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Thema: Scanner betreiben legal mit AFu-Zeugnis?

  1. #1
    Albert Gast

    Scanner betreiben legal mit AFu-Zeugnis?

    Hallo Forum!

    Ich habe heute noch schnell vor der Umstellung am 01.02.2007 auf die neue Prüfungsordnung meinen Klasse E gemacht. Zeugnis und Rufzeichen hab ich schon bekommen. Hab da mal eine Frage:
    Kann ich ab sofort einen betriebsbereiten Scanner offen im Auto und exterener Antenne mitführen, der alle Bänder abhören kann? Oder darf der Scanner z.B. kein 4m Band haben? Dass man diese Frequenzen nicht hören darf ist mir klar aber es geht mir um die Tatsache, dass es rein theoretisch möglich wäre mit einem Knopfdruck. Was sagt die Polizei wenn man angehalten wird?

  2. #2
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    Jeder, auch ohne Afu-Zeugnis, darf einen betriebsbereiten Scanner im Auto haben. Der Besitz eines solchen ist ja nicht verboten.

    Nur darf u.a. keine BOS-Frequenz drauf sein, das gilt dann aber für dich mit Zeugnis genauso wie für jemand ohne Zeugnis (wie z.B. mich ;-)

    Mit "drauf" mein ich eingespeichert, und nicht die Tatsache, dass er einen solchen Kanal empfangen kann. Nur wenn du feststellst, dass du einen BOS-Kanal eingespeichert hast, musst du den natürlich sofort löschen!

  3. #3
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    Meines Erachtens kannst du einen Scanner dabei haben, wann und wo du willst.
    Nur dass du die Kiste nicht auf dem 4m Band laufen lassen darfst, ist klar.
    Du kannst ja AFu damit abhören (wenn der das Band beherrscht).
    Blöd kommts halt, wenn du grad den Polizeifunk laufen hast oder der Polizist dich bittet, einzuschalten und seinen Kollegen Wurstsemmelbestellungen entgegennehmen hört...
    Fazit: Dabei haben ja - BOS laufen lassen nein!

    edit: War einer schneller ;)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Albert
    Hallo Forum!

    Ich habe heute noch schnell vor der Umstellung am 01.02.2007 auf die neue Prüfungsordnung meinen Klasse E gemacht. Zeugnis und Rufzeichen hab ich schon bekommen. Hab da mal eine Frage:
    Herzlichen Glückwunsch zur bestandenden Prüfung!

    Zitat Zitat von Albert
    Kann ich ab sofort einen betriebsbereiten Scanner offen im Auto und exterener Antenne mitführen, der alle Bänder abhören kann? Oder darf der Scanner z.B. kein 4m Band haben? Dass man diese Frequenzen nicht hören darf ist mir klar aber es geht mir um die Tatsache, dass es rein theoretisch möglich wäre mit einem Knopfdruck. Was sagt die Polizei wenn man angehalten wird?
    Also wie die Vorredner schon sagen das ist besitzen eines Scanners jedem hier in Deutschland erlaubt, solange: dieser mindestens ein Radioband empfangen kann, und es muss das "CE" Zeichen besitzen.

    Da du ja deine Afu-Lizenz gemacht hast, egal ob jetzt E oder A wirst du auch gelernt haben, wie du mit Nachhrichten umzugehen hast die nicht an dich gerichtet sind. Und wenn du eine Frequenz eingeproggt hast, dann kannst du keinem erzählen, das du diese beim Scannen gefunden hast. Auch müsstest du als Amateurfunker die Frequenzen grob im Kopf haben, auf denen du Betrieb machen darfst und auf welchen nicht, und natürlich auf welchen du hören darfst und auf welchen nicht.


    Mfg
    Chris

  5. #5
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    Ich denke mal bei dir ist es sogar noch schlimmer wenn du beim durchscannen des BOS Bandes erwischt wirst. Einem Laien nachweisen das er wußte wasda drauf gefunkt wird wenn er das Band scannt wird schwer, einem mit AFU Lizenz denke ich mal is da doch eher ein Vorsatz schon nachzuweisen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    Albert Gast
    Schonmal vielen Dank für die Antworten!!!

    Ich hätte da aber noch eine Anmerkung zu dem Posting von Chr881986:
    Er schreibt:
    ...dieser mindestens ein Radioband empfangen kann, und es muss das "CE" Zeichen besitzen.
    Also das CE-Zeichen ist keine Vorraussetzung um einen Scanner benutzen zu dürfen. Mit AFu-Zeugnis darf man sich alle Geräte selber bauen, bzw. handelsübliche Geräte komplett verändern, weil der Amateurfunk dem Gesetz nach experimentaler Funk ist. Natürlich ist man dazu verpflichtet, dass die Geräte innerhalb gewisser Normen arbeiten, aber man muss dies nicht nachweisen. Insofern ist ein CE-Zeichen nicht notwendig.

    Ich glaube Du verwechselst das mit den neuen FreeNet-Frequenzen. Die sind für "jedermann" freigegeben sofern das Gerät nicht mehr als 500 mW hat und CE geprüft ist.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Albert
    Schonmal vielen Dank für die Antworten!!!

    Ich hätte da aber noch eine Anmerkung zu dem Posting von Chr881986:
    Er schreibt:


    Also das CE-Zeichen ist keine Vorraussetzung um einen Scanner benutzen zu dürfen. Mit AFu-Zeugnis darf man sich alle Geräte selber bauen, bzw. handelsübliche Geräte komplett verändern, weil der Amateurfunk dem Gesetz nach experimentaler Funk ist. Natürlich ist man dazu verpflichtet, dass die Geräte innerhalb gewisser Normen arbeiten, aber man muss dies nicht nachweisen. Insofern ist ein CE-Zeichen nicht notwendig.

