Woher willst Du wissen, ob das Gerät keine Zulassung/Ausnahmegenehmigung als Monitorempfänger hat?
Oder kannst Du mir aus dem Gedächtnis alle zugelassenen Empfängermodule für Fernwirk- und Kontrollempfänger aufzählen?
MfG
Frank
Woher willst Du wissen, ob das Gerät keine Zulassung/Ausnahmegenehmigung als Monitorempfänger hat?
Oder kannst Du mir aus dem Gedächtnis alle zugelassenen Empfängermodule für Fernwirk- und Kontrollempfänger aufzählen?
MfG
Frank
Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!
Das brauch ich gar nicht aus dem Gedächtnis wissen ... In Bayern gibts dafür ne schöne Liste.
Weil ein Abhörempfänger auch als Funkanlage zählt und diese hier nicht aufgeführt ist.
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...2006_12_27.pdf
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo Alex,
wie von mir und vielen anderen hier bereits mehrfach zitiert, ist die Liste mit den zugelassenen Geräten eine Liste mit Geräten die alle Anforderungen der TR erfüllen und somit allgemein für bestimmte Zwecke zugelassen sind.
Neben dieser Liste gibt es in einigen Bundesländern noch weitere "Ergänzungslisten" mit weiteren in diesen BL zugelassenen Geräten (zb. BW). Natürlich gilt die BW Liste aber nicht für BY.
Allerdings gibt es in der MEterwellen-Richtline AUSDRÜCKLICH den Hinweis, das die jeweils Obersten Bundes-Länderbehörden (wer gerade zuständig ist) Ausnahmen zulassen können.
Diese Ausnahmen können allgemein (Siehe 4m Wenigkanalliste in BW) oder für spezielle Zwecke sein und müssen nicht zwingend veröffentlicht sein!
Ein paar gängige Beispiele sind z.b. Mil. Versionen mit Verschlüsselung bei Polizeilichen Sondereinheiten (bevor die VS Module auch bei "gängigen" Geräten eingesetzt werden konnten) Oder auch bei der Pol. Yaesu FTH2010 wie bei speziellen Einheiten zb in BW, aber auch anderswo eingesetzt. (Obwohl ich da ausser größe keine Vorteile entdecken kann!)
Oder auch spezielle Relaisstellen/Kombinationen. Oder, Oder, Oder...
Und so kann es ebend auch sein, das der BY-IM ebend für den Einsatz der CM340 als Kennungsempfänger eine solche Sondergenehmigung ausgesprochen hat!
(KANN, aber muss nicht! Bis zum Beweis des Gegenteils währe ich aber mit Unterstellungen sehr vorsichtig)
Gruß
Carsten
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