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Thema: Integrierte Leitstelle Bayern (ILS)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    21.12.2002
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    Woher willst Du wissen, ob das Gerät keine Zulassung/Ausnahmegenehmigung als Monitorempfänger hat?
    Oder kannst Du mir aus dem Gedächtnis alle zugelassenen Empfängermodule für Fernwirk- und Kontrollempfänger aufzählen?


    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.256
    Das brauch ich gar nicht aus dem Gedächtnis wissen ... In Bayern gibts dafür ne schöne Liste.
    Weil ein Abhörempfänger auch als Funkanlage zählt und diese hier nicht aufgeführt ist.


    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...2006_12_27.pdf
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Hört mir bloß mit dieser Firma Eurofunk auf ...
    Als ich mal die Gelegenheit hatte in so nen Funkanschalteschrank zu schauen habe ich die Gelegenheit genutzt und was sahen meine Augen ein Motorola CM340 um als Empfänger für den Kennungsauswerter zu dienen...
    Das Teil hat nicht mal BOS Zulassung und sowas kauft unserer Innenministerium oder haben die vielleicht nicht mal in die Ausschreibung geschaut oder bescheisst uns die Fa Eurofunk sogar?
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das brauch ich gar nicht aus dem Gedächtnis wissen ... In Bayern gibts dafür ne schöne Liste.
    Weil ein Abhörempfänger auch als Funkanlage zählt und diese hier nicht aufgeführt ist.


    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...2006_12_27.pdf
    Hallo Alex,

    wie von mir und vielen anderen hier bereits mehrfach zitiert, ist die Liste mit den zugelassenen Geräten eine Liste mit Geräten die alle Anforderungen der TR erfüllen und somit allgemein für bestimmte Zwecke zugelassen sind.

    Neben dieser Liste gibt es in einigen Bundesländern noch weitere "Ergänzungslisten" mit weiteren in diesen BL zugelassenen Geräten (zb. BW). Natürlich gilt die BW Liste aber nicht für BY.

    Allerdings gibt es in der MEterwellen-Richtline AUSDRÜCKLICH den Hinweis, das die jeweils Obersten Bundes-Länderbehörden (wer gerade zuständig ist) Ausnahmen zulassen können.
    Diese Ausnahmen können allgemein (Siehe 4m Wenigkanalliste in BW) oder für spezielle Zwecke sein und müssen nicht zwingend veröffentlicht sein!

    Ein paar gängige Beispiele sind z.b. Mil. Versionen mit Verschlüsselung bei Polizeilichen Sondereinheiten (bevor die VS Module auch bei "gängigen" Geräten eingesetzt werden konnten) Oder auch bei der Pol. Yaesu FTH2010 wie bei speziellen Einheiten zb in BW, aber auch anderswo eingesetzt. (Obwohl ich da ausser größe keine Vorteile entdecken kann!)
    Oder auch spezielle Relaisstellen/Kombinationen. Oder, Oder, Oder...

    Und so kann es ebend auch sein, das der BY-IM ebend für den Einsatz der CM340 als Kennungsempfänger eine solche Sondergenehmigung ausgesprochen hat!
    (KANN, aber muss nicht! Bis zum Beweis des Gegenteils währe ich aber mit Unterstellungen sehr vorsichtig)

    Gruß
    Carsten
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    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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