Die Alarmierungsnetze in Rheinhessen und Ludwigshafen gehören zum Altbestand in RLP. Speziell in LU ist der RD erst spät dazu gekommen, eine landesweit einheitliche Umsetzung ist noch nicht erfolgt.
Anders sieht es bei den Neunetzen aus. Diese sollten aufgrund der Ausschreibung erstellt werden. Das Netz Landau ist dazu das Pilotnetz an dem die geforderten Funktionalitäten nachgewiesen werden sollten. Selbstverständlich sind dem Innenministerium in Mainz aktuelle Entwicklungen, besonders der Abhörtechnik, bekannt. Deshalb wurde schon von Beginn an definiert, dass Bedarfsträger des Rettungsdienstes wegen der besonderen Anforderungen bzgl. personenbezogener Daten nur verschlüsselt alarmiert werden. Für die Feuerwehren wurden schon beide Ansichten vertreten, im Moment ist die Tendenz eher zu unverschlüsselt. Dabei muss immer bedacht werden, dass die Handhabung von Kryptotechnik ernormen Aufwand bedeutet und es bei den Feuerwehren i.d.R. aus Sicht des rechtlichen Datenschutzes nichts wesentliches zu schützen gibt.

Vor diesem Hintergrund wurde die Verschlüsselung in Landau mit dem vom bisherigen Hersteller verwendete Verfahren begonnen. Aktuelle Entwicklungen zu einer einheitlichen und herstellerunabhängigen Verschlüsselung (BOSKRYPT) führen jetzt dazu, dass zukünftig dieses Verfahren weiter genutzt werden soll. Das Land reagiert damit auch auf grundlegende Anforderungen aus dem Wettbewerbsrecht und EU Vorgaben. Die Anwender haben dadurch aber auch ganz praktische Vorteile. Sie können aus einer Vielzahl an Endgeräten selbst wählen, die Preise und technische Innovationen werden über den Wettbewerb reguliert. Insgesamt ein richtiger und sinnvoller Schritt und eine Weichenstellung für die Zukunft der auch Verzögerungen im Projektablauf rechtfertigt.