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Thema: Zugehörigkeit LNA

  1. #1
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    Zugehörigkeit LNA

    Gehört der LNA in Bereitschaft ( also nicht im regulären Notarztdienst ) dem Rettungsdienst oder dem KatS an?

  2. #2
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    die wichtigste frage

    welches bundesland?

  3. #3
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    nrw

  4. #4
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    Bei uns gehört er meines Wissens dem Rettungsdienst an. Er kommt ja nicht nur erst bei Großschadenslagen raus.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  5. #5
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    Zitat Zitat von tower911
    Bei uns gehört er meines Wissens dem Rettungsdienst an. Er kommt ja nicht nur erst bei Großschadenslagen raus.
    ja... Aber auch meistens nur, wenn andere NAs belegt sind oder eine längere Verlegung ansteht. Mhhhhh

  6. #6
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    er ist bei uns in den Rettungsdienst eingebunden bei grossschadenslagen ab 4 Verletzte und sowas.

  7. #7
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    Zitat Zitat von hänschenklein
    ja... Aber auch meistens nur, wenn andere NAs belegt sind oder eine längere Verlegung ansteht. Mhhhhh

    naja, wenn er als LNA zur Einsatzstelle kommen muss, sind andere NA´s zwangläufig belegt, weil sie im selben Einsatz gebunden sind *g

    längere Verlegungen werden hier nicht vom LNA gemacht *g
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  8. #8
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    nadann^^ naja wenn NA1 und NA2 in 2 verschiedenen einsätzen sind und NA3 und NA4 von der Nachbarstadt auch grad nicht frei sind fährt der LNA aber auch mal als einzigster NA zur e-stelle :D

  9. #9
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    Also wenn bei uns mal der Fall eintrifft, das kein NA greifbar ist, kommt Christoph geflogen mit NA drin. Und wenn der auch nicht kann, kommt ein NA aus Nachbarkreis. Das der LNA als einziger NA zu einem Einsatz gefahren ist, ist bei uns noch nie vorgekommen.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  10. #10
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    Moin moin,

    in BaWü werden LNAs auf Antrag von der Stadt bestellt. Der LNA geht gemäß Rettungsdienstgesetz nur bei Großschadenslagen in den Einsatz.
    Sollte es jetzt aber vorkommen, dass alle regulären Notärzte im Einsatz ist, kann man in aller Regel den LNA als "Hintergrund-Notarzt" piepsen.
    Korrekterweise darf er dann aber nicht als LNA angesprochen werden und sich nicht so kennzeichnen.
    Beispiel von hier:
    Dr. xxx aus Heidelberg: Rufname für Notarzteinsätze: 2/79-X. Geht der Arzt als LNA in den Einsatz, heißt er RN-4.

    Bevor Fragen kommen: "79" steht für anderweitige, nicht näher Bezeichnete Fahrzeuge und wird hier im Zusammenhang mit den Fahrzeugen der LNAs eingesetzt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
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    Zitat Zitat von hänschenklein
    Gehört der LNA in Bereitschaft ( also nicht im regulären Notarztdienst ) dem Rettungsdienst oder dem KatS an?
    RettG NW: § 7 Einrichtungen des Rettungsdienstes - Absatz (3)

    -> Teil des Rettungsdienstes

    [Edit]
    Bei uns wird der LNA auch tatsächlich vor der Haustür abgeholt, sofern er kein geeignetes Fahrzeug mit SOSI-Ausstattung hat.
    Geändert von Buebchen (29.01.2007 um 18:17 Uhr)

  12. #12
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Dr. xxx aus Heidelberg: Rufname für Notarzteinsätze: 2/79-X. Geht der Arzt als LNA in den Einsatz, heißt er RN-4.
    Ist das der mit dem NEF vor der Arztpraxis... die suchen übrigens RAs
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  13. #13
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    Der LNA ist im Einsatz (zumindest in BW) vertreter der Kommune, somit hat er Exekutive Gewalt. Somit kann es gar nicht zur Frage kommen ob RD oder KatS, das sind zwei Paar Stiefel! Er steht dazwischen und koordiniert und leitet.

  14. #14
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    das scheint wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  15. #15
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    Servus!

    Für Bayern: BayRDG Art. 21 Abs. 3 Satz 1:
    Zitat Zitat von BayRDG
    Der Rettungszweckverband bestellt Leitende Notärzte und organisiert in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns deren Einsatz bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker.
    Wichtig in diesem Zusammenhang auch Art. 18 Abs. 2:
    Zitat Zitat von BayRDG
    Die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden, die zu einem Rettungsdienstbereich gehören, bilden einen Rettungszweckverband. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für den Rettungszweckverband die Bestimmungen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit entsprechend. Umfasst ein Rettungsdienstbereich nur das Gebiet eines Landkreises oder kreisfreien Gemeinde, so finden die für den Rettungszweckverband geltenden Bestimmungen dieses Gesetzes sinngemäß Anwendung.
    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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