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Thema: "Sicherheitsdienst" mit SoSi

  1. #16
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    (4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig.

    StVZO §70 Ausnahmen

    Meiner Meinung nach kannste die auslachen wenn die mit SoSi kommen.Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die sowas genehmigt bekommen.Und falls sie doch mit SoSi fahren wärs bestimmt ne Nötigung.

    Gruß firefighteropp

  2. #17
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    SoSi heißt in diesem Fall nur Kennleuchte, da mir Fahrzeuge, welche nur mit Blaulicht als einziges Sondersignal fahren sowieso am Allerwertesten vorbeigehen.
    Wenn aber der Fahrer meint, er dürfte deswegen schneller fahren und Abstände nicht einhalten zu müssen, ist das definitiv Nötigung (wurde auch schon festgestellt).
    Es geht hier aber nicht um Nötigung, sondern um generelles Vorhandensein der Anlage.
    Außerdem ist mir der Paragraphendschungel sehr wohl bekannt und muss nicht ein jedem 3. Beitrag wiederholt werden.
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  3. #18
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    Nach der StVZO würde schon die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für eine SoSi-Anlage bestehen. Nach § 70 (1) Nr. 1 StVZO kann die zuständige höhere Verwaltungsbehörde eine Ausnahme von § 52 StVZO (Blaulicht) erteilen.

    ANGENOMMEN der komische Sicherheitsdienst hätte so eine Ausnahmegenehmigung könnte er unter Verwendung von Blaulicht und Martinshorn WEGERECHT in Anspruch nehmen. Aber kein Sonderrecht aus § 35 StVO. Die Folge von seinem Wegerecht ist, dass jeder VT freie Bahn zu schaffen hat. Punkt. Ob dir das als VT passt oder nicht oder du anzweifelst, dass der rechtmäßig mit SoSi fährt, ist egal. Du musst Platz machen, auch wenn derjenige das SoSi rechtswidrig verwendet. Anderfalls begehst du eine Owi, weil du nicht Platz gemacht hast. Also immer schön auf die Seite gehen wenn die bekloppten mit Blau kommen ;-)
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  4. #19
    maynardkeenan Gast
    was mir zu dem thema einfällt:

    Auf einer Tanke aufm Weg in den Snowboard-urlaub hab ich im Laden ein Blaulicht mit anschluss zum Zigarettenanzünder gesehen ... für 10 Euro zu haben. War wahrscheinlich so ein Gag atrikel. Aber trotzdem war es ein funktionstüchtiges Gerät, haben extra gefragt.
    Hab mich schon schwer gewundert warum die sowas verkaufen . Ist das für die nicht rechtswidrig? Da kann sich das ja jeder idiot mal so eben ein Blaulicht holen in dem Glauben das er dann gegen alle StVO Regeln über die Autobahn heizen kann.

    mfg
    gfm

  5. #20
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    re

    Nein es ist nicht rechtswidrig! Jeder kann die ja auch so kaufen, egal ob an der Tankstelle an de BAB oder im Shop im www oder bei Ebay....
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  6. #21
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    Habe ich nicht schon oben erwähnt, dass es in dieser Diskussion nicht ums MARTINSHORN geht sondern ums BLAULICHT?

    Und Fahrzeuge, welche nur mit blauer Kennleuchte fahren ignoriere ich generell, da sie kein Wegerecht besitzen..........................
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
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  7. #22
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    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Und Fahrzeuge, welche nur mit blauer Kennleuchte fahren ignoriere ich generell, da sie kein Wegerecht besitzen..........................
    Und das ist genau die Antwort, warum hier im Forum immer wieder über Sonder- und Wegerechte diskutiert werden muss. Weil niemand seinen Verstand einschaltet und nur stur nach Paragraphen lebt.
    Was machst Du denn zum Beispiel auf einer Intensivverlegung, wenn die Pressluft nach zwei Stunden einfach den Geist aufgibt? Da muss es halt auch mal nur mit Blaulicht gehen.
    Oder nachts am Altenheim vorbei? Klar MUSS man mit Ton fahren, aber man kann ja auch etwas Rücksicht nehmen...

    Naja, reitet Ihr weiter auf Euren Gesetzestexten rum.

