Hallo!

Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
Ja genau, es war aber (bezahlte) Aufgabe des Auftragnehmers alle Leistungen rund um die Suche und Standortertüchtigung zu erbringen.
Autsch! Bekommt man bei einer Ausschreibung den Zuschlag, steht eine fixe Angebotssumme und Übergabefristen.
Jeder, aber auch wirklich jeder Mensch der sich das Thema Funknetzplanung mit mehreren Standorten jemals angetan hat, begreift das sowas mit den Verfahren der Ausschreibungsregeln massiv kollidiert.

Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
Wenige Monate nach Auftragserteilung hieß es dann Standorte können nicht gesucht werden, dafür haben wir kein Personal.
Personalmangel ist die letzten Jahre ein Massenphänomen.
Allerdings wenige Monate nach Zuschlag?
Ähem, bei so ziemlich jeder noch so piefigen Ausschreibung gehört diese leidige Eignungserklärung dazu mit der man auch bestätigt ausreichend Personal vor zu halten.

Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
Das berühmte Fass ohne Boden und es wird immer mehr hinterhergeworfen....
Ja, das scheint die allgemeine staatliche Reaktion bei Großprojekten zu sein.
Probleme verdrängen mit Geld, wobei das Ziehen der Notbremse vernünftiger wäre.

Ganz allgemein mal etwas aus meinem Nähkästchen:
DME-Netze und BDBOS sind nicht meine Baustelle.
Dafür aber der Bereich DMR-Netze u.a. für Ordnungsbehörden und vergleichbare Nutzer.

Ausschreibungen in diesem Bereich fahren regelmäßig vor die Wand, weil die Leistungsbeschreibung nicht selten radikal der physikalischen Realität widerspricht.

Denn die Funknetzplanung ist eine Dienstleistung die nicht selten Monate dauert...:
Man schaut sich das Versorgungsgebiet und die Mindestfeldstärken an, und teilt darauf hin das Gesamt-Versorgungsgebiet in realistische Funkzellen auf.
Dann werden anhand Topologie und Bebauung mögliche Standorte gesucht.
Diese physikalischen Standorte werden dann vom funktechnischem Wert vorsortiert.
Viel später, nach reichlich eMail, Telefon, Briefverkehr und Besichtigungen hat man dann weitere Parameter wie Standortmiete, Blitzschutz vorhanden, eventuelle andere Funknutzer (Frequenz?) je Standort.

Erst dann, also wenn man plausible Daten zu den fraglichen Standorten hat, kann man überhaupt die Installations- sowie die Betriebskosten abschätzen.
Alleine der Bereich Standortmiete reicht von etwa 45€/Monat bis hin zu 4800€/Monat!!!
Eine Ertüchtigung des Blitzschutzes je nach Gebäude und Kabelwegen 650-12000€.

Wobei es eine einfache Regel gibt: Nimmt man einen "billigen" Standort bezüglich Standortmiete, hat man dort meißt gar keinen Blitzschutz, ja-mitunter nicht mal einen alten Blitzableiter. In Sachen Blitzschutz-Ertüchtigung wird das teuer.
Ist man aber Bereit eine hohe Standortmiete zu zahlen (Betriebskosten), hat man mehr als ausreichend Erde und Blitzschutz.
Weil da am oberen Ende reden wir von Mitnutzungen von Mobilfunkstandorten.
Dort zählt der mehr als zukunftsichere und übererfüllte Blitzschutz zum Mietvertrag, in der Regel 3 x 25mm² zur POT.

Bei kommunalen Behörden liegt es nah kommunale Liegenschaften (z.B. Schulgebäude) zu betrachten.
Eben weil die Kommune sich selber warscheinlich keine Standortmiete in Rechnung stellen wird.
Allerdings, baut man dort heute eine Mastkonstruktion auf solche Gebäude muss das gesamte Blitzschutzkonzept des Gebäudes nach aktuellen Regeln betrachtet werden. Ist das Konzept 40 Jahre alt heißt das:
Ohne Mast, Bestandschutz, darf noch unverändert weiter betrieben werden.
Mit einem neuen Mast: Ertüchtigung des Blitzschutzes für das ganze Gebäude!

Das alles sind riesige Kostenpunkte die nicht über das Ausschreibungsverfahren taktierbar sind.
Ansatzweise kalkulieren braucht Parameter die nicht selten Monate dauern bis man diese hat.

Erst wenn das alles erledigt ist, durch den Auftraggeber selber, oder durch Ankauf der qualifizierten Kompetenz, kann man eine Ausschreibung starten.
Wenn also Standorte und deren Parameter fest stehen, genau beschrieben werden kann was beim Blitzschutz nach zu rüsten wäre, sowie Anschaffung und Montage der Antennen und Geräte.

Jürgen