei den anderen Bezeichnungen auch so, nur steckt es nicht im Begriff).


    Also wenn möglich, bitte eine Quelle nennen :)

    MfG Fabsi

  3. #138
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.255
    Wie schon geschrieben ...
    Du könntest dich zwar auf den rechtfertigenden Notstand berufen, wenn du weißt da liegt jemand hinter der Türe und schmeißt die Fensterscheibe ein, aber du kannst dich nicht darauf berufen, ich wollte jemand zu Hilfe eilen und gefährdest eventuell jemand anderes im Strassenverkehr.

    Zusätzlich MUSS es ZWINGEND das geringste Mittel sein.
    Sozusagen, wenn in deinem Ort ein Arzt vorhanden ist müßte erstmal der alarmiert werden, bevor du als HvO Sonderrechte in Anspruch nehmen kannst um schneller ins Nachbardorf zu gelangen. Und und und ...
    Und solchen Überprüfungen müssen deine Rechtfertigungsgründe alle standhalten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #139
    Registriert seit
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    767
    Ist jetzt keine offziele seite vom BRK/DRK, steht aber auch was......

    http://www.hvo-scheuring.de/2,0,ueber-uns,index,0.html

  5. #140
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    987
    Was ist das denn wieder für eine Umfrage ?
    Das Gesetz gibt doch die Antwort vor !
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  6. #141
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    1.) Diese Umfrage ist 6 Jahre alt und schon eine Weile abgeschlossen.
    2.) Deswegen wird hier ja auch schon seit 140 Beiträge drüber diskutiert, weil alles so klar ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #142
    Pflonk Gast
    War drauf und dran, schon wieder zu antworten, aber ich geb dir Recht Mr. Blaulicht, es muss eigentlich nicht mehr weiterdiskutiert werden :)

    Jeder legt sich seine Rechte anders aus, aber das ist ja nicht nur hier so, iss ja überall so :D
    Zu entscheiden hat darüber letztendlich ein Richter.

    Solange niemand zu Schaden kommt und man hilfe leistet (FFW, HvO, etc.) gibts da vermutlich auch keine Probleme. Und bei meiner Argumentation, mit der ich mich auf §34 StGB berufe ist ja mit eingeschlossen:
    Das Mittel muss angemessen sein.

    Ein VU kommt dabei nicht in Frage. Klingt doof, wer plant das schon? :D
    Dennoch: Ich fahre so, dass nichts passiert. Wenn ich riskanter Fahre ist das bereits nicht mehr "angemessen".

    Und letztlich gehts ja gar nicht ums fahren, sondern ums helfen, was im Vordergrund steht. Das Fahren ist nur Mittel zum Zweck. Der Grund warum so heftig diskutiert wird und warum so viele Leute sich sonstwelche Signalanlagen fest ins Auto bauen (LED-Sonnenblende etc.) ist ja nur der, dass einfach viele das Fahren an erster Stelle sehn, Spaß dran haben, mal rumheizen zu dürfen. (oder auch nicht ;) )
    Wem das wichtiger ist, als die Aufgabe, die er erfüllt (sowohl HvO als auch FFW), ist an für sich fehl am platz...

    Gruß Pflonk :)

  8. #143
    Coach-Driver Gast
    Zitat Zitat von vogel26 Beitrag anzeigen
    moin!
    @HvO-19222:

    ich glaube du meinst wegerechte. denn die kriegste ja nur wenn du blaues blinklicht und einsatzhorn einschaltest. sonderrechte hast du ja, wie firewarrior schon festgestellt hat. nur ist es halt schwer, den anderen verkehrsteilnehmern zu zeigen, das du sonderrechte in anspruch nehmen willst. ich persönlich bin gegen den einbau von verdeckten sosi-anlagen im privat-pkw. die gefahr des mißbrauchs ist dabei einfach zu groß. außerdem habe ich gehört, das die versicherungen für solche autos auf 200% steigen solen. und diese mehrkosten will ja auch keiner tragen;-)

    gruß paul
    Nur mal zur Info: Sondersignalanlage für Privat-PKW gibt es schon; ist aber an bestimmte Auflagen gebunden: Man muss zunächst mal berechtigt sein, diese zu nutzen. Ich habe eine solche als OrgL und musste mir dies auch von der zuständigen Regierung genehmigen lassen (Regierung, nicht Stadt- o. Gemeindeverwaltung). Desweiteren muss die Versicherung informiert sein, dass es sich um ein Fahrzeug mit Sondersignal handelt. Hier reagieren die Versicherungen unterschiedlich. Ich muss KEINE höheren Beiträge zahlen. Ausserdem muss sichergestellt sein, dass ein anderer Nutzer des Fahrzeugs (z.B. Ehefrau) die Anlage nicht benutzen kann (z.B. durch ein zusätzliches Schloss), was Sie aber ohnehin nicht tun würde. Die Anlage muss vom Fahrzeug-Hersteller freigeben sein und wird auch in die Papiere eingetragen. Also einfach mal ein Blaulicht aufs Dach und irgendeine Tröte in Betrieb nehmen geht hier nicht, man gefährdet sogar seinen Versicherungsschutz, wenn die Anlage nicht vom Hersteller und vom Fahrzeugbauer freigeben ist. Meine wurde ab Werk eingebaut mit allen notwendigen Prüfungen.

    Ihr seht, da gibt es schon Einiges zu beachten!

  9. #144
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    Jetzt wäre noch interessant zu wissen, aus welchem Bundesland Du kommst.

  10. #145
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    5.255
    So die LFS BW hat anscheinend mit dem IM von BaWü ein Schreiben rausgegeben das Feuerwehrmännern grundsätzlich die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Privat PKW
    "VERBIETET".

    http://lfs-bw.de/servlet/PB/show/129...eug%DCbung.pdf
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #146
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    Das ist ja "höchstinteressant". Den BaWÜ-Feuerwehrleuten wird zusammengefasst demnach davon abgeraten, im Halteverbot zu parken, weil sie dieses Sonderrecht nicht mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn kenntlich machen können...

    Von einer LFS hätte ich etwas mehr Differenzierung erwartet, nicht diese offensichtliche bloße Fixierung auf Geschwindigkeits- und Vorfahrtsverstöße. Und den Unterschied Sonderrecht <-> Wegerecht könnte man ruhig auch etwas deutlicher (und richtiger) darstellen.

  12. #147
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    Sonderrecht mit Privat PKW

    Hi ertsmal
    wie sieht es eigendlich aus mit Sonderrecht für Privat PKWs wenn ich von Zuhause zur Wache fahr

    Habe ich in dem Falle Sonderrecht
    THX im vorraus

  13. #148
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    BL?
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  14. #149
    Registriert seit
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    467
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
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    geht das nu wieder los, dumme Fragen, blöde Antworten.
    Mal sehen was es dazu jetzt neues gibt

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  15. #150
    Registriert seit
    10.11.2008
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    13
    da kam ich auf einen beitrag dem ich nicht viele entnehemen konnte
    komme aus sachsen aber die stvo ist doch bundeseintheitlich

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