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Thema: Neues Feuerwehrgesetz

  1. #1
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    Neues Feuerwehrgesetz

    Hallo,
    habe gestern gehört, das es ein neues Feuerwehrgesetz gibt, bzw. geben soll oder so, laut Beckstein,

    http://www.bayern.de/Presse-Info/PM/...sterrat.html#1

    Was meint ihr dazu ist das ganze Sinvoll, gibts noch Verbesserungen??

  2. #2
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    Das ganze ist net schlecht

    Sehr sinnvoll sehe ich die Gründung der Zweckverbände

    Schlecht ist der Bestandsschutz für Wehren
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    Das ganze ist net schlecht

    Sehr sinnvoll sehe ich die Gründung der Zweckverbände

    Schlecht ist der Bestandsschutz für Wehren
    Da muss ich dir Recht geben, schlecht ist das ganze nur für die Vereine der kleineren Wehren.

    Aber aus "rettungstechnischer" und finanzieller Sicht sicher ein Schritt in die richtige Richtung.
    MfG
    Daniel
    __________________________________________________ __________________________________________

    ööhhhhm,.....
    Spiele

  4. #4
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    Du verstehst mich falsch

    Schlecht ist das man nicht einfach 3 Wehren zusammenlegen kann um die Effiziens zu steigern
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    stimmt,

    ich hätte halt vorher fertig lesen sollen.. ;-)

    Naja, es wird bestimmt Gemeinden geben, die
    Zitat Zitat von www.bayern.de
    "Zusammenschlüssen von Ortsfeuerwehren auf freiwilliger Basis"
    herbeiführen können.

    wenn du verstehst was ich meine.
    MfG
    Daniel
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    ööhhhhm,.....
    Spiele

  6. #6
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    Wobei ich denke das alleine die Zweckverbände viel leisten können

    Stichworte

    Sammelbeschaffung
    Vorhalt von Ersatzfahrzeugen
    Harmonisierung von Atemschutz und Funktechnik

    Schade das wir so was dolles nicht haben
    wir werden nur zu Gunsten der HIORGS bestohlen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    Zitat Zitat von hanibal
    Sammelbeschaffung
    Vorhalt von Ersatzfahrzeugen
    Harmonisierung von Atemschutz und Funktechnik
    mmmmhhh welch schöne Sachen,

    an sowas kannst ja jetzt bei uns gar nicht denken!!!!

    Da wurschtelt in der Hinsicht jeder für sich selbst,.....traurig aber war.
    Bei uns zumindest.

    gn8
    MfG
    Daniel
    __________________________________________________ __________________________________________

    ööhhhhm,.....
    Spiele

  8. #8
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    Also, habe mir den Artikel mal durchgelesen.
    Bin zu dem Schluss gekommen das es da bei uns (NRW) schon viel von umgesetzt hat. Es gibt z.B. schon die Mitgliedschaft in zwei Wehren. Festgelegte Hilfsfristen gibt es auch schon. Überörtliche Fahrzeugbeschffungen sind auch schon gelaufen.

    Zu dem Rest kann ich nicht so viel sagen, deswegen lass ich es.

    Das mit der Doppelmitgliedschaft finde ich sehr sinnvoll, da es allerorts Probleme mit der Tagesalarmstärke gibt.

    Gruß
    Reissdorf

  9. #9
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    Zitat Zitat von Reissdorf
    Also, habe mir den Artikel mal durchgelesen.
    Bin zu dem Schluss gekommen das es da bei uns (NRW) schon viel von umgesetzt hat. Es gibt z.B. schon die Mitgliedschaft in zwei Wehren. Festgelegte Hilfsfristen gibt es auch schon. Überörtliche Fahrzeugbeschffungen sind auch schon gelaufen.

    Zu dem Rest kann ich nicht so viel sagen, deswegen lass ich es.

    Das mit der Doppelmitgliedschaft finde ich sehr sinnvoll, da es allerorts Probleme mit der Tagesalarmstärke gibt.

    Gruß
    Reissdorf

    Die Hilfsfrist steht in Bayern in der Vollzugsordnung.
    Und das mit der überörtlichen Fahrzeugbeschaffung etc wird in Bayern auch schon gehandhabt steht auch schon im FwG.
    Nur das eben mit der Doppelmitgliedschaft nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nur das eben mit der Doppelmitgliedschaft nicht.
    Wird auch schon seit längeren gemacht. Ich bin selbst in 2 Feuerwehren tätig.

    Art. 6
    (2) Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 63. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden. Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden.
    Was mich Stört: Warum wird hier so Expliziet auf 2 Feuerwehren bestanden? Ich bin jetzt in einer kleinen Dorffeuerwehr, und in der dazugehörigen Stützpunktfeuerwehr.
    Jetzt hab ich vor in absehbarer Zeit umzuziehen (Ans andere Ende von Bayern). Dementsprechend müsste ich ja in einer FF austreten, um dort eintreten zu dürfen. Mit der Rechtlichen Grauzone, wie es bisher war, währe dies aus so ohne Probleme möglich gewesen.

