Was passiert eigentlich in einen Landkreis mit mehreren NaSt mit der Technik in den "überig geblieben" NaSt wenn die KEZ eingerichtet wird ? Müssen dann die Alarmgeber usw ausgebau werden und die ehemalig NaSt zur Festfunkstelle zurück gerüstet werden ?
Oder bleiben diese als Rückfall ebene erhalten und müsse bloß gegen unbefugte nutzung gesichert werden ?

Bei uns im Lkr sind drei Erstalarmierungsstellen und drei NaSt vorhanden. Die KEZ soll vorraussichtlich im LRA eingerichtet werden.