ja stimmt, Swissphone hat am 13.11.13 den Auftrag erhalten.
Aktuell klagt aber das Land RLP aktiv vor dem Oberlandesgericht, nicht ein DA Anbieter.
ja stimmt, Swissphone hat am 13.11.13 den Auftrag erhalten.
Aktuell klagt aber das Land RLP aktiv vor dem Oberlandesgericht, nicht ein DA Anbieter.
Warum klagt das Land? Und dann kann ja auch noch ein anderer Anbieter den Zuschlag bekommen, richtig?
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Gegen die Entscheidung einer Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig, über die ein Vergabesenat des Oberlandesgerichts entscheidet, das für den Sitz der Vergabekammer zuständig ist (§171ff GWB).
Eine Vergabe an den damaligen Zweitbietenden ist nicht mehr möglich. Es wird also auf eine Aufhebung oder zum Auslaufen der Bindungsfrist in 13 Monaten kommen. Danach ist eine Neuausschreibung erforderlich.
Geändert von Kater 9 (03.09.2016 um 15:57 Uhr)
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