    Ich glaube Du verwechselst das mit den neuen FreeNet-Frequenzen. Die sind für "jedermann" freigegeben sofern das Gerät nicht mehr als 500 mW hat und CE geprüft ist.

    Hallo Albert,

    nein ich habe dort nichts verwechselt mit Freenet! Muss dir aber recht geben das das CE-Zeichen nicht vorhanden sein muss wenn man Amateurfunker ist.
    Hab das beim schreiben vergessen das du ja die Afu-Lizenz hast :-)

    Mfg
    Chris

  8. #8
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    Hallo

    als Funkamateur bist du berechtigt Funkgeräte zu bauen.In diesem Falle wird einem Funkamateur auch nahegelegt Frequenzbänder abzuhören, ob man evtl. auf diesen Bändern mit seinen Selbstbau TRX Störungen verursacht. Daher kann Dir keiner an den Karren Fahren, wenn Du Afu Selbstbaugerät betreibst und nebenbei evtl 4m laufen hast. Denn durch Harmonische könntest du ja Störungen auf dem 4m Band machen. Hast Du aber ein kommerzielles Gerät wie Icom Yaesu Kenwood usw. an Bord wird es schwer sein z.B. der Polizei dies Glaubhaft zu machen, das dies ein Selbstbau TRX ist.

    vy 73 Christian DO1ICS
    Notfunk Distrikt Baden

  9. #9
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Notfunk BaWü
    Hallo

    als Funkamateur bist du berechtigt Funkgeräte zu bauen.In diesem Falle wird einem Funkamateur auch nahegelegt Frequenzbänder abzuhören, ob man evtl. auf diesen Bändern mit seinen Selbstbau TRX Störungen verursacht. Daher kann Dir keiner an den Karren Fahren, wenn Du Afu Selbstbaugerät betreibst und nebenbei evtl 4m laufen hast. TRX ist.
    vy 73 Christian DO1ICS
    Notfunk Distrikt Baden
    Na ja,
    solange die Frequenzen nicht abgespeichert sind...
    Wenn natürlich die örtlichen POL - FW - und RD Kanäle im speicher abgelegt sind, sieht die Sache schon wieder anders aus.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  10. #10
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    Zitat Zitat von Ebi
    Na ja,
    solange die Frequenzen nicht abgespeichert sind...
    Wenn natürlich die örtlichen POL - FW - und RD Kanäle im speicher abgelegt sind, sieht die Sache schon wieder anders aus.
    mfg
    e.
    Also ich sehe darin keine Probleme wenn die Frequenzen gespeichert sind. DU kannst auch zu Hause einen Selbstbau TRX Betreiben. Und damit Du die Frequenzen nichht immer suchen musst, die Du stören könntest, gibt es da keine Bedenken von meiner Seite aus.

  11. #11
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Notfunk BaWü
    Also ich sehe darin keine Probleme wenn die Frequenzen gespeichert sind. DU kannst auch zu Hause einen Selbstbau TRX Betreiben. Und damit Du die Frequenzen nichht immer suchen musst, die Du stören könntest,
    gibt es da keine Bedenken von meiner Seite aus.
    Von deiner Seite aus :-)
    Aber die deutschen Richter sehen das etwas anders...
    ---------
    Leitsätze

    1.) Die Strafvorschrift des § 95 TKG entspricht dem aus Art. 103 Abs. 2 GG abgeleiteten Bestimmtheitsgebot.
    2.) Strafbares Abhören liegt dann vor, wenn der Empfänger Nachrichten eines Polizeifunks mithört, nachdem er eine ihm bereits als Polizeifunk bekannte Frequenz eingestellt oder aber beim Suchlauf den Sender als Polizeifunk erkannt und ihn auf dem Scanner fixiert hat.
    3.) Die Zuweisung bestimmter Frequenzen bzw. die CE-Kennzeichnung des Empfangsgeräts haben keinen Einfluß auf die Strafbarkeit des Abhörens von Nachrichten des Polizeifunks
    ----------
    Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 09.02.99 (4 St RR 7/99)
    e.
    Geändert von Ebi (26.01.2007 um 13:26 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  12. #12
    Registriert seit
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    Natürlich kann man alles schlecht machen. Aber natürlich kann man auch dran kommen wenn man als Funkamateur SelbstbauTRX Frequenzen des BOS stört, dadurch evtl keine Alarmierung der Hilsfmittel möglich ist. Und dann. Dann siehts genauso blöd aus für dich.

  13. #13
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Notfunk BaWü
    Natürlich kann man alles schlecht machen. Aber natürlich kann man auch dran kommen wenn man als Funkamateur SelbstbauTRX Frequenzen des BOS stört, dadurch evtl keine Alarmierung der Hilsfmittel möglich ist. Und dann. Dann siehts genauso blöd aus für dich.
    Wo mache ich denn hier was schlecht ?
    Das ist die Rechtsauffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

    Ich halte es nur für gefährlich zu sagen: Ich als Funkamateur darf das....
    Das ist einfach nicht wahr.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

  14. #14
    Registriert seit
    23.07.2006
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    51
    Andere Frage.
    Bist Du Funkamateur?
    Wenn ja solltest Du wissen das man die evtl störbaren Frequenzen die durch einen Selbstbau TRX gestört werden könnten abhören soll. So hab ichs mal gelernt.

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Notfunk BaWü
    Andere Frage.
    Bist Du Funkamateur?
    Wenn ja solltest Du wissen das man die evtl störbaren Frequenzen die durch einen Selbstbau TRX gestört werden könnten abhören soll. So hab ichs mal gelernt.
    Antwort ja... seit 1987.
    Aber du solltest dir mal die Bestimmungen, die auf deiner Urkunde sind durchlesen..
    e.
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

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