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Thema: Bald flächendeckender Digital-Alarm in RLP?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wieso? Wenn ich das richtig sehe sind das Befehlsstellen für z.B. großflächigere Schadenslagen, Unwetter etc. Diese kennt man in RLP auch, sogar noch zusätzlich zu den FEZen, auf Kreisebene, zur Entlastung der Leitstelle. Wobei es da momentan praktisch nicht mehr viel zu entlasten gibt, weil die Leitstellen nur Notrufhotline sind und mit dem Erstalarm alles die kommunale (!) FEZ übernimmt. Und das sind in vielen Fällen für sauteures Geld errichtete Kleinleitstellen, in der die IuK-Begeisterten der Wehr mit modernsten Mitteln die Ast-auf-Fahrbahn-Einsätze, brennende Papierkörbe etc. disponieren und dokumentieren. Deshalb wäre das für RLP ein großer Schritt, den Quatsch endlich einzustampfen, und ausschließlich mit Leitstellen - die den Namen dann verdient haben - und IuK-Zentralen auf Kreisebene für Flächenlagen/Großschadenslagen zu arbeiten.

  2. #2
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    Hallo,

    wobei man doch für RLP sagen muss das man mit der landesweiten Einführung von Cobra4 und dem externen Zugriff auf dieses durch die FEZ eine Lösung für deren Anbindung an die Digitale Alarmierung gefunden hat.
    Wenn man jetzt noch diesen TouchDiag als lokalen Alarmgeber verbaut hat man auch eine Rückfallebene.
    Doof ist halt nur das man dies erst während des Rollouts lernen musste.

  3. #3
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    Wenn ich hier lese, dass "kommunale FEZ" die komplette Alarmierung, Führung, Doku, ... der (kommunalen) Feuerwehr übernehmen, erringt mein Kopf im Tischkantenwettbewerb den "ehrenvollen" zweiten Platz...
    Was passiert eigentlich, wenn ein Einsatz an der Stadt-/Gemeindegrenze stattfindet und die Fahrzeuge der Nachbarkommune:
    1. stehen wesentlich näher zum Nachrücken als die anderen der eigenen Kommune?
    2. haben eine passendere (Sonder-)Ausrüstung (weil ja jeder das anschafft, was er braucht), z. B. wenn ich eine weitere Drehleiter an der Einsatzstelle brauche?
    3. sind frei, während die der eigenen Kommune in Einsätzen gebunden sind?
    Muss dann der Einsatzleiter bei der Nachbarkommune einen begründetet Antrag auf Hilfe stellen, in 5-facher Originalausfertigung, der dann in der nächsten Stadt-/Gemeinderatsitzung 6 Wochen später beraten wird?

    Notrufannahme, Alarmierung, Führung, Fachinformation (Gefahrstoffdatenbank?), Dokumentation, ... gehören alles in EINE Hand, in die einer KREISleitstelle, in die kein dritter "reinpfuscht".
    Dass evtl. bei Großschadenlagen untergeordnete Kräfte (benannte ELW2 der Kommunen, die vom Kreis ausgerüstet und ausgebildet sind) einen Brandschutzabschnitt (bei uns 3-6 Kommunen, je nach Größe) übernehmen, also der ELW bekommt die Einsätze per Fax oder direkter Onlineanbindung an die Leitstelle und dient auf einem vom "normalen" Betriebskanal getrennten Kanal als Koordinator und Ansprechpartner in dem Bereich, bleibt aus Praktikabilitätsgrunden möglich. Die Alarmierung der Kräfte bleibt immer bei der Leitstelle, denn nur die kann überblicken, welche Ortswehren (gerade an den Kommunalen Grenzen, s. o.) gerade im Einsatz sind und ggf. frühzeitig dafür sorgen, dass entstandene "weiße Flecken" umgehend besetzt werden ("Hier Leitstelle mit Einsatz für die Ortswehr XY: Gerätehaus der Ortswehr XX besetzen!")
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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