    Hier übrigens mal ein Link auf das Neue: http://www.lfv-bayern.de/cms/service...wehrgesetz.pdf
    Rechtschreibfehler sind gewollt, und dienen der Allgemeinen Belustigung

  11. #11
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    Zitat Zitat von Iglheaz Beitrag anzeigen
    Was mich Stört: Warum wird hier so Expliziet auf 2 Feuerwehren bestanden?
    Weil das ganze - zumindest sehe ich das so - nur für den Fall geilt, dass man sowohl an seinem Wohnort als auch am Ort seiner Arbeitstelle bei der Feuerwehr ist. In diesem Fall kann es nämlich nicht zu einer Überscheidung und damit zum Interessenkonflikt kommen.
    In Deinem Fall ist das - glaube ich - allerdings gar nicht der Fall. Wenn Du umziehst, musst Du auf jeden Fall aus Deiner bisherigen Feuerwehr austreten, es sei denn, Dein Arbeitsplatz befindet sich noch dort.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #12
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    Soweit hast du schon recht. Aber mal angenommen, ich Würde jetzt zu den 2 Wehren, in denen ich schon bin noch in die an meinem Arbeitsplatz eintreten wollen. (Aus Arbeitstechnischen Gründen nicht möglich) Meine "beiden Heimatwehren" überschneiden sich so gut wie nie (1. Wehr ca 250 Einsätzt / Jahr, 2. Wehr ca 3 Einsätze/Jahr), und wenn doch, dan haben eben die Glück, bei denen ich näher dran bin. Und dies ist ja genau der Gedanke der zu diesem Gesetzesteil geführt hat.

    Währe ich jetzt Verwaltungsangestellter, dann würde aber ebendiese Situation (Kurze Ausrückzeit) auf 3 Wehren zutreffen.
    Was hat sich der Gesetzgeber also bei dieser Begrenzung gedacht? Normalerweise sollte er doch Froh über jeden sein, der bei einem Einsatz auch kommt.
    Rechtschreibfehler sind gewollt, und dienen der Allgemeinen Belustigung

  13. #13
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    Zitat Zitat von Iglheaz Beitrag anzeigen
    Jetzt hab ich vor in absehbarer Zeit umzuziehen (Ans andere Ende von Bayern).
    Da du ja wie du schreibst ans andere Ende von Bayern umziehst, ist es doch fraglich wie oft du noch an deinem jetztigen Wohnort sein wirst. Da stellt sich mir die Frage ob das noch so zweckmäßig ist. So könnte ja dann jemand der schon mal des öfteren umzieht in x Feuerwehren sein, weil es ja sein könnte das er auch noch mal an seinem alten Wohnort ist.

    Wenn du jetzt sagst, ja an meinem jetztigen Wohnort, werde ich aber auch in Zukunft oft sein, weil......, dann würde es ja durchaus Sinn machen. Aber sonst denke ich ist das nicht sinnvoll.

    Gruß
    Reissdorf

  14. #14
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    Hallo

    @Iglheaz
    ich finde die Begrenzung auf zwei Wehren hat schon einen Sinn.

    Du argumentierst hier mit der kurzen ausrueckzei wenn du in drei Wehren bist und du dann immer zu der faehrst die naeher ist. Von dem Standpunkt aus hast du recht, aber aktive Mitgliedschaft in 3 Feuerwehren heisst auch dass du bei allen 3en regelmaessig zur uebung gehen musst/sollst weil eine Einsatzkraft die nicht gut mit der vorhandenen Ausruestung vertraut ist ist IMHO auch nicht viel sinnvoller als jemand der gar nicht da ist.

    @TOPIC: Ich finde das neue Gesetz nicht schlecht vor allem weil es doch in vielen Teilen nur umsetzt was eh schon laenger praktiziert wird.
    Ich finde auch den Bestandsschutz nicht direkt schlecht, weil wenn Wehren gezwungenermassen zusammengelegt werden geht das selten ohne Reibungen oder gar Mitgliederverlust...
    Wenn eine Gemeinde meint zwei Wehren sind zu viel dann muss sie es auf geschicktem Wege so weit bringen dass die beiden Wehren freiwillig Fusionieren.
    Auch wenn es aus Finanzieller sicht oder sicht der Effizienz sicher oft sinnvoll sein mag Wehren einfach zusammenzulegen das streite ich gar nicht ab aber Zwang ist dabei das falsche Mittel, und ich denke die wenigsten Freiwilligen Feuerwehren koennen es sich in der heutigen Zeit wirklich leisten das Risiko einzugehen aktive Mitglieder zu verlieren.

    Gruesse Matthias
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  15. #15
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    Zitat Zitat von Iglheaz Beitrag anzeigen
    Währe ich jetzt Verwaltungsangestellter, dann würde aber ebendiese Situation (Kurze Ausrückzeit) auf 3 Wehren zutreffen.
    Was hat sich der Gesetzgeber also bei dieser Begrenzung gedacht? Normalerweise sollte er doch Froh über jeden sein, der bei einem Einsatz auch kommt.
    In der Situation mit den 3 Wehren befinde ich mich.
    Dorffeuerwehr (sehr schlecht ausgerüstet und fast garnicht gefordert), Stützpunktfeuerwehr und Stützpunktfeuerwehr in der Stadt in der ich arbeite.
    Ich gehe auch bei ALLEN 3 Wehren regelmäßig auf Übungen und Einsatzüberschneidungen sind sehr selten.

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