Zitat Zitat von knutpotsdam
Genau,
die bis gestern aufgeführten Sendung wurden durch die Übertragung einem größenmäßig unbestimmten Teilnehmerkreis unentgeltlich zugänglich gemacht. Damit kann sie m.E. jeder für den privaten Gebrauch UNENTGELTLICH (also auch nur ohne "Aufwandsentschädigung" für Datenträger/Kassette etc.) aufzeichnen und weitergeben.
Wird dies dann jedoch als "offizieller" Lehrfilm eingesetzt, könnte es anders aussehen, aber das wäre in Verantwortung des Nutzers (Vorführers).

Strafbare Handlungen entstehen erst mit "Überlisten" eines Kopierschutzes bzw. durch eine Weitergabe gegen Entgelt, gleiches gilt m.E. für evtl. privatrechtliche Ansprüche des Herausgebers.

PS: ergänzend fehlt in TV-Sendungen sogar die jedem von Videos her bekannte Darlegung der jeweiligen Herausgeber- und Nutzerrechte. Somit ist auch kein entgegenstehender Wille des Rechteinhabers erkennbar (insbesondere da es sowieseo jede Person hätte aufzeichnen können).
Meistens heißt es bei den Fernsehsendern, wenn man z.B. auf deren Seite einen Film sucht und dann bestellen möchte "Aufzeichnungsservice", d.h. die machen im Prinzip auch nix anderes. Und auch wenn man eine Doku "im Original" bestellt, darf man sie eigentlich trotzdem nicht öffentlich aufführen...