Hallo!

Zitat Zitat von Melderprofi Beitrag anzeigen
Montage darf nur stattfinden wenn der Blitzschutz sichergestellt ist - und der fehlt häufig oder ist nicht ausreichend, Diskussionen über Bestandschutz... alles Dreck den nicht der Errichter zu verantworten hat. Termine werden verpennt, keiner da zum Aufschließen. Kein Verantwortlicher, den man fragen kann (z.Teil sind es ja größere Verlegearbeiten von Leitungen e.t.c.) und so weiter.
Was bitte ist das denn für ein Gau?
Wer bitte hat das Funknetz geplant, die Senderstandorte ausgewählt?
Geeigneter, aktueller Blitzschutz ist elementar und muss bereits bei Standortauswahl berücksichtigt werden.
Hinterhergerenne nach Schlüsselträgern ebenso ein Unding. Nicht nur für die Errichtung, sondern ebenso während des Betribes über die gesammte Nutzungszeit muss jeder einzelne Standort für Servicepersonal zugänglich sein.

Also entweder großer Schlüsselbund in der zuständigen LS für alle Standorte, oder die Variante der Mobilfunkbetreiber oder der Feuerwehschließung: Schlüsseltresore an jedem Standort.

Das aber ist nicht mehr Aufgabe des letzten Subunternehmers.
Nein, das sind alles Sachen die im Vorfeld einer Ausschreibung während der Netzplanung geschehen müssen!

Letzten Herbst hab ich erst soeine chaotische Ausschreibung in den Papierkorb befördert.
Notfunknetz mit drei vorgeplanten DMR-Standorten, mit Richtfunk vernetzt.
Blitzschutz: wurde als problematisch beschrieben, auf Nachfrage an 2 Standorten schlicht nicht vorhanden.
Zugangsregelung: Hinterhergerenne nach Schlüsselträger, der ausschreibene Funknetzbetreiber hatte selbst keine Schlüsselgewalt.
Und irgend jemand hat wohl gemeint RiFu-Links zwischen den Standorten gehen, aber real gemessen wurd nix.

Je Leute...Funknetzplanung geht anders!

Jürgen