Ich wüsste nichts neues. Das Zeitfenster für die Bereiche die zum Schluß kommen sollen geht aber langsam zu. Es ist nur noch eine Frage der Zeit bis die erste Klage kommt. Es ist unzulässig Aufträge aus einer Ausschreibung neu zu vergeben die bereits fast sechs Jahre alt ist und deren Bindungsfrist nach vier Jahren abgelaufen ist. Bis diese Bereiche dran kommen würden, kann man nochmal 1-2 Jahre dazu geben. Dann sind es bereits drei Jahre nach Ablauf......