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Thema: privat - Gelbe Rundumleuchte zur Absicherung VU auf Autobahn erlaubt?

  1. #1
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    privat - Gelbe Rundumleuchte zur Absicherung VU auf Autobahn erlaubt?

    Hey Leute!

    Da ich beruflich relativ viel auf der Autobahn unterwegs bin und somit auch an den ein oder anderen VU hinkomme wo ich anhalte und mich nach verletzten erkundige bzw natürlich auch auf den RD warte und erste Hilfe leiste frage ich mich schon immer wieder ob es nicht sinnvoll währe mir zur Absicherung der Unfallstelle ein gelbes Rundumlicht aufs Dach zu packen da man dieses ja erheblich besser zur Kenntnis nimmt als den normalen Warnblinker und das aufgestellte Warndreieck.

    Mich würde dazu natürlich die Rechtslage interessieren! Darf ich das Teil zur Absicherung auf mein Dach packen und anschalten wenn mein Fahrzeug steht?

    Thx schon mal für eure Antworten!

    ps. BITTE keine Streitereien wegen irgendwelchen §§! Diskussion ok aber wenn es so anfängt wie bei bestimmten SoSi-Threads lasse ich hier zumachen!
    MFG Flo

  2. #2
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    Laut §38 STVO, Absatz 3:

    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

    Anscheinend ja, aber so genau weiß ich das nüscht

  3. #3
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    Hi,

    es gibt gelbe Rundumleuchten, die für den Einsatz an einem stehenden Fahrzeug zugelassen sind. Soweit ich glaube, brauchst du diese auch nicht anmelden.

  4. #4
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    Hey Leute!

    Ich habe auch eine Hänsch Doppelblitzkennleuchte in gelb. Mitgeliefert wurde eine ABE.
    Diese Leuchte hat eine Zulassung als Warnleuchte mit Mangnetmontage. Der Magnet ist allerdings nicht so stark, wie bei den Blaulichtern der Zivilfahrzeuge der Polizei zum Beispiel.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
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    @ Etienne:

    wer oder was ist eine ABE?

  6. #6
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    Allgemeine Betriebserlaubnis

    Also sollte ich mich mal nach Rundumleuchten mit ABE umschauen! thx schonmal

    /edit: Wenn du für ein Bauteil eine ABE besitzt so muss dieses Bauteil nicht vom TÜV überprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
    MFG Flo

  7. #7
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Allgemeine Betriebserlaubnis

    Also sollte ich mich mal nach Rundumleuchten mit ABE umschauen! thx schonmal
    Lol, klingt irgendwie einleuchtend; hätte ich eigentlich auch drauf kommen können :-)

  8. #8
    Registriert seit
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    Braucht die überhaupt ne ABE wenn man sie bei einem stehenden PKW anbringt?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Vll. will erja auch damit fahren.Beim Abschleppen wäre es doch als zusätzliche Absicherung ganz ok oder?

  10. #10
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    Das hat mit fahren oder nicht fahren doch nix zu tun. Er möchte sie im (stehenden) Verkehr einsetzen und damit muß sie zugelassen sein...

    duese

  11. #11
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    Vermutlich kann Commander mehr dazu sagen, oder man holt sich die Infos im Forum vom www.rkl-shop.de - einiges was hier geschrieben wurde, ist so nämlich falsch.
    Haribo macht Markus froh!

  12. #12
    Registriert seit
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    Das hier ist z.B. ganz interessant:

    Hinweise:
    Zugelassen für Privatfahrzeuge nach §53a StVZO für die Absicherung im Stand ohne Eintragungen in die Fahrzeugpapiere. Der Betrieb während der Fahrt ist NICHT erlaubt. Bitte beachten Sie die gültigen Gesetze.
    MFG Flo

  13. #13
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    Hey Leute!
    Zitat Zitat von Eifelprinz
    .
    Es wird Dir jedoch niemand Schwierigkeiten machen wenn Du damit eine Unfallstelle absicherst. Bei uns gibt es Kameraden die mit sowas zum Einsatz fahren.
    Es gibt Kennleuchten die sind extra dafür vorgesehen den Verkehrabzusichern und müssen, wie oben schon beschrieben, nicht in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, weil sie nicht festmontiert sind.

    Damit allerdings zum Einsatz zu fahren finde ich für sehr bedenklich...
    Aber darum geht es hier ja nicht.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  14. #14
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    Schau mal hier: http://www.fg-haensch.de/shop/
    Die verkaufen eine Leuchte Namens Effekta, sie hat diese $53a Abs. 3 StVZO Zulassung.
    Ich habe eine Movida M (Gelb!) mit Magnethalterung im Kofferraum, bisher hat es bei Unfallabsicherungen noch nie Ärger gegeben.
    Solange die Leuchte gelb ist, eine Zulassung hat und nur auf einem stehenden Fahrzeug zur Absicherung einer Gefahrenstelle eingesetzt wird, macht Dir niemand Probleme.

    Karlson
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Etienne
    Hey Leute!

    Ich habe auch eine Hänsch Doppelblitzkennleuchte in gelb. Mitgeliefert wurde eine ABE.
    Diese Leuchte hat eine Zulassung als Warnleuchte mit Mangnetmontage. Der Magnet ist allerdings nicht so stark, wie bei den Blaulichtern der Zivilfahrzeuge der Polizei zum Beispiel.
    Woher bekomm ich raus ob meine auch eine ABE hat?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

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