    Was natürlich nicht heißern soll, dass ich es gut finde, dass Hinz und Kunz mit Signal durch die Gegend fahren dürfen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #23
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Was machst Du denn zum Beispiel auf einer Intensivverlegung, wenn die Pressluft nach zwei Stunden einfach den Geist aufgibt? Da muss es halt auch mal nur mit Blaulicht gehen.
    Na dann bestellt ich mir per Funk ein NEF oder lass die Pol mich begleiten ;)

    Denn sicher ist eben sicher... und gibt ja noch genug, die wie schon erwähnt dann nicht platz machen...

    Aber ich versteh schon was du meinst :)

    MfG Fabsi

  9. #24
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    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Habe ich nicht schon oben erwähnt, dass es in dieser Diskussion nicht ums MARTINSHORN geht sondern ums BLAULICHT?

    Und Fahrzeuge, welche nur mit blauer Kennleuchte fahren ignoriere ich generell, da sie kein Wegerecht besitzen..........................
    § 38 StVo
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Man beachte das "bei Einsatzfahrten".

    Gruß firefighteropp

  10. #25
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    § 38 StVo
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Man beachte das "bei Einsatzfahrten".

    Gruß firefighteropp

    Ja, früher "MUSSTE" auf Einsatzfahrten das Horn rein rechtlich gesehen ständig laufen, davon sind sie abgekommen, nichts desto trotz brauchst du kein Platz zu machen wenn "nur" das Blaulicht an ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #26
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    Ich verstehe das so das wenn nur das Blaulicht an ist auch Platz zu machen ist.Ich persönlich hab es immer so gemacht und werde es weiterhin so machen.Das Problem ist nur das es mal passieren kann das 3 Minuten die Pol hinter einem her fährt ohne das man etwas merkt.

    Gruß firefighteropp

  12. #27
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    Das Problem ist nur das es mal passieren kann das 3 Minuten die Pol hinter einem her fährt ohne das man etwas merkt.
    Naja deswegen sollte man in kurzen regelmäßigen Abständen in den Rückspiegel schauen. Nichts destotrotz braucht man eben genau deswegen, weil man es nicht mitbekommen kann nicht freie Bahn schaffen.
    Deswegen steht auch klipp und klar geschrieben.

    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, ....
    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    Blaues Blinklicht alleine ordnet gar nix an, es soll nur hinweisend wirken.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #28
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    Blaulicht allein, das ist klar, gibt dir nur Warnrecht und kein Wegerecht.

    Sollte der Sicherheitsdienst eine Blaulichtgenehmigung haben, dürfte er auch Martinshorn haben dürfen, weil alle Fahrzeuge, die mit Blaulicht ausgerüstet sind auch akustisches Sondersignal haben dürfen.

    Naja, jedenfalls bin ich der Meinung, dass ein Sicherheitsdienst kein Blaulicht braucht. Für was auch? Zeitlich dringende Einsätze ist Sache der Polizei, zumal die Sicherheitsfuzis ausser den Jedermannrechten keinerlei Eingriffsbefugnis hat. Auf Grund dessen gehe ich mal davon aus, dass dieser Betrieb seine Blaulichter illegal hat. Hoffentlich haben den Betrieb bald am Wickel.

    In dem Sinne... Schönen Sonntag!
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  14. #29
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    Zitat Zitat von Alex22
    Blaues Blinklicht alleine ordnet gar nix an, es soll nur hinweisend wirken.
    Jo, so steht das im Gesetzestext.

    Aber als ich vor einem Jahr meinen LKW-Führerschein gemacht hab, stand in den Fragebögen ne Frage drin:

    "Hinter Ihnen taucht ein Fahrzeug mit Blaulicht, aber OHNE Signalhorn auf. Was müssen Sie tun?"

    Und die richtige Antwort war, das man halt Platz machen soll und so, also wie §38 halt...

  15. #30
    maynardkeenan Gast
    also ich für meinen Teil mache IMMER Platz wenn auch NUR blaues Blinklicht hinter mir auftaucht.

    Im Fahrschullernbuch steht : Blaues Blinklicht warnt vor : Unfallstellen, Einsatzstellen, Einsatzfahrten, der Annäherung eines geschlossenen Verbandes.

    Ich finde es auch überflüssig diese sicherheitsfahrzeuge mit SoSi auszurüsten.
    Fände es eher sinnvoll wenn die Sich über Funk mit Polizei oder BOS verständigen könnten.

    mfg
    Richard

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