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Thema: privat - Gelbe Rundumleuchte zur Absicherung VU auf Autobahn erlaubt?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    privat - Gelbe Rundumleuchte zur Absicherung VU auf Autobahn erlaubt?

    Hey Leute!

    Da ich beruflich relativ viel auf der Autobahn unterwegs bin und somit auch an den ein oder anderen VU hinkomme wo ich anhalte und mich nach verletzten erkundige bzw natürlich auch auf den RD warte und erste Hilfe leiste frage ich mich schon immer wieder ob es nicht sinnvoll währe mir zur Absicherung der Unfallstelle ein gelbes Rundumlicht aufs Dach zu packen da man dieses ja erheblich besser zur Kenntnis nimmt als den normalen Warnblinker und das aufgestellte Warndreieck.

    Mich würde dazu natürlich die Rechtslage interessieren! Darf ich das Teil zur Absicherung auf mein Dach packen und anschalten wenn mein Fahrzeug steht?

    Thx schon mal für eure Antworten!

    ps. BITTE keine Streitereien wegen irgendwelchen §§! Diskussion ok aber wenn es so anfängt wie bei bestimmten SoSi-Threads lasse ich hier zumachen!
    MFG Flo

  2. #2
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    3.336
    Laut §38 STVO, Absatz 3:

    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

    Anscheinend ja, aber so genau weiß ich das nüscht

  3. #3
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    Hi,

    es gibt gelbe Rundumleuchten, die für den Einsatz an einem stehenden Fahrzeug zugelassen sind. Soweit ich glaube, brauchst du diese auch nicht anmelden.

  4. #4
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    Hey Leute!

    Ich habe auch eine Hänsch Doppelblitzkennleuchte in gelb. Mitgeliefert wurde eine ABE.
    Diese Leuchte hat eine Zulassung als Warnleuchte mit Mangnetmontage. Der Magnet ist allerdings nicht so stark, wie bei den Blaulichtern der Zivilfahrzeuge der Polizei zum Beispiel.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
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    @ Etienne:

    wer oder was ist eine ABE?

  6. #6
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    Allgemeine Betriebserlaubnis

    Also sollte ich mich mal nach Rundumleuchten mit ABE umschauen! thx schonmal

    /edit: Wenn du für ein Bauteil eine ABE besitzt so muss dieses Bauteil nicht vom TÜV überprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
    MFG Flo

  7. #7
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Etienne
    Hey Leute!

    Ich habe auch eine Hänsch Doppelblitzkennleuchte in gelb. Mitgeliefert wurde eine ABE.
    Diese Leuchte hat eine Zulassung als Warnleuchte mit Mangnetmontage. Der Magnet ist allerdings nicht so stark, wie bei den Blaulichtern der Zivilfahrzeuge der Polizei zum Beispiel.
    Woher bekomm ich raus ob meine auch eine ABE hat?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  8. #8
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    Die liegt dabei

    umgekehrt gefragt
    wen interessiert es ob die Gelbe Leuchte was für eine Zulassung auch immer hat , die Polizei morgens um halb 4 im strömenden Regen bestimmt nicht

    hier wird wieder um weniger als nichts einen Aufstand gemacht
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  9. #9
    Scorpio_Driver Gast
    servus er darf shcon eine sondersignal anlage auf dem dach haben ( oranglicht) aber in diesem bezug muss er am kfz diese weis roten reflex folien anbringen... und du must es als sonder kfz zulassen

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