Hey Leute!
Es gibt Kennleuchten die sind extra dafür vorgesehen den Verkehrabzusichern und müssen, wie oben schon beschrieben, nicht in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, weil sie nicht festmontiert sind.Zitat von Eifelprinz
Damit allerdings zum Einsatz zu fahren finde ich für sehr bedenklich...
Aber darum geht es hier ja nicht.