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Thema: privat - Gelbe Rundumleuchte zur Absicherung VU auf Autobahn erlaubt?

  1. #31
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    Es sei denn, man fordert eine Streife an zu dem Unfall...

    Die kommt auch, die Polizisten steigen aus und machen ihre Arbeit...

    Dann hört es auf zu regnen und eine 2. Streife kommt rein zufällig vorbei...

    Der eine Polizist da drin ist so dermaßen schlecht gelaunt, dass ihm die nicht zugelassene Leuchte gerade recht kommt.....


    MfG Fabsi

    P.S.: Hört doch endlich mal mit der Sch*** auf "Ach in der Situation geht das schon gut, will ja nur helfen"... Helfen ist GUT aber bitte so, dass man nicht direkt wieder mit einem Bein im Knast steht...

  2. #32
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    Vermutlich wird keine eintreffene Polizeistreife bei Absicherung eines VU in so einem Fall einen Knollen rausschreiben
    Das mit Sicherheit nicht

    aber

    regelmäßig fahren ja unachtsame Fahrzeugführer auf Stauende ect. auf und verursachen so Folgeunfälle. Sagt dieser Fahrer aus, dass er durch das gelbe Warnlicht geblendet worden ist, bekommt der Benutzer sicherlich eine Teilschuld, wenn es eben keine ABE hat.
    Haribo macht Markus froh!

  3. #33
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    wobei sich immer noch die Frage stellt ob man 270€ für eine Warnleuchte die man nur 3 mal in seinem Leben braucht ausgeben soll oder ob es nicht was günstigeres, gebrauchtes es tut

    ansonsten halte ich es für wesentlich sinnvoller das Geld in eine Ordentliche Warnweste zu investieren.

    Und für den "Un"Fall hab ich eine rote Warnfackel Mod. Polizei ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  4. #34
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    Zitat Zitat von BlauWicht42
    Was ich aber Euch allen empfehle, auch wenn es in D noch keine Vorschrift ist, eine Sicherheitsweste in Neonfarbe mit Reflexstreifen habe ich schon 1 Jahr im Auto, griffbereit.
    Ist seit der ersten Minute als das mein Auto geworden ist im Fahrzeug!
    MFG Flo

  5. #35
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    Zitat Zitat von hannibal
    Und für den "Un"Fall hab ich eine rote Warnfackel Mod. Polizei ...
    Was ist das?

    Gruß
    Reissdorf

  6. #36
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    Diese roten Magnesiumfackel...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  7. #37
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    roten Magnesiumfackel...?

    Hallo,

    Frage zu den roten Magnesiumfackel:
    1. wie lang leuchten diese?
    2. was passiert mit dem Asphalt darunter?

    Danke im vorraus.

    Grüße J.

    PS. im Hochsommer und Waldgebiet wohl auch etwas ungeeignet...;-))

  8. #38
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    Zitat Zitat von Florian Ww
    Hallo,

    Frage zu den roten Magnesiumfackel:
    1. wie lang leuchten diese?
    2. was passiert mit dem Asphalt darunter?

    Danke im vorraus.

    Grüße J.

    PS. im Hochsommer und Waldgebiet wohl auch etwas ungeeignet...;-))
    1) so ca 20 minuten
    2) nix
    3) Think before you act
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  9. #39
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    Sind die so wie die Magnesiumstarklichtfackeln die wir auf unserem Bundfahrzeug haben, also länglich ca 45cm und 3cm im Durchmesser?
    Oder so würfel wie ich sie mal auf der Autobahn gesehen habe, Größe müßte ich schätzen, 5x5x5cm oder so?

    Wo gibt es denn sowas?

    Gruß
    Reissdorf

  10. #40
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    das mit den 45*3 kommt hin

    das bekommst du wenn du mit der Pozilei handelst

    Latexhandschuhe und Händedesinfektion sind dort mangelware :-)
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  11. #41
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    Beim Einkauf einer gelben Rundumkennleuchte emfehle ich, auf das Zulassungssymbol "E1" (im Kreis) oder auch "e1" (im Viereck) zu achten. Die Zahl kann auch eine andere sein (1=Zulassung in Deutschland erteilt, sonst ein anderes EU Land, trotzdem gültig). Ob das jetzt was mit ABE zu tun hat bin ich nicht sicher, aber dieses Symbol ist halt (ähnlich wie das CE Zeichen was es auch haben sollte) auf der Leuchte selbst aufgebracht und somit schnell auch ohne Dokumentation überprüfbar.

    So lassen sich schnell die legalen und qualitativ brauchbare Leuchten vom Asien-Schrott unterscheiden. Hat die Leuchte dieses Zeichen nicht (und kostet womöglich noch <50 EUR neu) dann ist sie mit hoher Wahrscheinlichkeit untauglich.

  12. #42
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    Zitat Zitat von hannibal
    das bekommst du wenn du mit der Pozilei handelst

    Latexhandschuhe und Händedesinfektion sind dort mangelware :-)
    Danke, gute Idee :)

    Dann hab ich ja auch bald welche *freu*

    MfG Fabsi

  13. #43
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    Gelbes Blinklicht an Privat-PKW erlaubt

    Hallo !

    Um nun etwas Licht in das Dunkle zubekommen, hier nun die wichtigsten Gesetze die zu diesem Thema zubeachten sind, wer vorehat sich für sein PKW eine geleb Rundumleuchte anzuschaffen, um an Unfall oder Gefahrenstellen besser erkannt zuwerden, biten Rundumleuchten doch ein Stück weit mehr Sicherheit.
    Zunächst einmal grundlegendes zu gelben Rundumleuchten steht im §38 Abs.3 StVO, Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht:
    Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

    Hier wird zunächst nur die Zulässige Verwendung beschrieben, davon unberührt bleiben die Zulassungsvorschriften gemäß StVZO ( StraßenVerkehrs-Zulassungs-Ordnung ).

    Wer solche Leuchten einsetzen darf, ohne diese nachträglich eintragen zumüssen, steht im §52 Zusätzliche scheinwerfer und Leuchten, Abs.4 lautet:
    Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

    1.

    Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
    2.

    Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
    3.

    Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
    4.

    Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

    Für diejenigen, die sich eine glebe Rundumleuchte zulegen wollen, gilt dann §53a Warndreieck,Warnleuchte,Warnblinkanlage im Abs.3:
    Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

    D.h. es dürfen nur die dafür vorgesehenen Leuchten eingesetzt werden, z.zt. gibt diese nur von FG-Hänsch aus dem effekta-Programm als Einzelleuchte Typ 06 und Typ Comet sowie als Rückwärtswarnsysteme.

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (07.04.2007 um 09:37 Uhr)
    I believe on Digitalfunk

  14. #44
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    Meine Worte. Und die kosten richtig Asche ;-(

  15. #45
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    Dann kauft man sich halt sowas und stellts bei Bedarf aufs Dach. Außerdem hat auch der Warnblinker eine nicht zu unterschätzende Warnwirkung, warum also extra nen Blinklicht aufs Dach? Dann lieber so ne o.g. Blinkleuchte, und die zusammen mitm Warndreieck 100 Meter vors Auto - ist imo viel effektiver..

    Und diese Diskussion "im regen sagt die polizei eh nix" ist ja wohl nich ernst gemeint, oder? Es geht hier darum ob es erlaubt oder verboten ist, da hat die Polizei erst mal nichts mit zu tun.. Und wenn es verboten ist, muss man damit rechnen, dass man einen auf die Nase bekommt.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

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