Muss da auch nicht stehen, weil der Arzt sich an die G26.3 halten kann, oder aber auch nicht... "Ärzte sind in Anwendung der Heilkunde unabhängig. Die G26 ist eine Art Leitfaden / Empfehlung."
Das ganze ergibt sich alleine daraus, dass die Vorgaben der G26.3 z.T. gegen diverse Vorschriften / Leitlinien verstoßen, insbesondere bei älteren und schweren "Kandidaten". So ist z.B. laut Strahelnschutzverordnung die Strahlenbelastung nicht unnötig zu erhöhen. Die G26.3 schreibt dann z.B. vor, bis 50 Jahre alle 6 Jahre, ab 50 Jahre alle 3 Jahre zu röntgen... Juhu... Genauso wie die Leitlinien zur Durchführung eines Belastungs-EKG eine maximale Dauer von 12 min vorschreiben. Hier ist es abhängig wie schwer man ist und wo einen der Arzt starten läßt.
Bei mir war es z.B. so, dass ich bei meiner Untersuchung deutlich mehr treten mußte, als gefordert war (aufgrund meiner Tätigkeit bei einer WF), sprich ich durfte mal locker lässig 330 W treten. Und das hat länger als 12 min gedauert.
Wie gesagt, es ist auch der gesunde Menschenverstand entsprechend einzusetzen. Selbstverständlich wird ein untrainierter Mensch mit > 30% Übergwicht niemals die geforderte Leistung erbringen können. Für einen trainierten Menschen, der entsprechende Körpermaße hat (nicht vergessen: Muskeln sind schwerer als Fett!) kann das dagegen wieder kein Problem darstellen...