Wenn ich hier lese, dass "kommunale FEZ" die komplette Alarmierung, Führung, Doku, ... der (kommunalen) Feuerwehr übernehmen, erringt mein Kopf im Tischkantenwettbewerb den "ehrenvollen" zweiten Platz...
Was passiert eigentlich, wenn ein Einsatz an der Stadt-/Gemeindegrenze stattfindet und die Fahrzeuge der Nachbarkommune:
  1. stehen wesentlich näher zum Nachrücken als die anderen der eigenen Kommune?
  2. haben eine passendere (Sonder-)Ausrüstung (weil ja jeder das anschafft, was er braucht), z. B. wenn ich eine weitere Drehleiter an der Einsatzstelle brauche?
  3. sind frei, während die der eigenen Kommune in Einsätzen gebunden sind?
Muss dann der Einsatzleiter bei der Nachbarkommune einen begründetet Antrag auf Hilfe stellen, in 5-facher Originalausfertigung, der dann in der nächsten Stadt-/Gemeinderatsitzung 6 Wochen später beraten wird?

Notrufannahme, Alarmierung, Führung, Fachinformation (Gefahrstoffdatenbank?), Dokumentation, ... gehören alles in EINE Hand, in die einer KREISleitstelle, in die kein dritter "reinpfuscht".
Dass evtl. bei Großschadenlagen untergeordnete Kräfte (benannte ELW2 der Kommunen, die vom Kreis ausgerüstet und ausgebildet sind) einen Brandschutzabschnitt (bei uns 3-6 Kommunen, je nach Größe) übernehmen, also der ELW bekommt die Einsätze per Fax oder direkter Onlineanbindung an die Leitstelle und dient auf einem vom "normalen" Betriebskanal getrennten Kanal als Koordinator und Ansprechpartner in dem Bereich, bleibt aus Praktikabilitätsgrunden möglich. Die Alarmierung der Kräfte bleibt immer bei der Leitstelle, denn nur die kann überblicken, welche Ortswehren (gerade an den Kommunalen Grenzen, s. o.) gerade im Einsatz sind und ggf. frühzeitig dafür sorgen, dass entstandene "weiße Flecken" umgehend besetzt werden ("Hier Leitstelle mit Einsatz für die Ortswehr XY: Gerätehaus der Ortswehr XX besetzen!")